Mehr „Verkäuferschutz“ auf eBay ab dem 15.10.2012

Allseits bekannt sind die Verbraucherschutzvorschriften. Diese dienen insbesondere zum Schutz der Verbraucher beim Abschluss von Verträgen. Nunmehr wird bei eBay weitere Veränderung angestrebt und zwar ausnahmsweise mal zum Schutz der Verkäufer!

Nur Käufer können negativ bewerten

Notwendig ist dies bei eBay vor allem deshalb, da durch das derzeit gültige Bewertungssystem, in dem lediglich der Käufer den Verkäufer, aber nicht umgekehrt negativ bewerten kann, dem Missbrauch durch Käufer Tür und Tor geöffnet sind. Was von eBay ursprünglich gut gemeint war und den Käufern ermöglichen sollte, eine ehrliche und objektive, gegebenenfalls auch negative Bewertung über den Verkäufer abzugeben, ohne Angst vor einer „Rachebewertung“ haben zu müssen, hat sich für zahlreiche Verkäufer zum regelrechten Albtraum entwickelt.

Denn der von eBay zum Motto erhobene Glaube an das Gute im Menschen hat sich in diesem Fall nicht bewahrheitet. Käufer ließen häufig ihrem Frust freien Lauf, obwohl dazu jedenfalls von Verkäuferseite keinerlei Anlass bestand. Bisher hatten solche Käufer keinerlei Sanktionen zu befürchten. Für den Verkäufer hängt demgegenüber viel von den abgegebenen Bewertungen ab. Die Nachteile reichen dabei von schlechterer Sichtbarkeit innerhalb der eBay-Suche bis zum vollständigen Ausschluss von der Plattform.

Unangemessenes Käuferverhalten hat jetzt Folgen

Ab dem 15.10.2012 sollen unter anderem unangemessene Käuferbewertungen sanktioniert werden können. Das neue System des Verkäuferschutzes soll nach Angaben von eBay am 15.10.2012 starten. Dabei gibt es mehrere Gründe, aufgrund derer die Verkäufer einen Käufer melden können, u.a.:

Wird eine Meldung wegen „Fehlverhaltens“ abgegeben, wird diese von eBay-Mitarbeitern überprüft. Auch die Sanktionen sind unterschiedlich ausgestaltet und abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Möglich sind u.a. die folgenden Konsequenzen:

Detaillierte Informationen und weitere Maßnahmen erhalten Sie hier bei eBay.

Ob die neuen Möglichkeiten des „Verkäuferschutzes“ dazu führen werden, dass mehr Zufriedenheit auf beiden Seiten der Vertragspartner herrscht bleibt abzuwarten. Es ist aber zu erwarten, dass sich die Käufer bei der Abgabe von Bewertungen über den Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen mehr Gedanken machen werden, als bisher. (cr)

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