{"id":71362,"date":"2026-10-14T00:57:25","date_gmt":"2026-10-13T22:57:25","guid":{"rendered":"\/?p=71362"},"modified":"2026-10-14T02:56:39","modified_gmt":"2026-10-14T00:56:39","slug":"markentroll-marke-loeschen-dpma-kosten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/magazin\/markenrecht\/markentroll-marke-loeschen-dpma-kosten\/","title":{"rendered":"LHR-Praxisfall: Markentroll-Marke gel\u00f6scht \u2013 und der Anmelder tr\u00e4gt die Kosten"},"content":{"rendered":"<p><em><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-71360 alignleft\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/markentroll-marke-loeschen-dpma-kosten-620x326-1.png\" alt=\"Beitragsbild: verchromte Handbrause vor einer durchgestrichenen Markenurkunde, Headline \u201eMarke weg. Troll zahlt.\u201c, roter Stempel \u201eNichtig + Kosten \u2013 DPMA Beschluss 01.10.2026\u201c\" width=\"494\" height=\"260\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/markentroll-marke-loeschen-dpma-kosten-620x326-1.png 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/markentroll-marke-loeschen-dpma-kosten-620x326-1-354x186.png 354w\" sizes=\"(max-width: 494px) 100vw, 494px\" \/>Eine H\u00e4ndlerin verkauft Duschk\u00f6pfe unter ihrem Zeichen auf Amazon. Dann l\u00e4sst ein Markeninhaber aus China genau dieses Zeichen beim DPMA eintragen und die Angebote sperren. Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die Marke des Markentrolls jetzt gel\u00f6scht und ihm obendrein die Kosten des Verfahrens auferlegt.<\/em><\/p>\n<p>Die Konstellation kennen viele Amazon-H\u00e4ndler. Ein Produkt l\u00e4uft, das Zeichen ist eingef\u00fchrt, die Bewertungen stimmen.<\/p>\n<p>Dann kommt die Nachricht der Plattform: Das Angebot verletze die Marke eines Dritten und sei deaktiviert. Der Dritte hat mit Badezimmerzubeh\u00f6r nie etwas zu tun gehabt.<\/p>\n<p>Kurz darauf meldet er sich mit einem Vorschlag. Man k\u00f6nne verhandeln, die Marke sei gegen Geld zu haben, andernfalls folgten weitere Sperren.<\/p>\n<p>So lag es in einem Mandat, das unser Kollege Artur Kantorovich f\u00fcr eine H\u00e4ndlerin von Badezimmerzubeh\u00f6r gef\u00fchrt hat.<\/p>\n<p>Mit Beschluss vom 1. Oktober 2026 hat die Markenabteilung 3.4 des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) die Wortmarke f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rt und gel\u00f6scht.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich hat das Amt dem Markeninhaber in Ziffer 2 des Tenors die Kosten des Verfahrens auferlegt. Wirtschaftlich sollte man das allerdings nicht \u00fcberbewerten, dazu unten mehr.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>L\u00f6schung:<\/strong> Nichtigerkl\u00e4rung wegen b\u00f6sgl\u00e4ubiger Anmeldung (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/MarkenG\/8.html\">\u00a7 8 Abs. 2 Nr. 14 MarkenG<\/a>), nachdem der Markeninhaber dem Antrag nicht widersprochen hatte.<\/li>\n<li><strong>Kosten:<\/strong> Das Amt weicht vom Grundsatz ab, dass jeder Beteiligte seine Kosten selbst tr\u00e4gt, und begr\u00fcndet das ausdr\u00fccklich mit der B\u00f6sgl\u00e4ubigkeit der Anmeldung.<\/li>\n<li><strong>Gegenstandswert:<\/strong> 50.000 \u20ac, der Regelwert f\u00fcr L\u00f6schungsverfahren.<\/li>\n<li><strong>Stand:<\/strong> Der Beschluss ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig. Der Markeninhaber kann Beschwerde zum Bundespatentgericht einlegen.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Wie wird eine Markentroll-Marke zur Waffe gegen Amazon-H\u00e4ndler?