"Bundesrichter in Sippenhaft"

Zufall?

Vor kurzem berichteten wir über den Wechsel eines BGH-Richters zur Anwaltschaft als Berater. Die FAZ hat diesen Vorgang zusammen mit einigen anderen in ihrer Ausgabe vom 08.02.2011 sowie online aufgegriffen. Der BGH ist in letzter Zeit mit einigen internen Vorgängen beschäftigt, die das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Richterschaft betreffen, ein Grundpfeiler des Rechtsstaats.

Eine Karlsruher Richterin wurde gegen ihren Willen in einen anderen Zivilsenat versetzt, weil sie privat mit einem namhaften Rechtsanwalt liiert ist. Diese sehr enge private Beziehung bestand schon seit zweieinhalb Jahren, worüber die Richterin ihren Dienstherren auch längst in Kenntnis gesetzt hatte.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württembergs, der über die Rechtmäßigkeit dieser Versetzung zu entscheiden hatte, erwähnte nach dem FAZ-Bericht auch, dass das BGH-Präsidium schon vor Jahren auch gegen den bisherigen Vorsitzenden einschreiten müssen, wenn es die gleichen Maßstäbe wie bei der aktuellen Versetzung anlegte.  Der Sohn des BGH-Präsidenten sei nämlich einst ebenfalls in eine Großkanzlei eingestiegen.

Mit dem von in unserem früheren Beitrag zitierten Bericht des Manager-Magazins soll der Zeitpunkt der Versetzung aber nichts zu tun haben:

„Doch trotz des augenfälligen zeitlichen Zusammenhangs mit jenem Artikel, den die Verwaltungsrichter unterstreichen, beteuert der BGH, dieser sei „weder Anlass noch Grund“ für die Versetzung gewesen.“

Gut zu wissen, dass der BGH streng über die eigene Unabhängigkeit wacht und niemals mit zweierlei Maß misst. (ca)

Quelle: FAZ.net

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