{"id":71507,"date":"2026-10-17T22:11:30","date_gmt":"2026-10-17T20:11:30","guid":{"rendered":"\/?p=71507"},"modified":"2026-10-17T22:11:30","modified_gmt":"2026-10-17T20:11:30","slug":"eu-bearbeitungsgebuehr-2-euro-onlinehandel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/eu-bearbeitungsgebuehr-2-euro-onlinehandel\/","title":{"rendered":"2 \u20ac je Artikel ab 1. November: Was die EU-Bearbeitungsgeb\u00fchr f\u00fcr Online-H\u00e4ndler bedeutet"},"content":{"rendered":"<p><em><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-71510 alignleft\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/eu-bearbeitungsgebuehr-2-euro-onlinehandel-620x326-1.png\" alt=\"Foto: Online-H\u00e4ndlerin pr\u00fcft ein Paket mit dem Smartphone, Gedankenblase \u201eWer zahlt?\u201c, \u00dcberschrift \u201e2 \u20ac extra je Artikel\u201c, rote Zeile \u201eAb 1.11.2026\u201c\" width=\"494\" height=\"260\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/eu-bearbeitungsgebuehr-2-euro-onlinehandel-620x326-1.png 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/eu-bearbeitungsgebuehr-2-euro-onlinehandel-620x326-1-354x186.png 354w\" sizes=\"(max-width: 494px) 100vw, 494px\" \/>Ab dem 1. November 2026 erhebt die EU auf jede Warenposition, die im Fernverkauf aus einem Drittstaat an Verbraucher geht, eine Bearbeitungsgeb\u00fchr von 2 \u20ac. Zusammen mit dem Pauschalzoll von 3 \u20ac werden Kleinsendungen aus China sp\u00fcrbar teurer. Schuldner sind H\u00e4ndler und Plattformen, nicht die Kunden. Wer die Kosten weitergibt, muss die deutschen Preisangabepflichten beachten.<\/em><\/p>\n<p>Am 7. Oktober 2026 hat die Europ\u00e4ische Kommission ihre Leitlinie \u201e<a href=\"https:\/\/taxation-customs.ec.europa.eu\/document\/download\/053e5b4e-f0be-4f20-9a23-3e3b659a6676_en?filename=Customs%20Guidance%20on%20EUR%203%20customs%20duty.pdf\">The temporary EUR 3 customs duty and the Union handling fee \u2013 Guidance for Member States and Trade<\/a>\u201c in der Fassung vom 5. Oktober 2026 ver\u00f6ffentlicht. Auf ihrer <a href=\"https:\/\/taxation-customs.ec.europa.eu\/customs\/eu-customs-reform_en\">Seite zur Zollreform<\/a> hei\u00dft es dazu knapp: Ab dem 1. November 2026 wendet die EU die Bearbeitungsgeb\u00fchr der Union von 2 \u20ac an.<\/p>\n<p>Grundlage ist der neue Zollkodex der Union, die <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/?uri=OJ:L_202602108\">Verordnung (EU) 2026\/2108<\/a> vom 16. September 2026, ver\u00f6ffentlicht im Amtsblatt am 19. September 2026. Die H\u00f6he hat die Kommission mit einer <a href=\"https:\/\/data.consilium.europa.eu\/doc\/document\/ST-13480-2026-INIT\/de\/pdf\">delegierten Verordnung vom 21. September 2026 (C(2026) 6694 final)<\/a> festgelegt: \u201e2 EUR pro Warenposition\u201c.<\/p>\n<p>F\u00fcr Hersteller und H\u00e4ndler, die aus China oder anderen Drittstaaten direkt an Verbraucher in Deutschland liefern, \u00e4ndert das die Kalkulation kurz vor Singles\u2019 Day und Black Friday. Und es stellt sich eine Frage, die in Deutschland schnell vor Gericht landet: Wie muss der Preis aussehen, wenn die Geb\u00fchr an den Kunden weitergegeben wird?