{"id":64836,"date":"2023-06-25T06:21:31","date_gmt":"2023-06-25T04:21:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=64836"},"modified":"2025-07-21T19:00:24","modified_gmt":"2025-07-21T17:00:24","slug":"youtube-influencer-sprachnachricht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/youtube-influencer-sprachnachricht\/","title":{"rendered":"LG Frankfurt: YouTube muss Influencer-Video mit Sprachnachricht l\u00f6schen"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_64909\" aria-describedby=\"caption-attachment-64909\" style=\"width: 514px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-64909\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/YouTube-Sprachnachricht-1-612x414.jpg\" alt=\"\" width=\"514\" height=\"348\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/YouTube-Sprachnachricht-1-612x414.jpg 612w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/YouTube-Sprachnachricht-1-620x419.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/YouTube-Sprachnachricht-1-306x207.jpg 306w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/YouTube-Sprachnachricht-1.jpg 637w\" sizes=\"(max-width: 514px) 100vw, 514px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-64909\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 gustavofrazao &#8211; Adobe Stock<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Das Landgericht Frankfurt hat YouTube im Wege einer einstweiligen Verf\u00fcgung verboten, ein Video \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich zu machen, das eine pers\u00f6nliche Sprachnachricht enthielt.<\/em><\/p>\n<p><em>Das Verfahren ist in mehrfacher Hinsicht interessant. Nicht nur wegen der merkw\u00fcrdigen Rechtsansichten und des <\/em><em>r\u00fccksichtslosen Prozessverhaltens des Google-Konzerns.<\/em><\/p>\n<p><em>Mehr dazu und was der ehemalige Bundespr\u00e4sident Wulff und die BILD-Zeitung damit zu tun haben und weshalb YouTube trotz &#8220;Sperrung&#8221; des Videos wahrscheinlich ein Ordnungsgeld bezahlen muss, erfahren Sie in diesem Beitrag.<\/em><\/p>\n<h2>YouTuber ohne Impressum ver\u00f6ffentlicht Sprachnachricht<\/h2>\n<p>Der Antragsteller wehrte sich dagegen, dass in einem Video eine vertrauliche Sprachnachricht enthalten war, die er an den Betreiber eines YouTube-Kanals gesandt hatte.<\/p>\n<p>Ein typischer Fall, in dem sich ein &#8220;aufstrebender&#8221; YouTuber auf Kosten einer bekannten Pers\u00f6nlichkeit nicht nur mit einem herabsetzenden Video (&#8220;reaction video&#8221;?) Aufmerksamkeit verschaffen wollte. Er machte sp\u00e4ter auch die Aufforderung, bestimmte Rechtsverletzungen zu unterlassen, mit h\u00f6hnischen Kommentaren \u00f6ffentlich. Da der Antragsteller kein weiteres Unterhaltungsmaterial liefern wollte und der YouTube-Kanal des T\u00e4ters \u2013 wen wunderte es \u2013 kein Impressum hatte, wandte er sich direkt an YouTube mit der Bitte, das Video zu entfernen.<\/p>\n<h2>YouTube verweigert die L\u00f6schung des Videos&#8230;<\/h2>\n<p>Nachdem von YouTube lediglich ein \u2013 leider von dort h\u00e4ufig versandter \u2013 Textbaustein kam, der neben der Sache lag, wurde ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verf\u00fcgung zum Landgericht Frankfurt notwendig.<\/p>\n<p>In Beachtung der strengen <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/verhandlungsstrategie-prozesstaktik\/bverfg-stellt-verstoss-gegen-waffengleichheit-in-presseverfahren-fest\/\">Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur prozessualen Waffengleichheit<\/a>, h\u00f6rte das Landgericht YouTube schriftlich an. Bemerkenswert ist, dass YouTube sich nicht nur in der Sache verteidigte, sondern zus\u00e4tzlich umf\u00e4ngliche Recherchen angestellt, Einzelheiten schlicht erfunden hatte und nun versuchte, den Antragsteller in einem schlechten Licht dastehen zu lassen.