{"id":70393,"date":"2026-06-17T01:28:09","date_gmt":"2026-06-16T23:28:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=70393"},"modified":"2026-06-17T01:28:51","modified_gmt":"2026-06-16T23:28:51","slug":"strafanzeige-pressemunition-verdachtsberichterstattung-staatsanwaltschaft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/strafanzeige-pressemunition-verdachtsberichterstattung-staatsanwaltschaft\/","title":{"rendered":"LHR-Praxisfall: Wenn Strafanzeigen zur Munition werden und Presserecht manchmal bei der Staatsanwaltschaft beginnt"},"content":{"rendered":"<p><em><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-70397 alignleft\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/06\/Strafanzeige-Skandal-708x398.jpg\" alt=\"\" width=\"544\" height=\"306\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/06\/Strafanzeige-Skandal-708x398.jpg 708w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/06\/Strafanzeige-Skandal-620x349.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/06\/Strafanzeige-Skandal-354x199.jpg 354w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/06\/Strafanzeige-Skandal-768x432.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/06\/Strafanzeige-Skandal-1536x864.jpg 1536w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/06\/Strafanzeige-Skandal.jpg 1672w\" sizes=\"(max-width: 544px) 100vw, 544px\" \/>Wie aus einer blo\u00dfen Strafanzeige ein scheinbar amtlicher Verdacht konstruiert werden kann \u2013 und warum wirksamer Reputationsschutz manchmal beginnt, bevor der erste Artikel erscheint.<\/em><\/p>\n<p>Wer sich gegen rechtswidrige Verdachtsberichterstattung verteidigt, darf nicht erst reagieren, wenn der Artikel bereits online ist.<\/p>\n<p>Das klingt selbstverst\u00e4ndlich. In der Praxis wird es aber h\u00e4ufig \u00fcbersehen.<\/p>\n<p>Denn die eigentliche Gefahr liegt nicht immer im fertigen Text. Manchmal entsteht sie fr\u00fcher: bei der Presseanfrage, bei der Quelle des behaupteten Verdachts, bei einer Strafanzeige gegen Unbekannt \u2013 und manchmal auch bei der Frage, was eine Staatsanwaltschaft gegen\u00fcber einer Redaktion \u00fcberhaupt best\u00e4tigt hat.<\/p>\n<h2>Der klassische Reflex greift zu kurz<\/h2>\n<p>Wenn Unternehmen, Vorst\u00e4nde oder sonstige exponierte Pers\u00f6nlichkeiten mit einer bevorstehenden Pressever\u00f6ffentlichung konfrontiert werden, richtet sich der Blick meist zuerst auf das Medium.<\/p>\n<p>Was will die Redaktion berichten? Welche Fragen werden gestellt? Welche Vorw\u00fcrfe stehen im Raum? Welche Stellungnahme ist sinnvoll? Kommen Unterlassung, Gegendarstellung oder gerichtliche Schritte in Betracht?<\/p>\n<p>Das ist richtig. Aber nicht immer ausreichend.<\/p>\n<p>Moderne Verdachtsberichterstattung funktioniert nicht selten \u00fcber einen Umweg: Zun\u00e4chst wird eine Strafanzeige erstattet, ein Schreiben an eine Beh\u00f6rde \u00fcbermittelt oder ein Vorgang bei einer staatlichen Stelle platziert. Anschlie\u00dfend wird gerade dieser Vorgang journalistisch verwertet.<\/p>\n<p>Aus etwas, das zun\u00e4chst nur behauptet, angesto\u00dfen oder strategisch inszeniert wurde, entsteht dann ein scheinbar objektiver Berichtsanlass.<\/p>\n<p>Die Schlagzeile lautet dann nicht mehr: \u201eJemand behauptet etwas.\u201c Sondern: \u201eDie Staatsanwaltschaft befasst sich mit dem Vorgang.\u201c<\/p>\n<p>Das klingt nach mehr. Und genau darin liegt das Problem.<\/p>\n<h2>Der k\u00fcnstlich erzeugte Berichtsgegenstand<\/h2>\n<p>In einem aktuellen LHR-Mandat ging es um eine Presseanfrage im Zusammenhang mit dem Vorwurf einer angeblichen Urkundenf\u00e4lschung. Im Raum stand eine Strafanzeige gegen Unbekannt. Die Anfrage lie\u00df bef\u00fcrchten, dass aus dem blo\u00dfen Umstand einer Anzeige ein publikumswirksamer Verdachtsstoff werden sollte.