<\/h2>\n<p>Ein Markentroll meldet ein Zeichen an, das ein anderer bereits benutzt, und setzt die eingetragene Marke anschlie\u00dfend gegen genau diesen Vorbenutzer ein. Auf Amazon gen\u00fcgt daf\u00fcr eine Meldung wegen Markenrechtsverletzung.<\/p>\n<p>Die Plattform pr\u00fcft nicht, wer das Zeichen zuerst benutzt hat. Sie sieht eine eingetragene Marke und ein identisches Zeichen im Angebot.<\/p>\n<p>Der Ablauf in unserem Fall war geradezu lehrbuchhaft:<\/p>\n<ul>\n<li>Seit <strong>M\u00e4rz 2023<\/strong> vertreibt die Mandantin unter ihrem Zeichen Duschk\u00f6pfe und eine Duschkopfhalterung \u00fcber Amazon.<\/li>\n<li>Am <strong>15. November 2023<\/strong> meldet ein in China ans\u00e4ssiger Markeninhaber ein identisches Zeichen als deutsche Wortmarke an. Eingetragen wird sie am <strong>23. Februar 2024<\/strong>.<\/li>\n<li>Im <strong>Mai und Juni 2024<\/strong> l\u00e4sst er die Angebote der Mandantin auf Amazon sperren, gest\u00fctzt auf die Marke und den Vorwurf angeblicher Parallelimporte.<\/li>\n<li>Zugleich fordert er die Mandantin zu Verhandlungen auf, verlangt Entgelte f\u00fcr eine \u00dcbertragung der Marke und k\u00fcndigt weitere Sperren sowie die Einschaltung von Rechtsanw\u00e4lten an.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Vielsagend ist das Warenverzeichnis der Marke. Es reicht von Steckdosen und Bandma\u00dfen \u00fcber elektronische Halsb\u00e4nder f\u00fcr die Tierdressur, Waffeleisen und Hydranten bis zu Bleistiftspitzern und Aquarellen.<\/p>\n<p>Mittendrin stehen Brausek\u00f6pfe und Handbrausen, also genau die Waren der Mandantin.<\/p>\n<p>Wer ein solches Verzeichnis liest, ahnt, worum es geht. Hier sollte kein eigenes Gesch\u00e4ft gesch\u00fctzt werden. Hier wurde ein fremdes Sortiment besetzt.<\/p>\n<h2>Was ist eine b\u00f6sgl\u00e4ubige Markenanmeldung?<\/h2>\n<p>Eine Markenanmeldung ist b\u00f6sgl\u00e4ubig, wenn es dem Anmelder nicht um die F\u00f6rderung des eigenen Wettbewerbs geht, sondern in erster Linie darum, einen Mitbewerber zu behindern. Eine solche Marke darf nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/MarkenG\/8.html\" title=\"&sect; 8 MarkenG: Absolute Schutzhindernisse\">\u00a7 8 Abs. 2 Nr. 14 MarkenG<\/a> nicht eingetragen werden.<\/p>\n<p>Ist sie trotzdem eingetragen, kann sie nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/MarkenG\/50.html\">\u00a7 50 Abs. 1 MarkenG<\/a> f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n<p>Das DPMA hat die Ma\u00dfst\u00e4be des Bundesgerichtshofs (BGH) zugrunde gelegt (BGH <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=GRUR%202016,%20380\" title=\"BGH, 15.10.2015 - I ZB 69\/14: Markenrecht: Vorwurf einer b&ouml;swilligen Markenanmeldung - Gl&uuml;ckspi...\">GRUR 2016, 380<\/a> \u2013 GL\u00dcCKSPILZ; GRUR 2008, 1032 \u2013 EQUI 2000).<\/p>\n<p>Danach kann eine Anmeldung sittenwidrig sein, wenn der Anmelder wei\u00df, dass ein anderer dasselbe Zeichen im Inland f\u00fcr dieselben Waren benutzt, kein sachlicher Grund f\u00fcr die Anmeldung besteht und er die Sperrwirkung der Marke als Mittel des Wettbewerbskampfs einsetzen will.<\/p>\n<p>Ma\u00dfgeblich ist der Zeitpunkt der Anmeldung. Das sp\u00e4tere Verhalten des Anmelders darf aber als Indiz herangezogen werden.<\/p>\n<p>Genau das gibt dem Fall seine Klarheit. Das Amt hat folgende Umst\u00e4nde zusammengef\u00fchrt:<\/p>\n<ul>\n<li>Zeichen und Waren der Marke sind identisch mit dem, was die Mandantin schon vor der Anmeldung benutzt hat.<\/li>\n<li>Der Markeninhaber vertreibt kein Badezimmerzubeh\u00f6r und ist in diesem Bereich auch sonst nicht t\u00e4tig. Eine Benutzungsabsicht ist nicht erkennbar.