Über Birgit Rosenbaum II

"Die Freiheit eines jenen beginnt dort, wo die Freiheit eines anderen aufhört. Die Grenzen verschwimmen zunehmend."

Rechtsanwältin Rosenbaum ist Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz und Gründungspartner der Kanzlei im Jahr 2004.

Birgit Rosenbaum unterstützt Unternehmer bei der Umsetzung ihrer Geschäftsideen und steht bei der Entwicklung von Konzepten mit rechtlichem Rat zur Verfügung. Hierbei begleitet Birgit Rosenbaum die Entwicklung und Durchführung von Werbeauftritten, berät Unternehmer bei der Markenentwicklung und -pflege sowie der generellen Marktpositionierung und erstellt die dazugehörigen Verträge, Lizenzvereinbarungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Verteidigung dieser Rechtspositionen in außergerichtlichen und gerichtlichen wettbewerbs- und markenrechtlichen Streitigkeiten sind Teil der Behauptung der Marktposition eines Unternehmens und runden das Tätigkeitsfeld von Birgit Rosenbaum ab.

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