Harley-Davidson-Markenabmahnung erhalten – was tun?

Die Kanzlei Grünecker Rechtsanwälte spricht im Namen der Harley-Davidson Motor Company Inc. Abmahnungen an Gewerbetreibende aus. In den Abmahnschreiben wird die Verletzung von Markenrechten geltend gemacht. Die Abgemahnten werden zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert, sowie zu Auskunft und Schadenersatz.

Worum geht es?

In den Abmahnschreiben wird die Verletzung von Markenrechten der Harley-Davidson Motor Company Inc. im Sinne von Art. 9 Abs. 2 lit. a, b und c der Unionsmarkenverordnung (UMV) geltend gemacht.

Welche Unternehmen und Produkte sind betroffen?

Die Abmahnungen betrafen bereits Audiosysteme für Motorräder und Metallschilder. Betroffen sein können Online-Händler, vor allem auf Ebay, die Waren vertreiben, die mit Marken von Harley-Davidson gekennzeichnet sind. Dazu gehören Kleidung, Zubehör für Motorräder, Accessoires, Aufnäher, Merchandisingartikel und Ersatzteile, aber auch Werbung im Ladenlokal mit Marken von Harley Davidson. Im Fall von angebotenem Schmuck und Aufklebern wurde behauptet, die Ware sei keine Originalware und werde ohne Lizenz von Harley-Davidson verkauft.

In den Abmahnschreiben wird geltend gemacht, dass es durch die Verwendung von Harley-Marken für identische oder hochgradig ähnliche Waren zu einer unmittelbaren Verwechslungsgefahr im Sinne von Art. 9 Abs. 2 lit. b UMV kommt.

Wann darf man Harley-Marken nutzen?

Nur wenn es sich um Originalware oder lizensierte Ware handelt und nicht um Fälschungen oder Grauimporte, darf mit solchen Waren Handel getrieben werden.

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt im Fall Harley-Davidson dürfen spezialisierte Händler die Unionsmarke „Harley-Davidson“ nutzen, wenn die Benutzung das einzige Mittel darstellt, um darauf hinzuweisen, dass der Werbende auf den Handel mit Waren dieser Marke spezialisiert ist.

Welche Marken besitzt Harley Davidson?

Harley Davidson hat eine Vielzahl von Marken mit den Wortbestandteilen „Harley“ und „Harley Davidson“ registriert. Im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts finden sich 74 Treffer zu Marken mit dem Begriff „Harley-Davidson“ – darunter 25 zu nationalen Marken, zwei zu internationalen Marken und 47 zu Unionsmarken.

Eine zentrale Bedeutung haben dabei folgende Unionsmarken:

Was sollte man im Fall einer Abmahnung tun?

Die Kanzlei macht einen Gegenstandswert von 500.000 Euro geltend. Das heißt: Landet der Fall vor Gericht, betragen allein die Gerichtskosten für die erste Instanz 11.703,00 Euro. Deshalb sollten Sie ein solches Schreiben, wenn es denn echt ist, wovon zunächst auszugehen ist, auf jeden Fall ernst nehmen. Wer eine solche Abmahnung erhalten hat, sollte mehrere Dinge beachten:

Welche Besonderheiten gelten für Ersatzteilhändler?

Bei einer gegen einen Ersatzteilhändler gerichteten Abmahnung ist zu prüfen, ob die sogenannte Markenschranke nach Art. 15 Abs. 1 Nr. c UMV Anwendung findet. Danach gewährt eine Unionsmarke ihrem Inhaber nicht das Recht, einem Dritten zu verbieten, im geschäftlichen Verkehr die Unionsmarke „zu Zwecken der Identifizierung oder zum Verweis auf Waren oder Dienstleistungen“ zu benutzen, insbesondere „wenn die Benutzung der Marke als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware, insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil, oder einer Dienstleistung erforderlich ist“. Es handelt sich also um eine Ausnahmevorschrift, die Händler schützt. Der Handel mit Ersatzteilen ist nämlich nur möglich, wenn gegenüber Verbrauchern erwähnt werden darf, für welche Produkte ein bestimmtes Ersatzteil passend ist. Daher kann der Markeninhaber in solchen Fällen der notwendigen Angabe der Marke im Ersatzteilbereich keine Unterlassung oder gar Schadenersatz verlangen.

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