<\/li>\n<li>Ein sachlicher Grund f\u00fcr die Anmeldung ist nicht ersichtlich.<\/li>\n<li>Unmittelbar nach der Eintragung folgten Verhandlungsaufforderungen, Zahlungsverlangen und Sperrandrohungen.<\/li>\n<li>Der Markeninhaber hat eine gro\u00dfe Zahl weiterer Marken angemeldet, ohne dass eine entsprechende Benutzung oder Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit erkennbar w\u00e4re.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das Ergebnis aus Sicht des DPMA: Die \u00dcbereinstimmung mit der Vorbenutzung ist kein Zufall. Sie legt nahe, dass der Markeninhaber die Mandantin am Markt behindern wollte.<\/p>\n<p>Wir haben an anderer Stelle betont, dass der Vorwurf der B\u00f6sgl\u00e4ubigkeit kein Allzweckmittel ist und die Rechtsprechung die H\u00fcrden zu Recht hoch ansetzt (<a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/markenrecht\/boesglaeubige-markenanmeldung-bgh\/\">Der Mythos der b\u00f6sgl\u00e4ubigen Markenanmeldung<\/a>).<\/p>\n<p>Das gilt weiterhin. Wer sich auf B\u00f6sgl\u00e4ubigkeit beruft, braucht mehr als das Gef\u00fchl, zuerst da gewesen zu sein.<\/p>\n<p>Hier f\u00fcgten sich die Indizien zu einem Bild, das keinen anderen Schluss zulie\u00df.<\/p>\n<h2>Warum hat das DPMA die Marke ohne Sachpr\u00fcfung gel\u00f6scht?<\/h2>\n<p>Das DPMA hat die Marke ohne weitere Sacher\u00f6rterung gel\u00f6scht, weil der Markeninhaber dem Nichtigkeitsantrag nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung widersprochen hat.<\/p>\n<p>In diesem Fall ist eine Marke auf einen schl\u00fcssigen Antrag hin nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/MarkenG\/53.html\">\u00a7 53 Abs. 5 Satz 1 MarkenG<\/a> f\u00fcr nichtig zu erkl\u00e4ren und zu l\u00f6schen.<\/p>\n<p>Die Mandantin hatte den Antrag am 23. M\u00e4rz 2026 gestellt. Das Amt hat ihn dem Markeninhaber elektronisch \u00fcber DPMAdirektPro zugestellt. Eine Reaktion blieb aus.<\/p>\n<p>Das klingt nach einem leichten Sieg. Es ist aber nur die halbe Wahrheit.<\/p>\n<p>Der Antrag muss schl\u00fcssig sein, also die B\u00f6sgl\u00e4ubigkeit nachvollziehbar darlegen: die eigene Benutzung seit M\u00e4rz 2023, die zeitliche Abfolge, die Sperren, die Zahlungsforderungen.<\/p>\n<p>Diese Darstellung ist die eigentliche Arbeit. Ohne sie gibt es nichts, dem der Markeninhaber widersprechen m\u00fcsste.<\/p>\n<h2>Muss der Markentroll die Kosten des L\u00f6schungsverfahrens tragen?<\/h2>\n<p>In diesem Fall ja. Das DPMA hat dem Markeninhaber die Kosten des Verfahrens auferlegt, weil er die Marke b\u00f6sgl\u00e4ubig angemeldet hat.<\/p>\n<p>Dazu geh\u00f6ren die Auslagen des Amts und die Kosten der Mandantin, soweit sie zur zweckentsprechenden Wahrung ihrer Rechte notwendig waren.<\/p>\n<p>Selbstverst\u00e4ndlich ist das nicht. Nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/MarkenG\/63.html\">\u00a7 63 Abs. 1 Satz 3 MarkenG<\/a> tr\u00e4gt im Verfahren vor dem DPMA grunds\u00e4tzlich jeder Beteiligte seine Kosten selbst.<\/p>\n<p>Eine abweichende Entscheidung setzt voraus, dass sie der Billigkeit entspricht. Daf\u00fcr braucht es besondere Umst\u00e4nde (BGH <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=GRUR%201972,%20600\" title=\"BGH, 03.03.1972 - I ZB 7\/70\">GRUR 1972, 600<\/a> \u2013 Lewapur).<\/p>\n<p>Das Amt hat sich auf die st\u00e4ndige Rechtsprechung des Bundespatentgerichts gest\u00fctzt (BPatG, Beschluss vom 14. Mai 2020, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=25%20W%20(pat)%2071\/17\" title=\"BPatG, 14.05.2020 - 25 W (pat) 71\/17: B&ouml;sgl&auml;ubige Markenanmeldung bei bewusstem Hinwegsetzen &uuml;b...