<\/p>\n<p>Das Wichtigste in K\u00fcrze:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>2 \u20ac je Warenposition<\/strong> f\u00fcr Fernverk\u00e4ufe aus Drittstaaten an Erwerber in der EU, voraussichtlich ab dem 1. November 2026.<\/li>\n<li><strong>Zus\u00e4tzlich zum Pauschalzoll<\/strong> von 3 \u20ac je Warenposition, der seit dem 1. Juli 2026 f\u00fcr Sendungen bis 150 \u20ac gilt.<\/li>\n<li><strong>Schuldner ist der Anmelder<\/strong>, in der Regel der IOSS-Inhaber, also Plattform oder H\u00e4ndler. Der Verbraucher ist ausdr\u00fccklich nicht Schuldner.<\/li>\n<li><strong>Keine Erstattung:<\/strong> Die Geb\u00fchr bleibt auch bei R\u00fccksendungen f\u00e4llig.<\/li>\n<li><strong>Preisangaben:<\/strong> Wer die Geb\u00fchr weitergibt, muss sie vor der Bestellung offenlegen, am besten im Gesamtpreis. Sonst drohen Abmahnungen.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Was ist die Bearbeitungsgeb\u00fchr der Union und ab wann gilt sie?<\/h2>\n<p>Die Bearbeitungsgeb\u00fchr der Union (englisch \u201eUnion handling fee\u201c) ist eine EU-weite Geb\u00fchr von 2 \u20ac je Warenposition f\u00fcr Waren, die als Fernk\u00e4ufe an Erwerber im Zollgebiet der Union verkauft und in den zollrechtlich freien Verkehr \u00fcberlassen werden. Sie soll nach den Erw\u00e4gungsgr\u00fcnden der delegierten Verordnung ungef\u00e4hr die Kosten der zollamtlichen \u00dcberwachung dieser Waren decken.<\/p>\n<p>Rechtsgrundlage ist Art. 20 der Verordnung (EU) 2026\/2108. Die delegierte Verordnung tritt mit ihrer Ver\u00f6ffentlichung im Amtsblatt in Kraft und gilt ab dem zehnten Tag danach. Nach der Leitlinie der Kommission liegt sie derzeit noch dem Europ\u00e4ischen Parlament und dem Rat zur Pr\u00fcfung vor. Die Kommission plant mit dem 1. November 2026. Erscheint der Text sp\u00e4ter im Amtsblatt, verschiebt sich der Start entsprechend.<\/p>\n<p>Anders als der Pauschalzoll von 3 \u20ac ist die Geb\u00fchr nicht befristet. Sie ist auch nicht auf Sendungen bis 150 \u20ac beschr\u00e4nkt: Die Begr\u00fcndung der delegierten Verordnung stellt klar, dass Fernverk\u00e4ufe \u00fcber 150 \u20ac ebenfalls geb\u00fchrenpflichtig sind. Der Pauschalzoll beruht dagegen auf der Ratsverordnung (EU) 2026\/382, gilt f\u00fcr Kleinsendungen bis 150 \u20ac seit dem 1. Juli 2026 und ist bis zum 1. Juli 2028 befristet. Danach sollen regul\u00e4re Z\u00f6lle gelten, sobald die neue EU-Zolldatenplattform arbeitet.<\/p>\n<h2>Wer muss die 2 \u20ac bezahlen: H\u00e4ndler, Plattform oder Kunde?<\/h2>\n<p>Schuldner ist der Anmelder, nicht der Verbraucher. Erw\u00e4gungsgrund 80 der Verordnung (EU) 2026\/2108 h\u00e4lt ausdr\u00fccklich fest, dass der Verbraucher nicht Schuldner der Geb\u00fchr sein soll. Nach der Leitlinie der Kommission ist der Anmelder nach Art. 20 Abs. 5 des neuen Zollkodex zugleich Schuldner der Geb\u00fchr. Bei indirekter Vertretung wird auch die Person Schuldner, f\u00fcr die der Vertreter handelt.<\/p>\n<p>Bis zum 30. Juni 2028 sieht die Leitlinie eine Reihenfolge vor: zuerst der IOSS-Inhaber (IOSS steht f\u00fcr den Import-One-Stop-Shop der Einfuhrumsatzsteuer), dann der Nutzer der Sonderregelungen f\u00fcr die Einfuhr, dann der indirekte Vertreter des Einf\u00fchrers. Der Verbraucher kommt nur ausnahmsweise als Anmelder in Betracht. Wer \u00fcber IOSS verkauft, und das sind die gro\u00dfen Plattformen und viele chinesische Direktversender, zahlt die Geb\u00fchr also zun\u00e4chst selbst.