{"id":70138,"date":"2026-04-16T04:38:54","date_gmt":"2026-04-16T02:38:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=70138"},"modified":"2026-04-16T04:39:48","modified_gmt":"2026-04-16T02:39:48","slug":"profil-escort","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/profil-escort\/","title":{"rendered":"LHR-Praxisfall: Wenn das eigene Gesicht pl\u00f6tzlich als Escort-Profil auftaucht"},"content":{"rendered":"<p><em><strong><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-70136 alignleft\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/04\/REcht-am-Bild-621x414.jpg\" alt=\"\" width=\"411\" height=\"274\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/04\/REcht-am-Bild-621x414.jpg 621w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/04\/REcht-am-Bild-620x413.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/04\/REcht-am-Bild-311x207.jpg 311w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/04\/REcht-am-Bild-768x512.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/04\/REcht-am-Bild.jpg 1536w\" sizes=\"(max-width: 411px) 100vw, 411px\" \/>Ein Fall aus der Praxis:<\/strong> Eine Mandantin stellte fest, dass ihre Fotos auf einer zweifelhaften Website verwendet wurden, um ein vollst\u00e4ndig erfundenes Profil zu erstellen. Unter falschem Namen, mit unzutreffender Ortsangabe und frei erfundenen Kontaktdaten wurde sie dort als Escort dargestellt. <\/em><\/p>\n<p><em>Tats\u00e4chlich handelt es sich bei ihr um eine seri\u00f6s t\u00e4tige Immobilienmaklerin in Dubai. Die verwendeten Bilder stammten offenkundig aus ihren Social-Media-Profilen.<\/em><\/p>\n<h2>Warum solche Ver\u00f6ffentlichungen besonders gravierend sind<\/h2>\n<p>F\u00fcr Influencer, Unternehmer, Models, K\u00fcnstler und andere Personen des \u00f6ffentlichen Lebens sind solche Angriffe besonders gef\u00e4hrlich. Wer in der \u00d6ffentlichkeit steht, lebt nicht selten auch wirtschaftlich von Vertrauen, Sichtbarkeit und pers\u00f6nlicher Reputation. Wird das eigene Bild dann auf anr\u00fcchigen Plattformen in einen sexualisierten oder sonst ehrverletzenden Zusammenhang gestellt, ist der Schaden oft erheblich.<\/p>\n<p>Hinzu kommt: Solche Ver\u00f6ffentlichungen treffen die Betroffenen regelm\u00e4\u00dfig v\u00f6llig unvorbereitet. H\u00e4ufig stehen nicht nur Rufsch\u00e4digung und Blo\u00dfstellung im Raum, sondern auch konkrete wirtschaftliche Nachteile, Nachfragen aus dem beruflichen Umfeld, famili\u00e4re Belastungen und eine dauerhafte Auffindbarkeit bei Suchmaschinen.<\/p>\n<h2>Typisches Muster: Neid, Rache oder gezielte Sch\u00e4digung<\/h2>\n<p>In der Praxis sehen wir immer wieder \u00e4hnliche Konstellationen. Fotos werden aus Instagram-, LinkedIn-, Facebook- oder sonstigen Social-Media-Profilen kopiert und auf Drittseiten in v\u00f6llig anderem Kontext wiederverwendet. Die Motivation dahinter ist h\u00e4ufig durchsichtig: pers\u00f6nliche Kr\u00e4nkung, Rache nach privaten Konflikten, Missgunst im beruflichen Umfeld oder gezielte Sch\u00e4digungsabsicht durch Wettbewerber oder andere Dritte.<\/p>\n<p>Gerade bei Influencern und sonstigen \u00f6ffentlich sichtbaren Personen ist die Hemmschwelle f\u00fcr T\u00e4ter oft gering. Die Bilder sind leicht zug\u00e4nglich, die Identit\u00e4t der betroffenen Person ist bekannt und die Wirkung einer diffamierenden Falschdarstellung ist besonders hoch.<\/p>\n<h2>Die Rechtslage ist in vielen F\u00e4llen eindeutig<\/h2>\n<p>Solche Ver\u00f6ffentlichungen sind in aller Regel aus mehreren Gr\u00fcnden rechtswidrig.<\/p>\n<h3>1. Verletzung des allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts<\/h3>\n<p>Wer einer real existierenden Person eine frei erfundene Identit\u00e4t, T\u00e4tigkeit oder sexuelle Dienstleistung zuschreibt, greift schwerwiegend in deren Pers\u00f6nlichkeitsrecht ein. Das gilt erst recht, wenn Name, Wohnort, Telefonnummer oder beruflicher Hintergrund falsch dargestellt werden und dadurch ein ehrverletzendes Gesamtbild entsteht.<\/p>\n<h3>2. Verletzung des Rechts am eigenen Bild<\/h3>\n<p>Fotos d\u00fcrfen grunds\u00e4tzlich nicht ohne Einwilligung der abgebildeten Person in einem v\u00f6llig anderen, insbesondere herabw\u00fcrdigenden oder sexualisierten Kontext verwendet werden. Schon die Nutzung des Bildnisses auf einer solchen Plattform kann einen erheblichen Rechtsversto\u00df darstellen.