AGB & Vergütung – LHR Bewertungs-Check
Stand: Mai 2026
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung des kostenlosen Bewertungs-Checks sowie für das kostenpflichtige anwaltliche Aufforderungsschreiben der LHR Rechtsanwälte (Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum). Das kostenpflichtige Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
1. Anbieter
Anbieter ist LHR Rechtsanwälte (Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum), Köln, Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Die vollständige Anbieterkennzeichnung finden Sie im Impressum.
2. Kostenloser Bewertungs-Check
- Der Bewertungs-Check liefert eine automatisierte, KI-gestützte und unverbindliche Ersteinschätzung zur möglichen Angreifbarkeit einer Online-Bewertung.
- Er stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und begründet kein Mandatsverhältnis.
- Es besteht keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder den Erfolg einer etwaigen Löschung.
- Verarbeitet werden ausschließlich der Bewertungstext, der Link zur Bewertung und Ihre Angabe zum Kundenkontakt; Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.
3. Anwaltliches Aufforderungsschreiben – Leistungsbeschreibung
- Die Kanzlei erstellt je beauftragter Bewertung ein anwaltliches Aufforderungsschreiben an die jeweilige Plattform, prüft es anwaltlich und versendet es auf dem Briefkopf der Kanzlei in Ihrem Namen. Sie erhalten eine Kopie an die angegebene E-Mail-Adresse.
- Mit der Beauftragung erteilen Sie der Kanzlei insoweit Mandat und Vollmacht zur außergerichtlichen Geltendmachung des Entfernungs-/Unterlassungsanspruchs gegenüber der Plattform.
- Inhaltliche Ausrichtung: Fehlt ein Kunden-/Geschäftskontakt, wird dies unter Bezug auf die einschlägige Rechtsprechung gerügt. Bestand ein Kontakt, werden die von Ihnen als unwahr bestätigten Tatsachenbehauptungen mit Fristsetzung beanstandet. Liegt erkennbar nur eine zulässige Meinungsäußerung vor, wird kein Schreiben beauftragt.
- Eine Löschung wird nicht geschuldet und nicht garantiert; die Entscheidung trifft die jeweilige Plattform.
- Das weitere (ggf. gerichtliche) Vorgehen erfolgt auf Wunsch im Rahmen eines gesonderten Mandats.
4. Vergütung
- Die Vergütung beträgt 149,00 € netto je Bewertung (zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer) und wird als Pauschalvergütung vereinbart (Vergütungsvereinbarung gem. § 3a RVG, abweichend von den gesetzlichen Gebühren).
- Die Vergütung fällt für die anwaltliche Erstellung und den Versand des Schreibens an und ist unabhängig vom Ergebnis (Entfernung der Bewertung); ein Erfolgshonorar wird nicht vereinbart (§ 49b BRAO).
- Bei Beauftragung eines anschließenden (gerichtlichen) Vorgehens wird die gezahlte Vergütung auf die dortige Vergütung angerechnet.
- Allgemeine Informationen zu Kosten und Vergütung der Kanzlei: Kosten und Vergütung.
5. Vertragsschluss & Zahlung
Der Anwaltsvertrag über die Erstellung und den Versand des Aufforderungsschreibens kommt mit Abschluss des Bestellvorgangs (erfolgreiche Zahlung) zustande. Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt; Zahlungsdaten werden ausschließlich dort verarbeitet. (Verfügbare Zahlungsarten vor dem Live-Gang ergänzen.)
6. Unternehmereigenschaft / kein Verbraucherwiderruf
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB). Mit der Bestellung bestätigen Sie, dass Sie den Auftrag in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erteilen. Ein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht (§§ 355 ff. BGB) besteht für Unternehmer daher nicht. (Vor Live-Gang anwaltlich prüfen; sollte das Angebot doch Verbrauchern offenstehen, ist eine vollständige Widerrufsbelehrung zu ergänzen.)
7. Haftung und keine Erfolgsgarantie
Die Kanzlei haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für den Erfolg (Entfernung der Bewertung durch die Plattform) wird keine Haftung übernommen. Die KI-Ersteinschätzung und die automatisierte Ermittlung von Tatsachenbehauptungen können Fehler enthalten; maßgeblich ist die anwaltliche Prüfung vor Versand.
8. Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung der Kanzlei.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. (Gerichtsstand sowie weitere Klauseln nach Bedarf ergänzen.)