<\/p>\n<p>Langfristig r\u00fccken die Plattformen noch st\u00e4rker in die Verantwortung. Nach der <a href=\"https:\/\/www.consilium.europa.eu\/de\/press\/press-releases\/2026\/09\/03\/eu-customs-council-greenlights-landmark-reform\/\">Mitteilung des Rates vom 3. September 2026<\/a> gelten Betreiber elektronischer Handelsplattformen mit Sitz au\u00dferhalb der EU k\u00fcnftig als Einf\u00fchrer, wenn sie Waren in die EU verkaufen. F\u00fcr Zollformalit\u00e4ten und Zahlungen sind dann sie verantwortlich, nicht der Endverbraucher. Bei schwerwiegenden Verst\u00f6\u00dfen drohen Geldbu\u00dfen von bis zu 6 % des j\u00e4hrlichen Wareneinfuhrwerts des Vorjahres, au\u00dferdem der Entzug von Zollprivilegien. Die Nutzung der EU-Zolldatenplattform wird f\u00fcr Unternehmen im elektronischen Handel ab dem 1. Juli 2028 verpflichtend.<\/p>\n<h2>Warum kann aus 2 \u20ac schnell ein Vielfaches werden?<\/h2>\n<p>Weil die Geb\u00fchr nicht pro Paket, sondern pro Warenposition anf\u00e4llt. Eine Warenposition (\u201eitem\u201c) sind nach Art. 5 Nr. 78 des neuen Zollkodex eine oder mehrere Waren einer Sendung mit derselben Tarifierung, derselben Beschreibung und gegebenenfalls demselben Ursprung. Geb\u00fchr und Pauschalzoll werden je Zeile der Zollanmeldung erhoben, unabh\u00e4ngig von der St\u00fcckzahl in dieser Zeile.<\/p>\n<p>Die Kommission rechnet in ihrer Leitlinie ein Beispiel vor: eine Sendung aus China im Wert von 140 \u20ac, verkauft \u00fcber IOSS, mit drei verschiedenen Artikeln.<\/p>\n<ul>\n<li>Anmeldung mit dem Datensatz H7 und einer Zeile: 3 \u20ac Pauschalzoll und 2 \u20ac Geb\u00fchr, zusammen <strong>5 \u20ac<\/strong>.<\/li>\n<li>Anmeldung mit dem Datensatz H1 und drei Zeilen f\u00fcr drei unterschiedliche TARIC-Codes: 3 \u00d7 3 \u20ac und 3 \u00d7 2 \u20ac, zusammen <strong>15 \u20ac<\/strong>.<\/li>\n<li>Eine Zeile mit f\u00fcnf identischen Artikeln kostet dagegen nur einmal 3 \u20ac und einmal 2 \u20ac.<\/li>\n<\/ul>\n<p>F\u00fcr Sortimente mit vielen g\u00fcnstigen Einzelartikeln, etwa Zubeh\u00f6r, Kleidung oder Kosmetik, ist das erheblich. Positionen zusammenzufassen, um zu sparen, ist beim Pauschalzoll nach der Leitlinie nicht zul\u00e4ssig. Ab dem 1. November 2026 ist bei Fernverk\u00e4ufen au\u00dferdem der TARIC-Zusatzcode Y126 anzugeben.<\/p>\n<p>Die Geb\u00fchr ist nach der Leitlinie nicht erstattungsf\u00e4hig. Wird die Ware zur\u00fcckgeschickt, bleibt sie beim Schuldner. Auch der Pauschalzoll l\u00e4sst sich nach der \u00dcberlassung nicht mehr \u00fcber eine Ung\u00fcltigerkl\u00e4rung der Anmeldung zur\u00fcckholen, es bleiben nur die allgemeinen Erstattungsregeln des Zollkodex. Eine niedrigere Geb\u00fchr f\u00fcr Waren aus dem neuen Zolllager f\u00fcr Fernverk\u00e4ufe ist erst ab dem 1. Juli 2028 vorgesehen.<\/p>\n<h2>D\u00fcrfen H\u00e4ndler die Geb\u00fchr an ihre Kunden weitergeben?