{"id":59245,"date":"2021-09-01T08:03:56","date_gmt":"2021-09-01T06:03:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=59245"},"modified":"2021-10-01T08:39:24","modified_gmt":"2021-10-01T06:39:24","slug":"bundesverfassungsgericht-verfahrensverstoss","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/magazin\/verhandlungsstrategie-prozesstaktik\/bundesverfassungsgericht-verfahrensverstoss\/","title":{"rendered":"LHR erwirkt Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht wegen Verfahrensversto\u00df im einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahren"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_59246\" aria-describedby=\"caption-attachment-59246\" style=\"width: 500px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\" wp-image-59246\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Bundesverfassungsgericht.jpg\" alt=\"\" width=\"500\" height=\"333\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Bundesverfassungsgericht.jpg 617w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Bundesverfassungsgericht-311x207.jpg 311w\" sizes=\"(max-width: 500px) 100vw, 500px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-59246\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 U. J. Alexander &#8211; Adobe Stock<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Dass Gerichte auch in wettbewerbsrechtlichen Eilverfahren die prozessuale Waffengleichheit und das rechtliche Geh\u00f6r gew\u00e4hrleisten m\u00fcssen, ist mittlerweile in mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gekl\u00e4rt worden.<\/em><\/p>\n<p><em>Trotzdem kommen\u00a0Verst\u00f6\u00dfe gegen den Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit immer wieder vor und haben erhebliche\u00a0<\/em><i>Konsequenzen f\u00fcr den jeweiligen Antragsgegner. <\/i><\/p>\n<p><i>So auch im vorliegenden Fall, in dem das Gericht eine Schutzschrift unbeachtet lie\u00df und auch die Anh\u00f6rung nur nachl\u00e4ssig betrieb und mit der dennoch erlassenen\u00a0einstweilige Verf\u00fcgung den Betrieb des Gesch\u00e4ftsmodells der Antragsgegner \u2013 wie sich dann herausstellte, zu Unrecht \u2013 von\u00a0heute auf morgen unm\u00f6glich machte.<\/i><\/p>\n<h2>Eindeutige Hinweise des Bundesverfassungsgerichts<\/h2>\n<p>Es existieren mittlerweile zahlreiche Entscheidungen zu dem Thema. Wir berichteten unter anderem hier:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/verhandlungsstrategie-prozesstaktik\/bverfg-zur-prozessualen-waffengleichheit-ohne-anhoerung-darf-keine-einstweilige-verfuegung-ergehen\/\">B<\/a><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/verhandlungsstrategie-prozesstaktik\/bverfg-zur-prozessualen-waffengleichheit-ohne-anhoerung-darf-keine-einstweilige-verfuegung-ergehen\/\">VerfG zur \u201eprozessualen Waffengleichheit\u201c: Ohne Anh\u00f6rung darf keine einstweilige Verf\u00fcgung ergehen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/verhandlungsstrategie-prozesstaktik\/das-bverfg-zur-waffengleichheit-in-einstweiligen-verfuegungsverfahren-gleichbehandlung-des-ungleichen\/\">Das BVerfG zur Waffengleichheit in einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahren: Gleichbehandlung des Ungleichen?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/verhandlungsstrategie-prozesstaktik\/bverfg-grundsatz-der-prozessualen-waffengleichheit-gilt-grundsaetzlich-auch-in-wettbewerbsrechtlichen-eilverfahren\/\">BVerfG: Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit gilt grunds\u00e4tzlich auch in wettbewerbsrechtlichen Eilverfahren<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Trotz der eindeutigen Hinweise des Bundesverfassungsgerichts, kommt es in der t\u00e4glichen Gerichtspraxis immer wieder vor, dass \u00a0die Einhaltung dieser Grunds\u00e4tze vernachl\u00e4ssigt wird.\u00a0Im vorliegenden Fall gingen bei dem Entscheidung im einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahren berufenen Gericht gleich mehrere Dinge schief.<\/p>\n<p>Die von uns vertretenen Antragsgegner waren abgemahnt worden, hatten jedoch keine Unterlassungserkl\u00e4rung abgegeben, sondern in Erwartung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verf\u00fcgung vielmehr eine Schutzschrift hinterlegt. Der Gl\u00e4ubiger stellte daraufhin eben diesen Antrag.<\/p>\n<h2>Das Landgericht h\u00f6rte nur nachl\u00e4ssig an, eine Schutzschrift blieb unbeachtet<\/h2>\n<p>Das Landgericht \u00fcbersandte uns zwar \u2013 grunds\u00e4tzlich in Befolgung der verfassungsrechtlichen Grunds\u00e4tze \u2013 die Antragsschrift unter Erteilung von an beide Parteien gerichteten Hinweisen mit der Gelegenheit zur Stellungnahme.\u00a0Diese Verf\u00fcgung erreichte uns jedoch erst nach dem Datum, dass das Gericht als Termin zur Entscheidung \u00fcber den Antrag mitgeteilt hatte.\u00a0Hinzukam, dass das Gericht die Schutzschrift unber\u00fccksichtigt gelassen hatte.<\/p>\n<p>Dennoch erlie\u00df das Landgericht die begehrte einstweilige Verf\u00fcgung, die unseres Erachtens nicht nur gar nicht h\u00e4tte erlassen werden d\u00fcrfen, sondern auch den \u00a0Betrieb des Gesch\u00e4ftsmodells der Antragsgegner zu Unrecht vollst\u00e4ndig unm\u00f6glich machte.<\/p>\n<p>Neben dem Widerspruch gegen die einstweilige Verf\u00fcgung und einem Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung \u00a0legten wir f\u00fcr unsere Mandantin daher Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung der prozessualen Waffengleichheit bzw. des rechtlichen Geh\u00f6rs ein.