<\/p>\n<h3>3. Urheberrechtsverletzung<\/h3>\n<p>Besonders h\u00e4ufig wird \u00fcbersehen, dass nicht nur das Pers\u00f6nlichkeitsrecht betroffen ist, sondern auch das Urheberrecht. Werden Fotos aus Social-Media-Profilen \u00fcbernommen, vervielf\u00e4ltigt, hochgeladen, \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich gemacht oder in Such- und Plattformstrukturen eingebunden, geschieht das regelm\u00e4\u00dfig ohne Zustimmung des Rechteinhabers.<\/p>\n<p>Je nach Fall kann die Rechtsverletzung dabei den Fotografen, den Rechteinhaber oder \u2013 soweit die Rechte wirksam einger\u00e4umt wurden \u2013 auch die betroffene Person selbst betreffen. F\u00fcr Plattformen, Betreiber und Host-Provider ist dieser Punkt besonders relevant, weil urheberrechtliche Notice-and-Takedown-Verfahren h\u00e4ufig ein schnelles und effektives Vorgehen erm\u00f6glichen.<\/p>\n<h2>Warum schnelles Handeln entscheidend ist<\/h2>\n<p>Je l\u00e4nger der rechtswidrige Inhalt online bleibt, desto gr\u00f6\u00dfer wird der Schaden. Inhalte dieser Art werden h\u00e4ufig gespiegelt, weiterverbreitet, indexiert oder von Suchmaschinen erfasst. Wer zu lange wartet, riskiert, dass sich die falsche Darstellung verselbst\u00e4ndigt.<\/p>\n<p>Deshalb ist es regelm\u00e4\u00dfig sinnvoll, nicht nur den Seitenbetreiber selbst abzumahnen oder zur L\u00f6schung aufzufordern, sondern zugleich auch weitere Beteiligte in Anspruch zu nehmen, insbesondere:<\/p>\n<ul>\n<li>den Plattformbetreiber,<\/li>\n<li>den Hosting-Provider,<\/li>\n<li>gegebenenfalls den CDN- oder Infrastruktur-Dienstleister,<\/li>\n<li>und Unternehmen, die eine Privacy- oder Anonymisierungsstruktur f\u00fcr die Domain bereitstellen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Gerade bei anonym betriebenen Webseiten ist dieses mehrgleisige Vorgehen oft der effektivste Weg.<\/p>\n<h2>Was wir in solchen F\u00e4llen typischerweise tun<\/h2>\n<p>In F\u00e4llen dieser Art pr\u00fcfen wir kurzfristig die Sach- und Rechtslage, sichern die relevanten Inhalte, identifizieren die greifbaren technischen und rechtlichen Ansprechpartner und setzen sodann gezielte Notice-and-Takedown-Schreiben auf.<\/p>\n<p>Dabei st\u00fctzen wir uns je nach Sachverhalt auf:<\/p>\n<ul>\n<li>Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzungen,<\/li>\n<li>Verletzungen des Rechts am eigenen Bild,<\/li>\n<li>Urheberrechtsverletzungen,<\/li>\n<li>datenschutzrechtliche Gesichtspunkte,<\/li>\n<li>und \u2013 bei besonders schweren Falschdarstellungen \u2013 gegebenenfalls auch auf \u00e4u\u00dferungsrechtliche Anspr\u00fcche.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ziel ist zun\u00e4chst die schnellstm\u00f6gliche Entfernung des Inhalts. Schadensersatzanspr\u00fcche sind demgegen\u00fcber praktisch oft erst dann realistisch durchsetzbar, wenn sich die konkret verantwortliche Person identifizieren l\u00e4sst.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Wer als Influencer, Unternehmer, Creator oder sonstige Person des \u00f6ffentlichen Lebens pl\u00f6tzlich auf dubiosen Webseiten mit gestohlenen Bildern und frei erfundenen Inhalten auftaucht, sollte den Vorfall nicht als blo\u00dfe Unannehmlichkeit abtun. Solche Ver\u00f6ffentlichungen sind regelm\u00e4\u00dfig rechtswidrig und k\u00f6nnen erhebliche pers\u00f6nliche und wirtschaftliche Folgen haben.<\/p>\n<p>Entscheidend ist ein schnelles, strukturiertes und rechtlich pr\u00e4zises Vorgehen. Je fr\u00fcher Betreiber, Hoster und sonstige Beteiligte mit einer belastbaren rechtlichen Begr\u00fcndung konfrontiert werden, desto gr\u00f6\u00dfer sind die Chancen, dass der Inhalt rasch entfernt wird und sich weitere Sch\u00e4den begrenzen lassen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Fall aus der Praxis: Eine Mandantin stellte fest, d [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_yoast_wpseo_focuskw":"","_yoast_wpseo_title":"","_yoast_wpseo_metadesc":"","footnotes":""},"categories":[15],"tags":[150,887,20728],"class_list":["post-70138","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-wettbewerbsrecht-kartellrecht","tag-einstweilige-verfugung","tag-amazon","tag-solar","topic_category-wettbewerbsrecht-kartellrecht"],"acf":[],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/70138","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=70138"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/70138\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":70142,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/70138\/revisions\/70142"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=70138"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=70138"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=70138"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}