<\/h2>\n<p>Ja, aber nur offen und rechtzeitig. Das Zollrecht verbietet nicht, die Geb\u00fchr einzupreisen. Die Leitlinie setzt das sogar voraus: Wird die Geb\u00fchr dem Verbraucher beim Verkauf berechnet, geh\u00f6rt sie bei IOSS zur Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer. Wie die Weitergabe aussehen muss, entscheidet aber das deutsche Preis- und Verbraucherrecht. Es gilt f\u00fcr ausl\u00e4ndische Anbieter genauso: Bei Wettbewerbsverst\u00f6\u00dfen, die sich an deutsche Verbraucher richten, ist nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/Rom-II-VO\/6.html\" title=\"Art. 6 Rom-II-VO: Unlauterer Wettbewerb und den freien Wettbewerb einschr&auml;nkendes Verhalten\">Art. 6 Abs. 1<\/a> der Rom-II-Verordnung grunds\u00e4tzlich deutsches Recht anwendbar.<\/p>\n<p>Nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/PAngV\/3.html\">\u00a7 3 Abs. 1 PAngV<\/a> muss, wer Verbrauchern Waren anbietet, den Gesamtpreis angeben. Gesamtpreis ist nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/PAngV\/2.html\">\u00a7 2 Nr. 3 PAngV<\/a> der Preis, der \u201eeinschlie\u00dflich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile\u201c zu zahlen ist. Eine Geb\u00fchr, die jeder K\u00e4ufer zwingend zahlen muss, geh\u00f6rt nach unserer Einsch\u00e4tzung in diesen Gesamtpreis. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/PAngV\/6.html\">\u00a7 6 PAngV<\/a> erlaubt im Fernabsatz zwar, Fracht-, Liefer- oder Versandkosten und sonstige Kosten gesondert anzugeben, dann aber mit ihrer H\u00f6he. Ob ein Gericht eine separat ausgewiesene \u201eEU-Zollgeb\u00fchr\u201c als solche sonstigen Kosten akzeptiert oder als unzul\u00e4ssig aufgespaltenen Gesamtpreis bewertet, ist noch nicht entschieden. Der sichere Weg ist der Gesamtpreis.<\/p>\n<p>Vertragsrechtlich gilt <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/312e.html\">\u00a7 312e BGB<\/a>: Der Unternehmer kann von Verbrauchern sonstige Kosten nur verlangen, wenn er sie vorher nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EGBGB\/246a.html\" title=\"Art. 246a EGBGB: Informationspflichten bei au&szlig;erhalb von Gesch&auml;ftsr&auml;umen geschlossenen Vertr&auml;gen und Fernabsatzvertr&auml;gen mit Ausnahme von Vertr&auml;gen &uuml;ber Finanzdienstleistungen\">Art. 246a<\/a> \u00a7 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EGBGB dar\u00fcber informiert hat. Taucht die Geb\u00fchr erst im letzten Bestellschritt oder auf der Rechnung auf, muss der Kunde sie nicht bezahlen.<\/p>\n<p>Wettbewerbsrechtlich geh\u00f6ren der Gesamtpreis und zus\u00e4tzliche Kosten nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/5b.html\">\u00a7 5b Abs. 1 Nr. 3 UWG<\/a> zu den wesentlichen Informationen eines Angebots. Wer sie vorenth\u00e4lt, handelt nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/5a.html\">\u00a7 5a UWG<\/a> unlauter. Verst\u00f6\u00dfe gegen die PAngV lassen sich au\u00dferdem \u00fcber <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/3a.html\">\u00a7 3a UWG<\/a> verfolgen. Mitbewerber und qualifizierte Verb\u00e4nde k\u00f6nnen abmahnen und einstweilige Verf\u00fcgungen beantragen, auch gegen Anbieter mit Sitz in China.<\/p>\n<h2>Welche Werbeaussagen werden jetzt riskant?