Achtung! Gefälschte Abmahnungen der Wettbewerbszentrale in Umlauf

Online Händler müssen zur Zeit die Augen offen halten. Die Wettbewerbszentrale weist am heutigen Tag auf ihrer Internetseite darauf hin, dass gefälschte Abmahnungen im Umlauf sind:

„Die Wettbewerbszentrale weist darauf hin, dass es sich hierbei um fingierte Abmahnungen handelt.

Die Wettbewerbszentrale ist nicht Aussender dieser Abmahnungen.

Diese gefälschten Abmahnungen sind für den Adressaten sehr leicht schon an dem im Vordruck für die Unterlassungserklärung angebrachten Aktenzeichen zu erkennen. Bei den gefälschten Abmahnungen ist eine reine Ziffernfolge angegeben. Bei authentischen Abmahnungen der Wettbewerbszentrale beginnt das Aktenzeichen jedoch immer mit einem Großbuchstaben und einer sich erst hieran anschließenden Ziffernfolge. Zudem beträgt die Aufwandspauschale der Wettbewerbszentrale nicht den hier geltend gemachten Betrag von 403,00 €, sondern lediglich 219,35 €.

Es ist beabsichtigt, die zuständige Staatsanwaltschaft einzuschalten. Zur Ermittlung des Urhebers benötigen die Strafverfolgungsbehörden jedoch die Originale der gefälschten Abmahnschreiben nebst Briefumschlag. Hier kann gegebenenfalls nach Fingerabdrücken bzw. DNA-Spuren gesucht werden. Sollten solche Originalbeweisstücke vorliegen, wird um Übersendung an die Wettbewerbszentrale zum Aktenzeichen DSW 2 0018/12 gebeten.“

Wenn Sie den Betrügern das Handwerk legen wollen, beachten Sie bitte das folgende:

Ein anonymisiertes Exemplar eines solchen Abmahnschreibens kann bei den Kollegen von WBS hier abgerufen werden. (la)

(Bild: © THesIMPLIFY – Fotolia.com)

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