Google-Suchergebnisse entfernen, aber richtig!

Google Suchergebnis löschen

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Spätestens seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum “Recht auf Vergessenwerden” vor etwas über 2 Jahren (EuGH, Urteil vom 13.05.2014, Az. C-131/12), ist klar, dass Suchmaschinen sich nicht auf die Position zurückziehen können, sie seien für die Suchergebnisse nicht verantwortlich, da es sich dabei nur um die Wiedergabe fremder Inhalte handele.

Google muss daher auch wahre bzw. zutreffende Suchergebnisse löschen, wenn sie dem Datenschutz zuwiderlaufen.

Die Entscheidung ist von uns unter anderem in den folgenden Beiträgen besprochen worden:

Google Sucherergebnis löschen – Aber richtig!

Oft übersehen wird allerdings, dass die Verbreitung unwahrer Daten bereits auf ganz anderer gesetzlicher Grundlage unzulässig ist, die mit der Idee des Datenschutzes grundsätzlich nichts zu tun hat. Es war somit auch vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs klar, dass Google unwahre Behauptungen oder Verlinkungen auf solche löschen und dafür sorgen muss, dass gleichartige Verstöße in der Zukunft unterbleiben. Aus unserer anwaltlichen Praxis wissen wir, dass Google entsprechenden Aufforderungen selbstverständlich auch zeitnah nachkommt und rechtswidrige Google-Suchergebnisse löscht.

Insbesondere dann, wenn gerichtliche Maßnahmen notwendig werden, ist die richtige Vorgehensweise von großer Wichtigkeit. Denn nur wenn die richtige Rechtsgrundlage und das richtige Vorgehen gewählt werden, funktioniert das Google -Sucherergebnis-Löschen aus dem Index auch tatsächlich vollständig.

“Lumen” – ein zwielichtiges Projekt der Harvard University

Es kann nämlich passieren, dass das rechtswidrige Google-Suchergebnis zwar nicht mehr – unmittelbar – über Google, jedoch über einen Service namens “Lumen” weiterhin über den folgenden Hinweis auf Google erreichbar ist, der unter den verbleibenden Suchergebnissen erscheint, wenn die betroffene Suchkombination eingegeben wird:

Nach einem Klick auf den Link gelangt der Suchende zu “Lumen” – einem Projekt des “Berkman Klein Center for Internet & Society”, Harvard University. Dort sind dann gegebenfalls weitere Informationen über das Löschungsersuchen abrufbar. In einzelnen Fällen führt das zu der absurden Situation, dass Google ein Suchergebnis zwar von seiner Seite entfernt, gleichzeitig aber durch den Link zu “Lumen” dafür sorgt, dass dies dort – einen Klick entfernt – doch weiterhin erreichbar ist.

Ziel einer erfolgreichen Mandatsbearbeitung ist es daher – jedenfalls in unserer Kanzlei  –, dass auf der Internetseite des vor dem Hintergrund der Rechtslage nur als zwielichtig zu bezeichnenden Projekts “Lumen” – wenn überhaupt – nur der folgende Hinweis erscheint:

 

Falls auch Sie von rechtswidrigen Suchergebnissen in Suchmaschinen wie Google betroffen sind, zögern Sie nicht uns anzusprechen. Wir finden die für Sie passende Lösung für rechtswidrige Google-Suchergebnisse.

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