Kurzarbeit wegen Corona – Darf mein Arbeitgeber das?

© MQ-Illustrations – Adobe Stock

Die Corona-Krise hat die im Welt im Griff. Aufgrund der möglichen Gesundheitsgefahren durch das Virus, die im Moment noch nicht abschätzbar sind, haben haben sich viele Regierungen zu einschneidenden Maßnahmen entschlossen, um dessen Ausbreitung einzudämmen.

Das wiederum hat krasse Folgen für die wirtschaftliche Lage. Die Bundesregierung hat die Möglichkeiten zur Beantragung von Kurzarbeitergeld daher wesentlich ausgeweitet.

Hierdurch soll Unternehmen und ihren Beschäftigten schnell und gezielt geholfen werden, wenn durch COVID-19 Arbeitsausfälle entstehen.

Kurzarbeitergeld in Corona-Zeiten

Am 13.03.2020 wurde deshalb das Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld beschlossen.

Kurzarbeitergeld kann unter erleichterten Voraussetzungen und in einem erweiterten Umfang gewährt werden:

Diese Erleichterungen werden rückwirkend zum 1. März in Kraft treten und auch rückwirkend ausgezahlt.

Darf mein Arbeitgeber Kurzarbeit „anordnen“?

Der Arbeitgeber kann nicht einseitig Kurzarbeit anordnen, sondern braucht hierzu eine Rechtsgrundlage. Diese kann sich z.B. aus

ergeben.

Lesen Sie dazu unsere Themenseite:

Exit mobile version