<\/p>\n<p>F\u00fcr die betroffenen Mandanten war entscheidend: Ihnen war ein entsprechendes Ermittlungsverfahren nicht bekannt. Gleichwohl drohte eine Berichterstattung, die sich auf den Anschein st\u00fctzen konnte, bei der Staatsanwaltschaft existiere ein strafrechtlich relevanter Vorgang. Genau an dieser Stelle setzt wirksamer presserechtlicher Reputationsschutz an.<\/p>\n<p>LHR wandte sich nicht nur an die journalistische Seite, sondern auch unmittelbar an die zust\u00e4ndige Staatsanwaltschaft. Ziel war es, den tats\u00e4chlichen Stand des Vorgangs zu kl\u00e4ren und zugleich auf die engen Grenzen staatsanwaltschaftlicher Ausk\u00fcnfte gegen\u00fcber der Presse hinzuweisen.<\/p>\n<h2>Warum eine zivilrechtliche Kanzlei mit der Staatsanwaltschaft kommuniziert<\/h2>\n<p>Eine auf Presserecht und Reputationsschutz ausgerichtete zivilrechtliche Kanzlei f\u00fchrt keine Ermittlungen. Sie verteidigt auch nicht im strafprozessualen Sinne gegen einen Tatvorwurf, wenn ein solcher noch nicht einmal sauber feststeht. Aber sie muss verhindern, dass aus einer blo\u00dfen Anzeige, einem taktisch gesetzten Beh\u00f6rdenkontakt oder einer einseitigen Information ein reputationssch\u00e4digender Verdachtsanker entsteht.<\/p>\n<p>Besonders problematisch wird es, wenn Dritte \u2013 Gegner, Wettbewerber, ehemalige Gesch\u00e4ftspartner, interessierte Informanten oder auch Medien selbst \u2013 durch die gezielte \u00dcbergabe von Informationen an Beh\u00f6rden den Gegenstand der sp\u00e4teren Berichterstattung erst schaffen oder jedenfalls verst\u00e4rken.<\/p>\n<p>Presserechtlich ist dieser Mechanismus gef\u00e4hrlich.<\/p>\n<p>Eine Anzeige ist zun\u00e4chst nicht mehr als eine Anzeige. Sie beweist nichts. Sie besagt nicht, dass ein Tatverdacht besteht. Sie bedeutet nicht, dass gegen eine bestimmte Person oder ein bestimmtes Unternehmen ermittelt wird. Und sie rechtfertigt erst recht nicht ohne Weiteres eine identifizierende Berichterstattung.<\/p>\n<h2>Die Staatsanwaltschaft als unfreiwillige Verst\u00e4rkerin<\/h2>\n<p>Staatsanwaltschaftliche Presseausk\u00fcnfte haben in der \u00f6ffentlichen Wahrnehmung besonderes Gewicht. Wenn eine Beh\u00f6rde etwas best\u00e4tigt, klingt das amtlich. Gerade deshalb k\u00f6nnen schon knappe Ausk\u00fcnfte erhebliche reputationsrechtliche Folgen haben.<\/p>\n<p>Die Gefahr liegt in der journalistischen \u00dcbersetzung.<\/p>\n<p>Aus \u201eeine Anzeige ist eingegangen\u201c wird beim Leser schnell: \u201eDa ist offenbar etwas dran.\u201c Aus \u201egegen Unbekannt\u201c wird im Kontext einer identifizierenden Berichterstattung faktisch ein unternehmensbezogener oder personenbezogener Verdacht.<\/p>\n<p>Gerade deshalb ist Zur\u00fcckhaltung geboten. Nicht nur bei Journalisten, sondern auch bei staatlichen Stellen. Die Unschuldsvermutung ist kein dekorativer Grundsatz f\u00fcr Strafrechtslehrb\u00fccher, sondern ein praktisches Schutzinstrument gegen \u00f6ffentliche Vorverurteilung.<\/p>\n<h2>Erfolgreiche Klarstellung durch die Staatsanwaltschaft<\/h2>\n<p>Im konkreten Fall best\u00e4tigte die Staatsanwaltschaft auf anwaltliche Intervention hin, dass gegen\u00fcber einer Redakteurin lediglich der Eingang einer Anzeige eines Rechtsanwalts gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Urkundenf\u00e4lschung best\u00e4tigt worden war.