Es ist wieder soweit: Der Terminsvertreter lässt es sich gut gehen

Im Februar des letzten Jahres hatten wir von einer eigenartigen Erfahrung mit dem gegnerischen Terminsvertreter berichtet.

Neben 5.000 € größtenteils völlig überflüssigen Anwalts- und Patentanwaltskosten wollte die gegnerische in Markensachen einschlägig bekannte Kanzlei es sich nicht nehmen lassen, auch die abendliche Käseplatte und den Drink aus der Minibar für 25 € gegen den Prozessgegner Im Rahmen der Kostenfestsetzung gerichtlich festsetzen zu lassen: Einmal Käseplatte für den Terminsvertreter.

Jetzt war es wieder soweit.

Der Kollege, der für die Gegenseite den Gerichtstermin wahrgenommen hatte und lustigerweise von genau der gleichen Kanzlei stammte, hatte es sich am Abend vor der Verhandlung offenbar beim Italiener „Caruso“ an der Ecke bei einem viertel Liter Rotwein, Carpaccio und Panna Cotta für insgesamt 22  € an Tisch 7 gemütlich gemacht.

Es ist leicht zu erraten, woher uns all diese Details bekannt sind: Aus einem neuerlichen Kostenfestsetzungsantrag in einem weiteren gegen die gegnerischen Kollegen geführten Gerichtsverfahren, dem fein säuberlich die Kopie der Rechnung des besagten Etablissements beigefügt war:

Wie damals gönnen wir den Kollegen auch jetzt die finanzielle Kompensation bezüglich seiner Gaumenfreuden. Vielleicht hat er etwas nachzuholen.

Auch Caruso, der als bedeutendste Figur der Opernwelt gilt, stammte aus einer armen, kinderreichen Familie und wurde erst später reich und berühmt… (la)

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