\">25 W (pat) 71\/17<\/a> \u2013 VTIGER): Einer b\u00f6sgl\u00e4ubigen Markenanmeldung liegt stets ein rechtsmissbr\u00e4uchliches oder sittenwidriges Handeln zugrunde. Dann ist es im Regelfall billig, dem Markeninhaber die Kosten aufzuerlegen.<\/p>\n<p>Aufschlussreich ist die Begr\u00fcndungstiefe.<\/p>\n<p>Die L\u00f6schung selbst kam ohne Sachpr\u00fcfung aus. F\u00fcr die Kostenentscheidung hat das Amt die B\u00f6sgl\u00e4ubigkeit dagegen auf Grundlage des unbestrittenen Vortrags der Mandantin ausdr\u00fccklich festgestellt.<\/p>\n<p>Dass die Kostenfolge kein Automatismus ist, zeigt ein fr\u00fcherer Fall aus unserer Kanzlei. Auch dort hat das DPMA die Marke eines Markentrolls gel\u00f6scht, nachdem der Inhaber nicht widersprochen hatte. Eine Kostenauferlegung gab es dort nicht.<\/p>\n<p>Wer die Kostenfolge will, sollte die B\u00f6sgl\u00e4ubigkeit deshalb auch dann sorgf\u00e4ltig darlegen, wenn mit Gegenwehr kaum zu rechnen ist.<\/p>\n<h3>Warum der Gegenstandswert 50.000 \u20ac betr\u00e4gt<\/h3>\n<p>Den Gegenstandswert hat das DPMA nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/MarkenG\/63.html\">\u00a7 63 Abs. 2 MarkenG<\/a> in Verbindung mit <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/RVG\/23.html\" title=\"&sect; 23 RVG: Allgemeine Wertvorschrift\">\u00a7 23 Abs. 3 Satz 2<\/a> und <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/RVG\/33.html\" title=\"&sect; 33 RVG: Wertfestsetzung f&uuml;r die Rechtsanwaltsgeb&uuml;hren\">\u00a7 33 Abs. 1 RVG<\/a> auf 50.000 \u20ac festgesetzt.<\/p>\n<p>Ma\u00dfgeblich ist nach der Rechtsprechung des BGH das wirtschaftliche Interesse des Markeninhabers an der Aufrechterhaltung seiner Marke (etwa BGH, Beschluss vom 17. Februar 2020, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZB%2039\/19\" title=\"BGH, 17.02.2020 - I ZB 39\/19: Gegenstandswert eines Rechtsbeschwerdeverfahrens in einem Markenl...\">I ZB 39\/19<\/a> \u2013 VENOM).<\/p>\n<p>Bei unbenutzten Marken setzt die Rechtsprechung daf\u00fcr regelm\u00e4\u00dfig 50.000 \u20ac an.<\/p>\n<p>Nach diesem Wert richten sich die erstattungsf\u00e4higen Anwaltskosten. Ihre H\u00f6he setzt das DPMA auf Antrag fest (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/MarkenG\/63.html\">\u00a7 63 Abs. 3 MarkenG<\/a>).<\/p>\n<p>Wirtschaftlich sollte man die Kostenentscheidung trotzdem nicht \u00fcberbewerten. Einen Kostenfestsetzungsbeschluss gegen einen Markeninhaber mit Sitz in China durchzusetzen, ist in der Praxis kaum m\u00f6glich. Ihre eigenen Anwaltskosten tr\u00e4gt die Antragstellerin deshalb im Ergebnis regelm\u00e4\u00dfig selbst.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Amtskosten bleibt sie au\u00dferdem neben dem Markeninhaber in der Haftung. Wer die Amtshandlung veranlasst hat, haftet nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/PatKostG\/4.html\">\u00a7 4 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 PatKostG<\/a> als Gesamtschuldner. Das Amt soll sich zwar zuerst an den Markeninhaber halten, kann aber auf die Antragstellerin zur\u00fcckgreifen, wenn die Vollstreckung gegen ihn aussichtslos erscheint (\u00a7 4 Abs. 3 PatKostG). Bei der ohnehin gezahlten Antragsgeb\u00fchr und \u00fcberschaubaren Auslagen geht es dabei allerdings um kleine Betr\u00e4ge.<\/p>\n<p>Der eigentliche Gewinn ist deshalb die L\u00f6schung: Die Marke kann keine Angebote mehr sperren lassen, das Druckmittel ist weg. Die Kostenentscheidung ist ein Signal, dass das Gesch\u00e4ftsmodell Markentroll nicht risikolos ist. Ein Geldsegen ist sie nicht.