<\/h2>\n<p>Riskant ist jede Aussage, die Kunden glauben l\u00e4sst, es k\u00e4men keine weiteren Kosten auf sie zu, obwohl sie welche zahlen m\u00fcssen. Nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/5.html\">\u00a7 5 UWG<\/a> ist das irref\u00fchrend. Typische F\u00e4lle aus der Praxis:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>\u201eZollfrei\u201c oder \u201eohne Zollgeb\u00fchren\u201c<\/strong>, obwohl der Paketdienst bei der Zustellung Abgaben oder Servicegeb\u00fchren kassiert.<\/li>\n<li><strong>Veraltete Versandinformationen<\/strong> wie \u201eBestellungen unter 150 \u20ac sind zollfrei\u201c. Seit dem 1. Juli 2026 stimmt das nicht mehr.<\/li>\n<li><strong>\u201eInklusive aller Steuern und Geb\u00fchren\u201c<\/strong>, wenn die Abwicklung \u00fcber ein Modell l\u00e4uft, bei dem der Empf\u00e4nger an der Haust\u00fcr nachzahlt.<\/li>\n<li><strong>Rabattaktionen nach Preiserh\u00f6hung:<\/strong> Wer seine Preise wegen der Geb\u00fchr anhebt und kurz darauf mit Rabatten wirbt, muss bei Preiserm\u00e4\u00dfigungen den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/PAngV\/11.html\">\u00a7 11 PAngV<\/a>).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ob Paketdienste die Geb\u00fchr im Rahmen der Sonderregelung f\u00fcr die Einfuhr an Empf\u00e4nger weiterbelasten, regeln Verordnung und Leitlinie nicht ausdr\u00fccklich. H\u00e4ndler sollten das mit ihrem Logistikdienstleister schriftlich kl\u00e4ren und ihre Kunden vor der Bestellung zutreffend informieren.<\/p>\n<div style=\"background: #EFF3F9; border-left: 5px solid #263E96; padding: 24px 28px; margin: 32px 0;\">\n<p style=\"margin: 0 0 10px;\"><strong>Aus der LHR-Praxis<\/strong><\/p>\n<p style=\"margin: 0;\">Dass Preisangaben ausl\u00e4ndischer H\u00e4ndler in Deutschland gerichtlich angegriffen werden, ist nicht neu. Auf Antrag von LHR hat das Landgericht K\u00f6ln einem Schweizer Amazon-H\u00e4ndler untersagt, f\u00fcr Lieferungen nach Deutschland mit Preisen \u201einkl. MwSt.\u201c zu werben, obwohl beim Zoll Einfuhrumsatzsteuer anfallen konnte (LG K\u00f6ln, Beschluss vom 18. August 2016, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=31%20O%20263\/16\" title=\"LG K&ouml;ln, 18.08.2016 - 31 O 263\/16: Einstweilige Verf&uuml;gung gegen Schweizer Amazon-H&auml;ndler wegen ...\">31 O 263\/16<\/a>). Mehr dazu in unserem Beitrag <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/irrefuehrende-werbung-mehrwertsteuer-lg-koeln\/\">zur einstweiligen Verf\u00fcgung gegen den Schweizer Amazon-H\u00e4ndler<\/a>.<\/p>\n<\/div>\n<h2>Was gilt beim Widerruf?<\/h2>\n<p>Hat der H\u00e4ndler die Geb\u00fchr dem Kunden berechnet, muss er sie bei einem Widerruf erstatten, bekommt sie selbst aber nicht zur\u00fcck. Nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/357.html\">\u00a7 357 Abs. 1 BGB<\/a> sind die empfangenen Leistungen sp\u00e4testens nach 14 Tagen zur\u00fcckzugew\u00e4hren. Zahlt der Kunde einen Gesamtpreis einschlie\u00dflich Geb\u00fchr, ist dieser vollst\u00e4ndig zu erstatten. Gegen\u00fcber dem Zoll ist die Geb\u00fchr nach der Leitlinie der Kommission dagegen nicht erstattungsf\u00e4hig.<\/p>\n<h2>Was bedeutet das f\u00fcr chinesische Hersteller und Online-H\u00e4ndler?