<\/p>\n<p>Wichtig war vor allem die weitere Klarstellung: Weder der Inhalt der Anzeige noch die konkret genannten Einzelheiten zu Tatvorw\u00fcrfen und Beteiligten waren Gegenstand der Auskunft. Auch die dem angefragten Artikel zugrunde liegenden Behauptungen und Vorw\u00fcrfe stammten nicht aus der Pressestelle der Staatsanwaltschaft.<\/p>\n<p>Das ist presserechtlich erheblich. Denn diese Klarstellung nimmt einer m\u00f6glichen journalistischen Darstellung die M\u00f6glichkeit, sich hinter einer vermeintlich beh\u00f6rdlich best\u00e4tigten Tatsachengrundlage zu verstecken.<\/p>\n<p>Wenn eine Staatsanwaltschaft nur den Eingang einer Anzeige gegen Unbekannt best\u00e4tigt, ist damit gerade nicht best\u00e4tigt,<\/p>\n<ul>\n<li>dass die Anzeige inhaltlich belastbar ist,<\/li>\n<li>dass ein bestimmter Betroffener verd\u00e4chtig ist,<\/li>\n<li>dass ein Ermittlungsverfahren gegen eine konkrete Person gef\u00fchrt wird,<\/li>\n<li>oder dass die Beh\u00f6rde die erhobenen Vorw\u00fcrfe teilt.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Verdachtsberichterstattung braucht mehr als eine Anzeige<\/h2>\n<p>LHR weist im Magazin seit Jahren darauf hin, dass Verdachtsberichterstattung nur unter engen Voraussetzungen zul\u00e4ssig ist. Dazu geh\u00f6ren insbesondere ein Mindestbestand an Beweistatsachen, eine faire Anh\u00f6rung, sorgf\u00e4ltige Recherche, eine ausgewogene Darstellung und eine Sprache, die den Verdacht nicht als feststehende Tatsache verkauft.<\/p>\n<p>Mehr dazu in unseren Beitr\u00e4gen:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/voraussetzungen-einer-zulaessigen-verdachtsberichterstattung\/\">Voraussetzungen einer zul\u00e4ssigen Verdachtsberichterstattung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/identifizierende-verdachtsberichterstattung-nur-bei-beweistatsachen\/\">BGH: Identifizierende Verdachtsberichterstattung nur bei Mindestbestand an Beweistatsachen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/verdachtsberichterstattung\/\">Verdachtsberichterstattung: \u00dcberblick mit 5 Tipps f\u00fcr Blogger und Journalisten<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Eine Strafanzeige kann Teil einer Recherche sein. Sie ersetzt aber keine Recherche.<\/p>\n<p>Sie ist kein Beweis. Sie ist keine beh\u00f6rdliche Best\u00e4tigung. Sie ist kein Freibrief f\u00fcr eine Berichterstattung, die beim Publikum den Eindruck erzeugt, ein Unternehmen oder eine Person stehe praktisch schon unter strafrechtlichem Verdacht.<\/p>\n<h2>Das bekannte Muster: erst anz\u00fcnden, dann \u00fcber den Brand berichten<\/h2>\n<p>Problematisch sind F\u00e4lle, in denen der Berichtsgegenstand nicht unabh\u00e4ngig entsteht, sondern durch gezieltes Verhalten erst geschaffen wird.<\/p>\n<p>Wer eine Strafanzeige erstattet, Informationen an Beh\u00f6rden \u00fcbergibt oder beh\u00f6rdliche Vorg\u00e4nge provoziert, kann anschlie\u00dfend versuchen, genau diese selbst angesto\u00dfene Dynamik journalistisch auszuschlachten.<\/p>\n<p>Das Muster ist einfach:<\/p>\n<ul>\n<li>Zun\u00e4chst wird ein Vorgang bei einer Beh\u00f6rde platziert.<\/li>\n<li>Dann wird die Beh\u00f6rde gefragt, ob es diesen Vorgang gibt.<\/li>\n<li>Anschlie\u00dfend wird \u00fcber den Umstand berichtet, dass sich eine Beh\u00f6rde mit dem Vorgang befasse.<\/li>\n<\/ul>\n<p>F\u00fcr den durchschnittlichen Leser bleibt h\u00e4ufig nicht h\u00e4ngen, dass es sich zun\u00e4chst nur um eine Anzeige, eine Behauptung oder eine einseitige Information handelt.<\/p>\n<p>H\u00e4ngen bleibt: Staatsanwaltschaft. Urkundenf\u00e4lschung. Ermittlungen. Verdacht.<\/p>\n<p>Genau diese Verk\u00fcrzung ist gef\u00e4hrlich. Sie kann Existenzen, B\u00f6rsenwerte, Vertragsbeziehungen, Kreditlinien und pers\u00f6nliche Reputation besch\u00e4digen, bevor \u00fcberhaupt gekl\u00e4rt ist, ob an dem Vorwurf irgendetwas Substanzielles dran ist.