<\/p>\n<h2>&#8230;erfindet Sachverhalt&#8230;<\/h2>\n<p>YouTube konnte trotz der st\u00e4ndigen \u2013 aus anderen Verfahren bekannte \u2013 Klage des Unternehmens dar\u00fcber, dass es als als blo\u00dfer Plattformbetreiber die zur Kenntnis gebrachten Sachverhalte nicht auf ihre Rechtm\u00e4\u00dfigkeit pr\u00fcfen k\u00f6nne, dies nach einer gerichtlichen Inanspruchnahme nicht nur auf einmal doch, sondern meinte dar\u00fcber hinaus, dem Verfahren einen eigenen Sachverhalt zugrundelegen zu k\u00f6nnen, den es aus Wikipedia und anderen unverifizierten Quellen zusammenfantasiert hatte.<\/p>\n<h2>&#8230;und stellt Antragsteller als unersi\u00f6s hin<\/h2>\n<p>Zudem wurde der Antragsteller ohne Not als \u201eso genannter\u201c Finanz- und Erfolgscoach bezeichnet, der mit seinem gesch\u00e4ftlichen Auftritt in der \u00d6ffentlichkeit \u201epolarisiere\u201c. Er pr\u00e4sentiere sich in der \u00d6ffentlichkeit als \u201enahezu heroisch\u201c und verwende dabei &#8220;dramatische Musik\u201c und verbreite \u201ephrasenhafte Tipps\u201c. Ihren H\u00f6hepunkt fanden die Schm\u00e4hungen in der Einsch\u00e4tzung, dass die Gesch\u00e4ftsmodelle des Antragstellers insgesamt \u201edubios\u201c erschienen.<\/p>\n<p>Abgesehen davon, dass diese Art von Vortrag neben der Sache lag, offenbart das Verhalten der vollst\u00e4ndig von fremden Inhalten abh\u00e4ngigen Plattform YouTube ein interessantes Weltbild: Die Vorteile der von Nutzern erstellten Inhalte, die bei ihr hochgeladen werden, nimmt man gerne mit. M\u00f6chte einer der Contentlieferanten dann jedoch gegen zu seinen Lasten auf der Plattform begangene Rechtsverletzungen vorgehen, stellt man ihn und seine Inhalte als \u201eunseri\u00f6s\u201c dar.<\/p>\n<h2>BGH: Ver\u00f6ffentlichung von Sprachnachrichten ist per se unzul\u00e4ssig<\/h2>\n<p>Dankenswerterweise ist die Rechtslage in Bezug auf die Ver\u00f6ffentlichung von Sprachaufzeichnungen<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>in st\u00e4ndiger h\u00f6chstrichterlicher Rechtsprechung eindeutig gekl\u00e4rt. Ihre Ver\u00f6ffentlichung verletzt den Betroffenen in seinem allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrecht in seiner Auspr\u00e4gung als Bestimmungsrecht des Autors \u00fcber die Ver\u00f6ffentlichung einer von ihm verfassten \u00c4u\u00dferung. Und dies unabh\u00e4ngig von ihrem Inhalt allein bereits aufgrund des konkreten Ausdrucks.<\/p>\n<p>Zum Schutz der Aufzeichnung des gesprochenen Worts f\u00fchrt der BGH das Folgende aus:<\/p>\n<blockquote><p>Anerkannt ist als Auspr\u00e4gung des allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts das Recht der Person zur Selbstbestimmung \u00fcber das gesprochene Wort. Wird dieses &#8211; auch mit ihrer Einwilligung &#8211; aufgezeichnet, darf \u00fcber ihren Kopf hinweg nicht \u00fcber derartige Aufnahmen verf\u00fcgt werden. Das Festhalten der Stimme auf einem Tontr\u00e4ger, durch das nicht nur die \u00c4u\u00dferungen ihrem Inhalt nach, sondern in allen Einzelheiten auch des Ausdrucks fixiert und aus der Sph\u00e4re einer von der Fl\u00fcchtigkeit des Worts gepr\u00e4gten Unterhaltung herausgehoben sowie f\u00fcr eine jederzeitige Reproduzierbarkeit in einem g\u00e4nzlich anderen Kreis und einer anderen Situation objektiviert und konserviert werden, stellt eine derart intensive &#8220;Verdinglichung&#8221; der Pers\u00f6nlichkeit dar, dass \u00fcber ihren Kopf hinweg nicht \u00fcber derartige Aufzeichnungen verf\u00fcgt werden darf. Insoweit bedarf die Person eines entsprechenden Schutzes wie gegen die ungenehmigte Ver\u00f6ffentlichung ihres Bildnisses, vor der sie auch dann gesch\u00fctzt ist, wenn sie gegen dessen Anfertigung selbst keine Einw\u00e4nde erhoben hat.<\/p><\/blockquote>\n<p>(BGH, Urteil v. 26.11.2019, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=VI%20ZR%2012\/19\" title=\"BGH, 26.11.2019 - VI ZR 12\/19: Kein Schertz: Medienanwalt wollte Spiegel einsch&uuml;chtern und verl...