<\/p>\n<h2>Ist der Beschluss schon rechtskr\u00e4ftig?<\/h2>\n<p>Nein. Gegen den Beschluss kann der Markeninhaber nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/MarkenG\/66.html\">\u00a7 66 MarkenG<\/a> innerhalb eines Monats nach Zustellung Beschwerde einlegen, \u00fcber die das Bundespatentgericht (BPatG) entscheidet.<\/p>\n<p>Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung und kostet eine Geb\u00fchr von 500 \u20ac.<\/p>\n<p>Bei einem Beteiligten im Ausland gilt die Zustellung durch eingeschriebenen Brief erst zwei Wochen nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Bis die Frist abgelaufen ist, bleibt das Verfahren also offen.<\/p>\n<p>Angesichts der Unt\u00e4tigkeit des Markeninhabers im bisherigen Verfahren rechnen wir nicht mit einer Beschwerde. Sicher ist das erst mit Ablauf der Frist.<\/p>\n<h2>Was bedeutet das f\u00fcr Amazon-H\u00e4ndler?<\/h2>\n<p>H\u00e4ndler, deren Angebote wegen einer nachtr\u00e4glich angemeldeten Marke gesperrt werden, sind nicht schutzlos. Sie k\u00f6nnen die Marke beim DPMA wegen B\u00f6sgl\u00e4ubigkeit l\u00f6schen lassen und in geeigneten F\u00e4llen auch die Kosten auf den Anmelder abw\u00e4lzen.<\/p>\n<p>Entscheidend ist, dass die eigene Vorbenutzung belegbar ist.<\/p>\n<p>Aus diesem und vergleichbaren Mandaten ergeben sich einige praktische Konsequenzen:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Benutzung von Anfang an dokumentieren.<\/strong> Erste Listings, Rechnungen, Verkaufszahlen und Produktfotos mit Datum sind sp\u00e4ter der Kern jedes Nichtigkeitsantrags.<\/li>\n<li><strong>Eigene Marke fr\u00fch anmelden.<\/strong> Wer sein Zeichen vor dem Markteintritt sch\u00fctzt, nimmt Markentrollen die Angriffsfl\u00e4che. Unser <a href=\"https:\/\/www.lhr-markenservice.de\">LHR-Markenservice<\/a> \u00fcbernimmt Recherche und Anmeldung.<\/li>\n<li><strong>Jede Kontaktaufnahme sichern.<\/strong> Verhandlungsangebote, Zahlungsforderungen und Sperrandrohungen sind starke Indizien f\u00fcr die B\u00f6sgl\u00e4ubigkeit. Nicht l\u00f6schen, nicht ignorieren, sondern zur Akte nehmen.<\/li>\n<li><strong>Auf mehreren Ebenen vorgehen.<\/strong> Die Plattformsperre, die wettbewerbsrechtliche Abwehr wegen gezielter Behinderung nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/4.html\">\u00a7 4 Nr. 4 UWG<\/a> und der Nichtigkeitsantrag greifen ineinander. Nur der Nichtigkeitsantrag beseitigt die Grundlage der Sperren.<\/li>\n<li><strong>Die Kostenfolge beantragen und begr\u00fcnden.<\/strong> Ein Kostenantrag geh\u00f6rt in jeden Nichtigkeitsantrag gegen einen Markentroll.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Es ist nicht das erste Verfahren dieser Art in unserer Kanzlei. Wie Markentrolle Amazon-Sperren als Druckmittel einsetzen, haben wir in <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/amazon-erpressung-markentroll\/\">Markentrolle auf Amazon: Wenn Markenanmeldungen zur digitalen Erpressung werden<\/a> beschrieben.<\/p>\n<p>Dass sich solche Sperren auch gerichtlich stoppen lassen, zeigt unser <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/amazon-erpressung-lg-stuttgart\/\">Praxisfall zum Landgericht Stuttgart<\/a>. Das DPMA selbst warnt inzwischen vor dem Ph\u00e4nomen (<a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/markenrecht\/dpma-warnt-vor-markentrollen\/\">Wenn sogar das DPMA Alarm schl\u00e4gt<\/a>).