LHR Rechtsanwälte – Kompetente Beratung zum Thema Kurzarbeit

Kurzarbeit wegen der Corona-Krise?

Wir helfen Ihnen:

– kurzfristig
– durch erfahrene Anwälte

Füllen Sie einfach das Formular aus.

Einer unserer erfahrenen Experten wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen!

Bekannt aus:

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Focus Markenrecht

FOCUS-Spezial TOP-Anwälte 2017 bis 2020

LHR - Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum ist bereits mehrfach als eine der besten Wirtschaftskanzleien ausgezeichnet worden.

Dies nicht nur im FOCUS-Spezial, sondern zB auch vom Wirtschaftsmagazin brand eins.

3500+ Mandanten, die uns vertrauen
9.000+ Abgeschlossene Fälle
2652+ Magazinbeiträge

Ihre Vorteile wenn Sie LHR beauftragen:

Über 15 Jahre Erfahrung

Wir können auf weitreichende Erfahrung zurückgreifen, mit deren Hilfe wir zielführende Strategien entwickeln.

Überregionale Bekanntheit

Die Medien berichten seit Jahren mit großem Interesse über unsere zahlreichen und überwiegend erfolgreichen Verfahren.

Schnelle Abwicklung

Wir sind ein Team aus Spezialisten. Wir helfen Ihnen schnell, effizient und nachhaltig. Wir antworten innerhalb weniger Stunden.

Gebündelte Kompetenz

Jeder unserer Anwälte ist Experte auf seinem Gebiet. Unsere außergerichtliche Erfolgsquote liegt bei über 84%.

Individualität

Raus aus dem Schubladen-Denken! Wir entwickeln für jeden Fall maßgeschneiderte Lösungen.

Sie sind in Kurzarbeit oder Ihnen droht Kurzarbeit? Sie sind verunsichert? Tun Sie etwas dagegen! Wir beraten Sie schnell und kompetent. Kontaktieren Sie uns.

Sofortberatung zur Kurzarbeit: So geht's!

  • 1

    Füllen Sie das Formular oben in Ruhe aus. Keine Sorge, Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt. Sie müssen nichts weiter tun.

  • 2

    Einer unserer Rechtsexperten kontaktiert Sie umgehend (innerhalb weniger Stunden). Im Beratungsgespräch werden Einzelheiten und Details möglicher Maßnahmen geklärt.

  • 3

    Sie konzentrieren sich wieder auf Ihre Aufgaben. Wir finden eine Lösung, um Ihnen nachhaltig zu helfen.

Das sagen unsere Mandanten:

Kompetente Beratung

Danke für die hochkompetente juristische Beratung zur Kurzarbeit. Jetzt fühle ich mich sicher bezüglich der Umstände und kann entspannt in die Zukunft blicken.

Arbeitnehmer, 52, Wolfsburg

Schnell und unkompliziert

Sehr kompetente und freundliche Beratung. Schnell , unkompliziert und sehr hilfreich!

Arbeitnehmerin, 29, Mönchengladbach

Top Betreuung und Beratung

Ich habe immer sofortige Antworten bekommen per Telefon oder Mail. LHR hat mich die ganze Zeit top betreut und beraten. Somit kann ich LHR mit gutem Gewissen weiter empfehlen👍🏼

Arbeitnehmer, 43, Duisburg

Unsere Erfolge:

  • Erkrankung mit Coronavirus – habe ich einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
  • Quarantäne wegen Verdacht auf Corona-Infektion – habe ich einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
  • Schul-/Kindergartenschließung – habe ich einen Anspruch auf Freistellung?

Sie sind in Kurzarbeit oder Ihnen droht Kurzarbeit? Sie sind verunsichert? Tun Sie etwas dagegen! Wir beraten Sie schnell und kompetent. Kontaktieren Sie uns.

Häufig gestellte Fragen:

Zahlt die Rechtsschutzversicherung etwaige Kosten?

In der Regel: Ja. (Es kommt auf das Kleingedruckte an.)

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese unserer Erfahrung nach die Anwalts- und Gerichtskosten.

Was ist Kurzarbeitergeld?

Kurzarbeitergeld ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung.

Das Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber beantragt. Der Antrag ist innerhalb von 3 Monaten bei der zuständigen Agentur für Arbeit einzureichen.

Wie hoch ist Kurzarbeitergeld?

Das Kurzarbeitergeld beträgt rund 60% des ausgefallenen Nettoentgelts. Sofern mindestens ein Kind im Haushalt lebt beträgt es rund 67 %.

Wie lange bekomme ich Kurzarbeitergeld?

Grundsätzlich kann Kurzarbeitergeld bis zu 12 Monaten gezahlt werden.

Ich habe einen Minijob. Bekomme ich Kurzarbeitergeld?

Nein, für geringfügig Beschäftigte ist kein Kurzarbeitergeld vorgesehen.

Was passiert während der Kurzarbeit mit meiner Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung?

Die anfallenden Beiträge der gesetzlichen Kranken-, Pflege und Rentenversicherung hat der Arbeitgeber zu tragen.

Wir gehören zu den deutschlandweit führenden Kanzleien im gewerblichen Rechtsschutz und Presserecht.

Wir vertreten unsere Mandanten im Markenrecht, Medien– & Persönlichkeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Sportrecht, Datenschutzrecht, Vertragsrecht und im Reputationsmanagement.

Unsere Strategien sind zielführend und nicht prozessfokussiert, aber wir scheuen im Auftrag unserer Mandanten auch keinerlei juristisches Verfahren, wenn wir von dessen Sinn überzeugt sind.

Wir lösen unsere Fälle mit viel Empathie und Marktwissen, kombiniert mit höchster juristischer Expertise. Unsere Stärke ist die Aufteilung der Problemlösungsstrategie in entlastende und schnell realisierbare Teilschritte. Vorrangiges Ziel ist nicht das „Recht bekommen“, sondern die Schadensbegrenzung. Diesbezüglich ist uns besonderes Verhandlungsgeschick zueigen, das auf Erfahrungen aus zahlreichen Verfahren der letzten Jahre basiert, die teils auch aufmerksam von Medien verfolgt und bewertet wurden.

Gerade unsere Bedeutung als zielorientierte und pragmatische Problemlöser macht uns immer dann zum Ansprechpartner, wenn Gefahr in Verzug beziehungsweise bereits eingetreten ist.

Schutzansprüche aus einer Marke, zu Gunsten einer Person, eines Produktes oder einer Idee sind für uns nicht diskutabel. Wir schöpfen grundsätzlich alle rechtlichen Möglichkeiten aus und sind erst dann zufrieden mit unserer Arbeit, wenn unser Mandant den ihm gesetzlich zustehenden Schutz auch wirklich in Anspruch nehmen kann. Wir werten nicht – wir analysieren.

Gleichzeitig sind wir intensiv beratend tätig. Zur Vermeidung späterer Streitigkeiten sind nicht nur sorgfältig erarbeitete Vertragswerke sondern auch eine hochwertige Verwaltung der immateriellen Rechte notwendig.

Sie sind in Kurzarbeit oder Ihnen droht Kurzarbeit? Sie sind verunsichert? Tun Sie etwas dagegen! Wir beraten Sie schnell und kompetent. Kontaktieren Sie uns.

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