\">VI ZR 12\/19<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=NJW%202020,%20770\" title=\"BGH, 26.11.2019 - VI ZR 12\/19: Kein Schertz: Medienanwalt wollte Spiegel einsch&uuml;chtern und verl...\">NJW 2020, 770<\/a>, 773, Rn. 36, bezugnehmend auf BGH, Urteil v. 10.3.1987, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=VI%20ZR%20244\/85\" title=\"BGH, 10.03.1987 - VI ZR 244\/85: Verletzung des Pers&ouml;nlichkeitsrechts durch ungenehmigte Ver&ouml;ffe...\">VI ZR 244\/85<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=NJW%201987,%202667\" title=\"BGH, 10.03.1987 - VI ZR 244\/85: Verletzung des Pers&ouml;nlichkeitsrechts durch ungenehmigte Ver&ouml;ffe...\">NJW 1987, 2667<\/a>, 2668, Rn. 17).<\/p>\n<p>Nach diesen Vorgaben wird eine sogar mit Einverst\u00e4ndnis des Betroffenen aufgenommene Sprachnachricht unabh\u00e4ngig von ihrem Inhalt als solche vor der Weitergabe aufgrund der damit verbundenen \u201eVerdinglichung\u201c der Pers\u00f6nlichkeit absolut gesch\u00fctzt.<\/p>\n<h2>BILD sprach Sprachnachricht des damaligen Bundespr\u00e4sidenten Wulff nur nach<\/h2>\n<p>Selbst die BILD-Zeitung traute sich damals daher nicht, die verzweifelte Sprachnachricht des damaligen Bundespr\u00e4sidenten Wulff, die er im Jahr 2011 auf der Mailbox von Kai Dieckmann hinterlassen hatte, zu ver\u00f6ffentlichen, sondern sprach sie lediglich wie folgt nach:<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.bild.de\/video\/clip\/christian-wulff\/wulff-mailbox-nachricht-wortlaut-34832788.bild.html\"><strong>VON EINEM REDAKTEUR NACHGESPROCHEN: Das sprach Christian Wulff dem BILD-Chef auf die Mailbox<\/strong><\/a><\/p>\n<h2>LG Frankfurt erl\u00e4sst einstweilige Verf\u00fcgung gegen YouTube<\/h2>\n<p>Das Landgericht Frankfurt war mit dem Antragsteller der Auffassung, dass die Ver\u00f6ffentlichung der Sprachnachricht eine Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzung darstellte und erlie\u00df eine Verbotsverf\u00fcgung <em>(LG Frankfurt, Beschluss v. 6.6.2023, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=2-03%20O%20181\/23\" title=\"LG Frankfurt\/Main, 06.06.2023 - 3 O 181\/23: YouTube muss Influencer-Video mit Sprachnachricht l...\">2-03 O 181\/23<\/a>)<\/em>. Im Falle der Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 \u20ac oder bis zu sechs Monate Ordnungshaft. Die Entscheidung ist rechtskr\u00e4ftig und <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/v.-LG-FFM-v.-06.06.2023-Beschluss-geschw.pdf\">kann hier abgerufen werden<\/a>.<\/p>\n<h2>Weshalb YouTube ein Ordnungsgeld zahlen muss<\/h2>\n<p>Es steht zu vermuten, dass YouTube ein Ordnungsgeld zahlen muss, sobald die einstweilige Verf\u00fcgung vollzogen ist. Die Plattform hatte sich im einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahren unter anderem damit verteidigt, das betreffende Video ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zwischenzeitlich f\u00fcr den Abruf in Deutschland \u201egesperrt\u201c zu haben. Man ist dort offenbar der Meinung, damit der Unterlassungsverpflichtung gen\u00fcge getan zu haben.<\/p>\n<p>Das ist aber nicht der Fall. Denn dabei handelt es sich nicht um eine Sperrung des gegenst\u00e4ndlichen Videos in dem Sinne, dass das Video in Deutschland ober \u00fcber deutsche Server nicht mehr abrufbar w\u00e4re. So kann das gegenst\u00e4ndliche Video problemlos \u00fcber eine Ver\u00e4nderung des angegebenen \u201eStandorts\u201c \u00fcber die Webseite auf dem Desktop und in der mobilen Version weiterhin abgerufen werden:<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-64912\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/Standort-708x339.jpg\" alt=\"\" width=\"708\" height=\"339\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/Standort-708x339.jpg 708w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/Standort-620x297.