<\/h2>\n<p>Betroffen sind alle, die Waren aus Drittstaaten direkt an Verbraucher in der EU verkaufen: Direktversender aus China, Marken mit eigenem Online-Shop, H\u00e4ndler auf Amazon, Temu, Shein, AliExpress oder TikTok Shop. Unsere Empfehlungen f\u00fcr die n\u00e4chsten zwei Wochen:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Logistik kl\u00e4ren:<\/strong> Wer meldet an (IOSS, Sonderregelung oder Standardverfahren), mit welchem Datensatz und mit wie vielen Zeilen? Wer zahlt die Geb\u00fchr, und wird sie an Sie weiterbelastet? Lassen Sie sich das von Plattform und Logistikdienstleister schriftlich best\u00e4tigen.<\/li>\n<li><strong>Tarifierung pr\u00fcfen:<\/strong> Richtige Zolltarifnummern sind Pflicht. Falsche Angaben, um Positionen zu sparen, sind ein zollrechtliches Risiko und kein Sparmodell.<\/li>\n<li><strong>Preise neu kalkulieren:<\/strong> Rechnen Sie Geb\u00fchr und Pauschalzoll in den Gesamtpreis ein, wenn Sie die Kosten weitergeben. Ein Aufschlag erst im Warenkorb ist angreifbar.<\/li>\n<li><strong>Produktseiten und Versandtexte aktualisieren:<\/strong> Entfernen Sie Hinweise wie \u201ezollfrei\u201c oder \u201eunter 150 \u20ac keine Abgaben\u201c. Pr\u00fcfen Sie FAQ-Seiten, Bestellbest\u00e4tigungen und Kundenservice-Vorlagen.<\/li>\n<li><strong>Retouren einplanen:<\/strong> Die Geb\u00fchr kommt bei R\u00fccksendungen nicht zur\u00fcck, muss dem Kunden beim Widerruf aber erstattet werden, wenn er sie bezahlt hat.<\/li>\n<li><strong>Produkt-Compliance nicht vergessen:<\/strong> Die Reform versch\u00e4rft die Kontrollen nicht konformer und unsicherer Waren. Herstellerangaben nach der Produktsicherheitsverordnung, CE-Kennzeichnung, ElektroG- und Verpackungsregistrierung sollten stimmen, bevor der Zoll die Ware anh\u00e4lt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Erhalten Sie eine Abmahnung wegen Ihrer Preisangaben, sollten Sie die Frist ernst nehmen, die vorformulierte Unterlassungserkl\u00e4rung aber nicht ungepr\u00fcft unterschreiben. Solche Erkl\u00e4rungen sind oft zu weit gefasst. Eine auf die konkrete Verletzungsform beschr\u00e4nkte Erkl\u00e4rung ist in vielen F\u00e4llen die bessere L\u00f6sung.<\/p>\n<div style=\"background: #EFF3F9; padding: 36px 40px 28px; margin: 0 0 48px;\">\n<h2 style=\"margin: 0 0 14px;\">H\u00e4ufige Fragen zur EU-Bearbeitungsgeb\u00fchr von 2 \u20ac<\/h2>\n<details style=\"border-bottom: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; padding: 20px 0; cursor: pointer; font-weight: bold;\">Ab wann gilt die EU-Bearbeitungsgeb\u00fchr von 2 \u20ac?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"flex: 0 0 28px; width: 28px; height: 28px; display: inline-flex; align-items: center; justify-content: center; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; line-height: 1;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Nach der Leitlinie der Europ\u00e4ischen Kommission vom 5. Oktober 2026 ab dem 1. November 2026. Voraussetzung ist, dass die delegierte Verordnung vom 21. September 2026 rechtzeitig im Amtsblatt erscheint. Sie gilt ab dem zehnten Tag nach ihrem Inkrafttreten.<\/div>\n<\/details>\n<details style=\"border-bottom: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; padding: 20px 0; cursor: pointer; font-weight: bold;\">Muss der Kunde die Bearbeitungsgeb\u00fchr bezahlen?