<\/p>\n<p>Auf der Gegenseite trat im DPMA-Verfahren \u00fcbrigens dieselbe Pariser Kanzlei auf, \u00fcber die auch die Marke im Stuttgarter Fall angemeldet worden war.<\/p>\n<p>Weitere Verfahren finden Sie auf unserer Seite <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/unsere-erfolge\/\">Unsere Erfolge<\/a>.<\/p>\n<div style=\"background: #EFF3F9; border-left: 5px solid #263E96; padding: 24px 28px; margin: 32px 0;\">\n<p style=\"margin: 0 0 10px;\"><strong>Aus der LHR-Praxis<\/strong><\/p>\n<p style=\"margin: 0;\">Wie ein Markentroll-Fall von den Amazon-Sperren \u00fcber das Landgericht Stuttgart bis zur L\u00f6schung im Register verlaufen kann, zeigt unser Beitrag <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/markentroll-markenloeschung\/\">\u201eNach Amazon-Sperren und LG Stuttgart jetzt auch die Markenl\u00f6schung erfolgreich\u201c<\/a>.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"background: #EFF3F9; padding: 36px 40px 28px; margin: 0 0 48px;\">\n<h2 style=\"margin: 0 0 14px;\">H\u00e4ufige Fragen zur L\u00f6schung einer Markentroll-Marke<\/h2>\n<details style=\"border-bottom: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; padding: 20px 0; cursor: pointer; font-weight: bold;\">Kann ich eine Marke l\u00f6schen lassen, die ein anderer nach meinem Markteintritt angemeldet hat?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"flex: 0 0 28px; width: 28px; height: 28px; display: inline-flex; align-items: center; justify-content: center; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; line-height: 1;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Ja, wenn die Anmeldung b\u00f6sgl\u00e4ubig war. Das ist der Fall, wenn der Anmelder Ihre Benutzung kannte, selbst keinen sachlichen Grund f\u00fcr die Marke hatte und sie vor allem einsetzen wollte, um Sie vom Markt zu dr\u00e4ngen. Der Antrag auf Nichtigerkl\u00e4rung wird beim DPMA gestellt und muss diese Umst\u00e4nde belegen.<\/div>\n<\/details>\n<details style=\"border-bottom: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; padding: 20px 0; cursor: pointer; font-weight: bold;\">Wie lange dauert ein Nichtigkeitsverfahren beim DPMA?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"flex: 0 0 28px; width: 28px; height: 28px; display: inline-flex; align-items: center; justify-content: center; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; line-height: 1;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Im hier geschilderten Fall lagen zwischen Antrag und Beschluss gut sechs Monate. Das war m\u00f6glich, weil der Markeninhaber nicht widersprochen hat. Verteidigt er seine Marke, pr\u00fcft das Amt in der Sache, und das Verfahren dauert regelm\u00e4\u00dfig deutlich l\u00e4nger.<\/div>\n<\/details>\n<details style=\"border-bottom: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; padding: 20px 0; cursor: pointer; font-weight: bold;\">Wer tr\u00e4gt die Kosten eines L\u00f6schungsverfahrens?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"flex: 0 0 28px; width: 28px; height: 28px; display: inline-flex; align-items: center; justify-content: center; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; line-height: 1;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Grunds\u00e4tzlich tr\u00e4gt jeder Beteiligte seine eigenen Kosten. Das DPMA kann die Kosten aber einem Beteiligten auferlegen, wenn das der Billigkeit entspricht. Bei einer b\u00f6sgl\u00e4ubigen Markenanmeldung ist das nach der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts im Regelfall so. Ob sich ein Erstattungsanspruch gegen einen Inhaber im Ausland tats\u00e4chlich durchsetzen l\u00e4sst, steht auf einem anderen Blatt.