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/Standort-354x169.jpg 354w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/Standort-768x367.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/Standort-1536x735.jpg 1536w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/Standort.jpg 1670w\" sizes=\"(max-width: 708px) 100vw, 708px\" \/><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Dies d\u00fcrfte einen Versto\u00df gegen die einstweilige Verf\u00fcgung darstellen. Wir sind gespannt, was das Landgericht Frankfurt davon h\u00e4lt.<\/p>\n<h2>UPDATE 8.7.2023 &#8211; Abschlusserkl\u00e4rung und Geoblocking<\/h2>\n<p>YouTube hat eine Abschlusserkl\u00e4rung abgegeben und die einstweilige Verf\u00fcgung als endg\u00fcltige Regelung anerkannt. Dar\u00fcber hinaus ist das Video nun durch ein sogenanntes Geoblocking f\u00fcr Abrufe gesperrt worden, die systemseitig als aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland stammend erkannt werden. Obwohl dies die Gefahr eines Ordnungsgelds minimieren d\u00fcrfte, bleibt fraglich, ob das tats\u00e4chlich ausreicht.<\/p>\n<p>Selbst die Europ\u00e4ische Kommission erkennt an, dass das Geoblocking in Grenzregionen nicht exakt funktioniert. In einem Bericht \u00fcber die Ergebnisse des per EU-Verordnung eingef\u00fchrten Verbots des Geoblockings f\u00fchrt sie an, dass Menschen, die in Grenzregionen leben, besonders von den Auswirkungen des Geoblockings betroffen waren und es deren Nachfrage durch die Verordnung gerecht zu werden galt. Menschen, die in Deutschland in Grenzregionen leben, k\u00f6nnen mitunter das Video sogar ohne \u00c4nderung ihres Standorts bei der Plattform YouTube ansehen.<\/p>\n<p>Auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 28.4.2016 \u2013 <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%2023\/15\" title=\"BGH, 28.04.2016 - I ZR 23\/15: Geo-Targeting - Werbung im Internet f&uuml;r Telekommunikationsdienstl...\">I ZR 23\/15<\/a>; <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=GRUR%202016,%201073\" title=\"BGH, 28.04.2016 - I ZR 23\/15: Geo-Targeting - Werbung im Internet f&uuml;r Telekommunikationsdienstl...\">GRUR 2016, 1073<\/a>, Rn. 32) ist der sog. \u201eStreuverlust\u201c, der auch bei Anwendung von Geoblocking bzw. dem der Entscheidung zugrunde liegenden umgekehrten Fall des Geotargetings zu ber\u00fccksichtigen und der verantwortlichen Partei zuzurechnen. Er f\u00fchrt dazu aus:<\/p>\n<blockquote><p>Der lauterkeitsrechtlichen Erheblichkeit der Irref\u00fchrung steht nicht entgegen, dass die Bekl. nach ihrer vom BerGer. als richtig unterstellten Behauptung ein Geo-Targeting-Verfahren verwendet, durch das mit einer Genauigkeit von 95\u2009% Verbraucher aus Baden-W\u00fcrttemberg erreicht werden, die allein die Bekl. als Kunden f\u00fcr ihre Leistungen gewinnen will. Die von der Bekl. grunds\u00e4tzlich unerw\u00fcnschte Ausstrahlung ihrer Werbung in Gebiete, in denen sie ihre Leis-tung nicht anbietet, ist kein unter Umst\u00e4nden unerheblicher \u201eAusrei\u00dfer\u201c, son-dern ein Streuverlust, der von der Bekl. bewusst in Kauf genommen wird, ob-wohl sie eine Irref\u00fchrung durch einen Hinweis auf die r\u00e4umliche Verf\u00fcgbarkeit ihres Angebots ohne Weiteres ausschlie\u00dfen k\u00f6nnte.<\/p><\/blockquote>\n<p>Die Gefahr eines Ordnungsmittels ist damit f\u00fcr YouTube alles andere als gebannt.<\/p>\n<p><em>(Offenlegung: LHR vertritt den Antragsteller.)<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Landgericht Frankfurt hat YouTube im Wege einer ein [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_yoast_wpseo_focuskw":"Google Eintrag l\u00f6schen","_yoast_wpseo_title":"LG Frankfurt: YouTube muss Influencer-Video mit Sprachnachricht l\u00f6schen","_yoast_wpseo_metadesc":"Influencer agieren nicht m rechtsfreien Raum. 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