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"flex: 0 0 28px; width: 28px; height: 28px; display: inline-flex; align-items: center; justify-content: center; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; line-height: 1;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Nein, der Verbraucher ist nach Erw\u00e4gungsgrund 80 der Verordnung (EU) 2026\/2108 nicht Schuldner. Die Geb\u00fchr schuldet der Anmelder, in der Regel der IOSS-Inhaber, also Plattform oder H\u00e4ndler. Der H\u00e4ndler darf die Kosten aber einpreisen, solange er die deutschen Preisangabevorschriften einh\u00e4lt.<\/div>\n<\/details>\n<details style=\"border-bottom: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; padding: 20px 0; cursor: pointer; font-weight: bold;\">F\u00e4llt die Geb\u00fchr pro Paket oder pro Artikel an?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"flex: 0 0 28px; width: 28px; height: 28px; display: inline-flex; align-items: center; justify-content: center; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; line-height: 1;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Pro Warenposition, also pro Zeile der Zollanmeldung. Waren mit derselben Tarifierung, Beschreibung und demselben Ursprung bilden eine Position, unabh\u00e4ngig von der St\u00fcckzahl. Ein Paket mit drei verschiedenen Artikeln kann deshalb 6 \u20ac Geb\u00fchr und 9 \u20ac Pauschalzoll ausl\u00f6sen.<\/div>\n<\/details>\n<details style=\"border-bottom: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; padding: 20px 0; cursor: pointer; font-weight: bold;\">Darf ich die Geb\u00fchr im Warenkorb gesondert berechnen?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"flex: 0 0 28px; width: 28px; height: 28px; display: inline-flex; align-items: center; justify-content: center; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; line-height: 1;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Das ist riskant. Nach \u00a7 3 Abs. 1 und \u00a7 2 Nr. 3 PAngV ist ein Gesamtpreis einschlie\u00dflich aller Preisbestandteile anzugeben. Ob eine separat ausgewiesene Geb\u00fchr als zul\u00e4ssige sonstige Kosten nach \u00a7 6 PAngV durchgeht, haben die Gerichte noch nicht entschieden. Wird sie erst im letzten Bestellschritt sichtbar, kann der Kunde die Zahlung nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/312e.html\" title=\"&sect; 312e BGB: Verletzung von Informationspflichten &uuml;ber Kosten\">\u00a7 312e BGB<\/a> verweigern, und Mitbewerber k\u00f6nnen abmahnen.<\/div>\n<\/details>\n<details style=\"border-bottom: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; padding: 20px 0; cursor: pointer; font-weight: bold;\">Bekomme ich die Geb\u00fchr bei einer R\u00fccksendung zur\u00fcck?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"flex: 0 0 28px; width: 28px; height: 28px; display: inline-flex; align-items: center; justify-content: center; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; line-height: 1;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Nein. Nach der Leitlinie der Kommission ist die Geb\u00fchr nicht erstattungsf\u00e4hig. Hat der Kunde die Geb\u00fchr \u00fcber den Kaufpreis bezahlt und widerruft er, m\u00fcssen Sie ihm den vollen Betrag nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/357.html\" title=\"&sect; 357 BGB: Rechtsfolgen des Widerrufs von au&szlig;erhalb von Gesch&auml;ftsr&auml;umen geschlossenen Vertr&auml;gen und Fernabsatzvertr&auml;gen mit Ausnahme von Vertr&auml;gen &uuml;ber Finanzdienstleistungen\">\u00a7 357 Abs. 1 BGB<\/a> trotzdem zur\u00fcckzahlen.