<\/p>\n<h2>Der Fall steht nicht isoliert<\/h2>\n<p>LHR hat in j\u00fcngerer Zeit mehrfach \u00fcber presserechtliche Auseinandersetzungen berichtet, in denen es um die Grenzen zul\u00e4ssiger Verdachtsberichterstattung ging.<\/p>\n<p>So hat das Oberlandesgericht K\u00f6ln mit Entscheidung vom 26. Februar 2026, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=15%20W%207\/26\" title=\"15 W 7\/26 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">15 W 7\/26<\/a>, dem <em>manager magazin<\/em> und mehreren verantwortlichen Redakteuren im Wege der einstweiligen Verf\u00fcgung untersagt, \u00fcber einzelne Sachverhalte im Zusammenhang mit einem b\u00f6rsennotierten Unternehmen und dessen Vorstandsvorsitzenden zu berichten.<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/pressemitteilungen\/olg-koeln-manager-magazin\/\">OLG K\u00f6ln untersagt dem <em>manager magazin<\/em> Berichterstattung \u00fcber TPG<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/pressemitteilungen\/einstweiliges-verfuegungsverfahren-klage-manager-magazin-the-platform-group\/\">Eilverfahren und Klage gegen das <em>manager magazin<\/em><\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/pressemitteilungen\/lg-koeln-manager-magazin-einstweilige-verfuegung\/\">Weitere einstweilige Verf\u00fcgung gegen das <em>manager magazin<\/em><\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Auch dort ging es im Kern um die Frage, wo zul\u00e4ssige Pressefreiheit endet und rechtswidrige Verdachtsberichterstattung beginnt.<\/p>\n<p>Der aktuelle Praxisfall zeigt eine weitere Facette: Nicht nur der fertige Artikel ist relevant. Entscheidend ist oft bereits die Entstehungsgeschichte der Berichterstattung.<\/p>\n<h2>Reputationsschutz ist auch Beh\u00f6rdenkommunikation<\/h2>\n<p>Professioneller Reputationsschutz beschr\u00e4nkt sich nicht auf Abmahnungen, einstweilige Verf\u00fcgungen und Gegendarstellungen. Diese Instrumente bleiben wichtig. Aber sie setzen oft erst an, wenn der Schaden bereits eingetreten ist.<\/p>\n<p>In sensiblen F\u00e4llen muss fr\u00fcher gehandelt werden. Dazu geh\u00f6rt:<\/p>\n<ul>\n<li>die schnelle Einordnung der Presseanfrage,<\/li>\n<li>die Kl\u00e4rung, welche behaupteten Tatsachen tats\u00e4chlich existieren,<\/li>\n<li>die Kommunikation mit der Redaktion,<\/li>\n<li>die Pr\u00fcfung gerichtlicher Schritte,<\/li>\n<li>und, wenn Beh\u00f6rden oder Staatsanwaltschaften in die Berichterstattung hineingezogen werden, auch die direkte Kommunikation mit diesen Stellen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das ist keine Vermischung von Strafrecht und Presserecht. Es ist konsequenter Pers\u00f6nlichkeitsschutz.<\/p>\n<p>Wer verhindern will, dass eine blo\u00dfe Anzeige zur reputationssch\u00e4digenden Erz\u00e4hlung aufgeblasen wird, muss die tats\u00e4chliche Grundlage dieser Erz\u00e4hlung fr\u00fchzeitig kontrollieren.<\/p>\n<h2>Was Unternehmen aus dem Fall lernen k\u00f6nnen<\/h2>\n<p>Unternehmen und exponierte Pers\u00f6nlichkeiten sollten Presseanfragen mit strafrechtlichem Einschlag niemals als blo\u00dfe Kommunikationsaufgabe behandeln.<\/p>\n<p>Wenn Begriffe wie \u201eStrafanzeige\u201c, \u201eStaatsanwaltschaft\u201c, \u201eUrkundenf\u00e4lschung\u201c, \u201eBetrug\u201c, \u201eErmittlungen\u201c oder \u201eAnzeige gegen Unbekannt\u201c auftauchen, geht es nicht nur um ein paar Zitate f\u00fcr den Artikel.<\/p>\n<p>Dann geht es um die Frage, ob ein Verdacht rechtlich tragf\u00e4hig ist oder ob lediglich ein k\u00fcnstlich erzeugter Berichtsgegenstand aufgebaut wird.