Amazon reagiert auf einstweilige Verfügungen, entsperrt Verkäuferkonten und gibt eingefrorenes Guthaben frei

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Wir hatten darüber berichtet: Anfang Dezember 2021 hatte Amazon zwei Verkäuferkonten ohne Begründung gesperrt und Guthaben in erheblicher Höhe eingefroren.

Das Landgericht Frankfurt hatte daraufhin in zwei einstweiligen Verfügungen beschlossen, dass Amazon die Sperren von Verkäuferkonten unverzüglich aufheben muss.

Dieser Verpflichtung ist Amazon nachgekommen: Die Konten sind freigeschaltet, das einbehaltene Guthaben (von 185.000 € und 66.000 €) wurde ausgezahlt.

Kontosperrungen sind existenzbedrohend

Es kommt in beständiger Regelmäßigkeit vor: Unbegründete, jedoch existenzgefährende Sperrungen von Amazon-Verkäuferkonten. So auch in diesem Fall: Die Antragsteller waren bei Amazon als Verkäufer angemeldet und erzielten dort erhebliche Umsätze. Anfang Dezember 2021 erhielten die betroffenen Händler je eine E-Mail, in der mitgeteilt wurde, dass ihre Amazon.de-Verkäuferkonten deaktiviert und alle Angebote von der Website entfernt worden seien. Eine nachvollziehbare Begründung enthielt die Mitteilung nicht.

Der Verkauf stand von heute auf morgen still. Darüber hinaus wurde Guthaben von ca. 185.000 € bzw. ca. 66.000 € eingefroren.

Das LG Frankfurt erlässt zwei einstweilige Verfügungen

Nachdem eine außergerichtliche Aufforderung, die Antragstellerin umgehend wieder freizuschalten und die gelöschten Angebote wieder herzustellen, ohne Erfolg geblieben war, erließ das Landgericht Frankfurt a.M. auf Antrag von LHR am 6.12.2021, Az. 2-03 O 453/21 und am 16.12.2021, Az. 2-06 O 347/21 jeweils eine einstweilige Verfügung. Danach hat Amazon es bei Meidung eines Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 € oder der Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten es – vereinfacht gesagt –, zu unterlassen, das Amazon-Verkäuferkonto der Antragstellerin ohne Begründung und ohne Möglichkeit zur Stellungnahme zu deaktivieren oder Angebote von der Amazon.de-Webseite zu entfernen.

Über die Details des Falls haben wir hier berichtet: Jetzt auch LG Frankfurt: Amazon missbraucht seine Marktmacht durch grundlose Kontosperrung.

Warum schnelles Handeln wichtig ist

Auch ein streitbares Unternehmen wie Amazon muss sich letztendlich an Recht und Gesetz und eine einstweilige Verfügung eines deutschen Gerichts halten. Nach erfolgreicher Zustellung der einstweiligen Verfügungen schaltete Amazon die Händler daher pflichtgemäß frei und ermöglichte die Auszahlung des einbehaltenen Guthabens von ca. 185.000 € bzw. ca. 66.000 €.

Beide Konten sind bis heute freigeschaltet. Seit der Reaktivierung konnten die Händler den Verkauf ihrer Produkte fortsetzen und so in dem einem Fall bereits wieder ca. 800.000 € und in dem anderen Fall ca. 100.000 € umsetzen. Diese Umsätze werden den Händlern aktuell auch fortlaufend ausgezahlt.

Es muss nicht näher erläutert werden, dass die betroffenen Händler in finanzielle Schwierigkeiten geraten wären, wenn sie nicht auf bereits erwirtschaftete Umsätze zugreifen und auch kein Neugeschäft hätten machen können, während der Kostenapparat ansonsten weiterläuft.

Eilrechtsschutz sichert das wirtschaftliche Überleben

Dass ein Vorgehen im Eilrechtsschutz das Mittel der Wahl ist, belegt zudem eine für Händler äußerst nachteilige Entscheidung des Oberlandesgericht München aus dem Jahr 2021 (OLG München, Urteil v. 15.9.2021, Az. 15 U 6446/20). Das OLG München kommt zu dem Ergebnis, dass Amazon (nach für den Auszahlungsanspruch anwendbaren luxemburgischen Recht) das Guthaben solange zurückbehalten dürfe, bis der Händler den Nachweis erbracht hat, nicht gegen Richtlinien (in dem Falle angeblicher Verkauf gefälschter Softwareprodukte) verstoßen zu haben.

Im Zweifel gelingt dieser Nachweis nie. Der einzige sinnvolle Weg, eine Kontosperrung wirtschaftlich zu überstehen, ist daher, umgehend Eilrechtsschutz zu suchen.

(Offenlegung: Unsere Kanzlei hat die Antragsteller vertreten.)

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