<\/div>\n<\/details>\n<details style=\"border-bottom: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; padding: 20px 0; cursor: pointer; font-weight: bold;\">Hebt die L\u00f6schung der Marke die Amazon-Sperren automatisch auf?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"flex: 0 0 28px; width: 28px; height: 28px; display: inline-flex; align-items: center; justify-content: center; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; line-height: 1;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Nein. Amazon gleicht das Markenregister nicht von sich aus ab. Nach Rechtskraft des Beschlusses sollte der H\u00e4ndler die L\u00f6schung gegen\u00fcber der Plattform nachweisen und die Freischaltung verlangen. Sperren, die schon vorher den Absatz blockieren, lassen sich parallel wettbewerbsrechtlich angreifen.<\/div>\n<\/details>\n<details style=\"border-bottom: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; padding: 20px 0; cursor: pointer; font-weight: bold;\">Reicht es, ein Zeichen schon l\u00e4nger zu benutzen, um vor Markentrollen sicher zu sein?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"flex: 0 0 28px; width: 28px; height: 28px; display: inline-flex; align-items: center; justify-content: center; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; line-height: 1;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Nein. Die blo\u00dfe Benutzung verhindert keine fremde Anmeldung und sch\u00fctzt nicht vor Sperren auf Plattformen. Sie ist nur die Grundlage, um sich nachtr\u00e4glich zu wehren. Den sichersten Schutz bietet eine eigene, rechtzeitig angemeldete Marke.<\/div>\n<\/details>\n<\/div>\n<div style=\"background: #0A2C52; padding: 32px 36px; margin: 0 0 48px;\">\n<p style=\"color: #ffffff; font-weight: bold; font-size: 1.25em; margin: 0 0 12px;\">Ihre Angebote wurden wegen einer Marke gesperrt, die erst nach Ihrem Markteintritt angemeldet wurde?<\/p>\n<p style=\"color: #d7e3f4; margin: 0 0 24px;\">Wir pr\u00fcfen, ob die Marke b\u00f6sgl\u00e4ubig angemeldet ist, und stimmen Plattformbeschwerde, wettbewerbsrechtliche Abwehr und Nichtigkeitsantrag aufeinander ab. Eine erste Einsch\u00e4tzung erhalten Sie in der Regel binnen 24 Stunden.<\/p>\n<p><a style=\"display: inline-block; background: #FFFFFF; color: #0a2c52; font-weight: bold; padding: 14px 28px; text-decoration: none;\" href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/kontakt\/\">Jetzt Kontakt aufnehmen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<h2>Weiterf\u00fchrende Informationen<\/h2>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/markenrecht\/\">Markenrecht bei LHR<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/markenrecht\/verfolgung-von-markenrechtsverstoessen\/\">Verfolgung von Markenrechtsverst\u00f6\u00dfen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/markenrecht\/lhr-markenservice\/\">LHR-Markenservice: Marke recherchieren und anmelden<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/markenrecht\/olg-muenchen-boesglaeubige-markenanmeldung\/\">LHR-Praxisfall: Der Mythos b\u00f6sgl\u00e4ubige Markenanmeldung \u2013 entzaubert durch das OLG M\u00fcnchen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/unsere-erfolge\/\">Unsere Erfolge<\/a><\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Markeninhaber aus China lie\u00df das Zeichen einer H\u00e4ndlerin als Marke eintragen und ihre Amazon-Angebote sperren. 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