<\/p>\n<p>Gerade bei b\u00f6rsennotierten Unternehmen, finanzierungsabh\u00e4ngigen Gesch\u00e4ftsmodellen oder pers\u00f6nlich stark exponierten Organen kann der Schaden erheblich sein. Eine rechtlich unpr\u00e4zise, aber journalistisch wirkungsvolle Verdachtskulisse gen\u00fcgt oft, um Vertrauen zu ersch\u00fcttern.<\/p>\n<h2>Fazit: Die beste Verteidigung beginnt vor der Ver\u00f6ffentlichung<\/h2>\n<p>Der Fall zeigt exemplarisch, warum presserechtliche Verteidigung heute mehr sein muss als nachtr\u00e4gliche Artikelkritik.<\/p>\n<p>Wenn Dritte Beh\u00f6rdenkontakte nutzen, um Berichterstattungsanl\u00e4sse k\u00fcnstlich zu erzeugen, muss eine spezialisierte Kanzlei diesen Mechanismus fr\u00fch erkennen und unterbrechen. Dazu geh\u00f6rt auch, mit Staatsanwaltschaften sachlich, pr\u00e4zise und rechtlich fundiert zu kommunizieren.<\/p>\n<p>Nicht jede Anzeige ist ein Verdacht.<\/p>\n<p>Nicht jede beh\u00f6rdliche Befassung ist eine Best\u00e4tigung.<\/p>\n<p>Und nicht jeder publizistische Rauch beweist, dass es irgendwo brennt.<\/p>\n<p>Manchmal wurde nur vorher sehr gezielt gez\u00fcndelt.<\/p>\n<h2>Schnelle Hilfe bei Presseanfragen mit strafrechtlichem Einschlag<\/h2>\n<p>Wenn Sie oder Ihr Unternehmen mit einer Presseanfrage konfrontiert sind, in der Strafanzeigen, Ermittlungen, Staatsanwaltschaften oder sonstige Beh\u00f6rdenvorg\u00e4nge eine Rolle spielen, sollte die rechtliche Einordnung vor der Ver\u00f6ffentlichung erfolgen.<\/p>\n<p>LHR pr\u00fcft kurzfristig, ob die angefragte Berichterstattung presserechtlich zul\u00e4ssig ist, welche Stellungnahme sinnvoll ist und ob zus\u00e4tzlich eine Kommunikation mit Beh\u00f6rden oder Staatsanwaltschaften erforderlich wird.<\/p>\n<h2>Weiterf\u00fchrende Informationen<\/h2>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/medienrecht-persoenlichkeitsrecht\/presserecht\/\">LHR-Themenseite Presserecht<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/reputationsmanagement\/kommunikation-mit-der-presse\/\">Richtiger Umgang mit der Presse<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/reputationsmanagement\/litigation-pr\/\">Litigation-PR: sinnvoll, zul\u00e4ssig oder rechtswidrig?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/reputationsmanagement\/schutz-von-unternehmen\/\">L\u00f6schung negativer Berichterstattung und Reputationsschutz f\u00fcr Unternehmen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/reputationsmanagement\/\">LHR-Themenseite Reputationsmanagement<\/a><\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie aus einer blo\u00dfen Strafanzeige ein scheinbar amtlich [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_yoast_wpseo_focuskw":"","_yoast_wpseo_title":"","_yoast_wpseo_metadesc":"","footnotes":""},"categories":[13],"tags":[12,446,20812],"class_list":["post-70393","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht","tag-personlichkeitsrecht","tag-medienrecht","tag-verdachtsbericht","topic_category-medienrecht-persoenlichkeitsrecht"],"acf":[],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/70393","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=70393"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/70393\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":70401,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/70393\/revisions\/70401"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=70393"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=70393"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=70393"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}