<\/p>\n<h2><strong>Verfassungsbeschwerde wurde nicht angenommen<\/strong><\/h2>\n<p>Im Ergebnis hat das BVerfG die Verfassungsbeschwerde zwar nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Beschluss v. 23.7.2021, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=1%20BvR%201653\/21\" title=\"BVerfG, 23.07.2021 - 1 BvR 1653\/21: Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde nur unter beso...\">1 BvR 1653\/21<\/a>). Das Vorgehen war f\u00fcr unsere Mandanten trotzdem ein voller Erfolg.<\/p>\n<p>Zwar sei die einstweilige Verf\u00fcgung fehlerhaft zustandekommen. Es handele sich dabei jedoch lediglich um Fehler im Einzelfall, \u00a0die nicht f\u00fcr eine grobe Nachl\u00e4ssigkeit spr\u00e4chen, die eine Gleichg\u00fcltigkeit gegen\u00fcber den prozessualen Rechten der Antragstellerin offenbare. Es fehle daher an dem erforderlichen besonderen Feststellungsinteresse.<\/p>\n<p>Ein solches k\u00f6nne zwar ausnahmsweise entbehrlich sein, solange eine offenkundig prozessrechtswidrig erlassene einstweilige Verf\u00fcgung noch fortwirkt, das darauf bezogene fachgerichtliche Widerspruchsverfahren z\u00fcgig beschritten wurde und noch andauert sowie schwere, grundrechtlich erhebliche Nachteile geltend gemacht werden, die ein Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts noch w\u00e4hrend des laufenden fachgerichtlichen Verfahrens gebieten. \u00a0Eine solche Konstellation liege jedoch nicht vor, da die Antragstellerin trotz der Verfahrensfehler und des Ablaufs der ihr zur Stellungnahme gesetzten Frist, eine Fristverl\u00e4ngerung h\u00e4tte beantragen k\u00f6nnen. Es sei nicht vorgetragen, dass dies im vorliegenden Fall nicht m\u00f6glich gewesen sei.<\/p>\n<h2>Dennoch deutliche Hinweise<\/h2>\n<p>Dennoch hat das Bundesverfassungsgericht \u2013 und das ist bei einem Nichtannahmebeschluss nicht selbstverst\u00e4ndlich \u2013 dem Landgericht \u2013 mit der gebotenen Zur\u00fcckhaltung und etwas verklausuliert \u2013 einige Hinweise zur weiteren Verfahrensweise ins Stammbuch geschrieben:<\/p>\n<blockquote><p>Es ist davon auszugehen, dass das Landgericht, wie es bei einem die prozessuale Waffengleichheit beeintr\u00e4chtigenden Verfahrensfehler geboten ist, auf den durch die Beschwerdef\u00fchrerin erhobenen Widerspruch und den Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung unverz\u00fcglich gepr\u00fcft hat, ob eine Einstellung der Zwangsvollstreckung auf Grundlage des neuen Vortrags der Antragsgegnerin geboten war, sowie jedenfalls unverz\u00fcglich und zeitnah Termin zur Verhandlung \u00fcber den Widerspruch bestimmt hat, was erforderlichenfalls \u2013 sollte eine Aufhebung der einstweiligen Verf\u00fcgung in Betracht kommen \u2013 zur Gew\u00e4hrleistung fachgerichtlicher Kontrolle auch sehr kurzfristig zu geschehen h\u00e4tte. Gegenteiliges hat die Beschwerdef\u00fchrerin nicht vorgetragen.<\/p><\/blockquote>\n<h2>Landgericht setzt Vollziehung aus und legt Antragsr\u00fccknahme nahe<\/h2>\n<p>Diese Hinweise blieben nicht ohne Wirkung.<\/p>\n<p>Das Landgericht erlie\u00df daraufhin unverz\u00fcglich einen Beschluss, mit dem die Zwangsvollstreckung aus der einstweiligen Verf\u00fcgung ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt und dem Antragsteller Gelegenheit gegeben wurde, innerhalb von f\u00fcnf Tagen mitzuteilen, ob er an seinem Antrag festhalten wolle. Nach Pr\u00fcfung des Vortrags der Antragstellerin sei n\u00e4mlich von einem rechtsmissbr\u00e4uchlichen Vorgehen auszugehen, unter anderem da das Vorgehen gegen die Antragsgegner in Gestalt zweier Abmahnungen k\u00fcnstlich aufgespalten worden war.<\/p>\n<p>Rechtsanwalt Arno Lampmann von der Kanzlei LHR:<\/p>\n<blockquote><p>\u201cDer Beschluss des Bundesverfassungsgericht zeigt, dass es sich fast immer lohnt, gegen Verst\u00f6\u00dfe gegen die verfassungsrechtlich verankerten Verfahrensgrunds\u00e4tze vorzugehen. Bedauerlich an der vorliegenden Angelegenheit ist, dass das Landgericht vom Bundesverfassungsgericht an seine Sorgfaltspflichten erinnert werden musste und erst dann die erforderlichen Ma\u00dfnahmen traf.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dass Gerichte auch in wettbewerbsrechtlichen Eilverfahr [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":59246,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_yoast_wpseo_focuskw":"","_yoast_wpseo_title":"","_yoast_wpseo_metadesc":"","footnotes":""},"categories":[17284],"tags":[3015,662,18662,19148],"class_list":["post-59245","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-verhandlungsstrategie-prozesstaktik","tag-wettbewerbsrecht","tag-bundesverfassungsgericht","tag-prozessuale-waffengleichheit","tag-recht-auf-rechtliches-gehoer","topic_category-verhandlungstrategie-prozesstaktik"],"acf":[],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/59245","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=59245"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/59245\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/media\/59246"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=59245"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=59245"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=59245"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}