<\/div>\n<\/details>\n<details style=\"border-bottom: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; padding: 20px 0; cursor: pointer; font-weight: bold;\">Gilt die Geb\u00fchr auch f\u00fcr Waren \u00fcber 150 \u20ac?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"flex: 0 0 28px; width: 28px; height: 28px; display: inline-flex; align-items: center; justify-content: center; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; line-height: 1;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Ja. Die Bearbeitungsgeb\u00fchr erfasst Fernverk\u00e4ufe aus Drittstaaten unabh\u00e4ngig vom Warenwert. Der Pauschalzoll von 3 \u20ac gilt dagegen nur f\u00fcr Sendungen bis 150 \u20ac. Dar\u00fcber werden regul\u00e4re Z\u00f6lle erhoben.<\/div>\n<\/details>\n<\/div>\n<div style=\"background: #0A2C52; padding: 32px 36px; margin: 0 0 48px;\">\n<p style=\"color: #ffffff; font-weight: bold; font-size: 1.25em; margin: 0 0 12px;\">Verkaufen Sie aus China oder einem anderen Drittstaat an Verbraucher in Deutschland?<\/p>\n<p style=\"color: #d7e3f4; margin: 0 0 24px;\">Wir pr\u00fcfen Ihre Preisangaben, Produktseiten und Werbeaussagen vor dem Weihnachtsgesch\u00e4ft und verteidigen Sie gegen Abmahnungen und einstweilige Verf\u00fcgungen. Eine erste Einsch\u00e4tzung erhalten Sie in der Regel binnen 24 Stunden.<\/p>\n<p><a style=\"display: inline-block; background: #FFFFFF; color: #0a2c52; font-weight: bold; padding: 14px 28px; text-decoration: none;\" href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/kontakt\/\">Jetzt Kontakt aufnehmen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<h2>Weiterf\u00fchrende Informationen<\/h2>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/irrefuehrende-werbung-mehrwertsteuer-lg-koeln\/\">LG K\u00f6ln: Einstweilige Verf\u00fcgung gegen Schweizer Amazon-H\u00e4ndler wegen Preisen \u201einkl. MwSt.\u201c<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/durchgestrichene-uvp-30-tage-preis\/\">Durchgestrichene UVP und 30-Tage-Preis: Was OLG D\u00fcsseldorf, OLG Stuttgart und OLG K\u00f6ln H\u00e4ndlern vor dem Black Friday mitgeben<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/preisangabenverordnung\/\">BGH: Pfand darf gesondert ausgewiesen werden<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/gewaehrleistung-hersteller-verweisen-lg-ingolstadt\/\">LG Ingolstadt: H\u00e4ndler d\u00fcrfen Kunden bei Gew\u00e4hrleistung nicht an den Hersteller verweisen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/amazon-produktsicherheit\/\">LHR-Praxisfall: Wenn Amazon seri\u00f6sen H\u00e4ndlern bei der Produktsicherheit das Leben schwer macht<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/markenrecht\/was-passiert-nach-einer-beschlagnahme-durch-den-zoll\/\">Was passiert nach einer Beschlagnahme durch den Zoll?<\/a><\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ab 1. 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