{"id":56893,"date":"2021-01-23T09:35:45","date_gmt":"2021-01-23T07:35:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=56893"},"modified":"2021-05-17T22:30:27","modified_gmt":"2021-05-17T20:30:27","slug":"amazon-missbrauch-marktmacht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/amazon-missbrauch-marktmacht\/","title":{"rendered":"LG M\u00fcnchen erl\u00e4sst einstweilige Verf\u00fcgung gegen Amazon: Missbrauch der Marktmacht durch grundlose Kontosperrung"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_56902\" aria-describedby=\"caption-attachment-56902\" style=\"width: 533px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-56902\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/Amazon-Kartellrecht-621x414.jpg\" alt=\"\" width=\"533\" height=\"355\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/Amazon-Kartellrecht-621x414.jpg 621w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/Amazon-Kartellrecht-620x413.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/Amazon-Kartellrecht-768x512.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/Amazon-Kartellrecht.jpg 990w\" sizes=\"(max-width: 533px) 100vw, 533px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-56902\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 Sundry Photography &#8211; Adobe Stock<\/figcaption><\/figure>\n<p><i>Das Landgericht M\u00fcnchen I hat in einer einstweiligen Verf\u00fcgung vom 14.1.2021 beschlossen, dass Amazon die Sperre eines Verk\u00e4uferkontos unverz\u00fcglich aufheben sowie vorhandenes, einbehaltenes Guthaben auf dem Konto umgehend freigeben muss.<\/i><\/p>\n<p><strong><i>Das Landgericht\u00a0hat die Verf\u00fcgung auf Widerspruch nach einer m\u00fcndlichen Verhandlung per Urteil vom 12.5.2021 wieder aufgehoben, siehe UPDATE unten.<\/i><\/strong><\/p>\n<p><em>Amazon hatte dem H\u00e4ndler ohne n\u00e4here Begr\u00fcndung vorgeworfen, Kundenrezensionen f\u00fcr seine Produkte manipuliert zu haben. Die Vorw\u00fcrfe waren mangels entsprechender Informationen nicht nachpr\u00fcfbar.<\/em><\/p>\n<p><em> Obwohl die Vorw\u00fcrfe ausweislich der Deaktivierungsmitteilung offenkundig bestenfalls auf vagen Verdachtsmomenten basierten, hat Amazon mit sofortiger Wirkung das H\u00e4ndlerkonto deaktiviert, alle Angebote gel\u00f6scht und das gesamte Guthaben auf seinem Konto \u201eeingefroren\u201c.<\/em><\/p>\n<p><em>Zu Unrecht, wie das Landgericht M\u00fcnchen I nun entschied (LG M\u00fcnchen I, Beschluss v. 14.1.2021, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=37%20O%2032\/21\" title=\"37 O 32\/21 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">37 O 32\/21<\/a>, nicht rechtskr\u00e4ftig, noch nicht zugestellt,\u00a0<a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/LG-Muenchen-Amazon-Kontosperrung-Kartellrecht.pdf\">hier als PDF abrufbar<\/a>). <\/em><\/p>\n<p><i>Dass Amazon-H\u00e4ndler zu\u00a0Unrecht sperrt, haben schon zahlreiche Gerichte\u00a0festgestellt. Das Besondere an der\u00a0aktuellen\u00a0Entscheidung ist, dass sie auf <\/i><a style=\"font-style: italic;\" href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/kartellrecht\/\">Kartellrecht<\/a><i> und auf den Missbrauch einer\u00a0marktbeherrschenden Stellung gest\u00fctzt ist.\u00a0<\/i><\/p>\n<h2>Amazon sperrt Verk\u00e4uferkonto und l\u00f6scht alle Angebote<\/h2>\n<p>Die Antragstellerin war bei Amazon als Verk\u00e4uferin angemeldet und erzielte dort einen j\u00e4hrlichen Umsatz von fast 1 Million Euro. Anfang Dezember 2020 erhielt die Antragstellerin eine E-Mail, in der mitgeteilt wurde, dass ihr Amazon.de-Verk\u00e4uferkonto deaktiviert und alle Angebote von der Website entfernt worden seien. Guthaben werde nicht ausgezahlt, sondern w\u00fcrden zun\u00e4chst eingefroren.<\/p>\n<h2>Amazon begr\u00fcndete die Sperrung nicht nachvollziehbar<\/h2>\n<p>Als Begr\u00fcndung gab Amazon an, dass die Antragstellerin Kundenrezensionen f\u00fcr ihre Produkte \u201cmanipuliert\u201d habe. Um welche Rezensionen es sich dabei handeln sollte, teilte man nicht mit.\u00a0Die Antragstellerin konnte damit nicht mehr uneingeschr\u00e4nkt auf Ihr Konto zugreifen, sie konnte keine Angebote einstellen und auf das ihr zustehende Guthaben nicht zugreifen. Jeden Tag entgingen ihr tausende von Euro Umsatz, ohne die M\u00f6glichkeit, sich gegen\u00fcber Amazon zu rechtfertigen.<\/p>\n<h2>LG M\u00fcnchen I verf\u00fcgt sofortige Entsperrung<\/h2>\n<p>Die Vorw\u00fcrfe trafen nicht zu.\u00a0Nachdem eine au\u00dfergerichtliche Aufforderung, die Antragstellerin umgehend wieder freizuschalten, die gel\u00f6schten Angebote wieder herzustellen und auch das Guthaben freizugeben, ohne Erfolg geblieben war, erlie\u00df das Landgericht M\u00fcnchen I am 14.1.2021 die besagte einstweilige Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Danach hat Amazon es bei Meidung eines Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 \u20ac oder der Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten es \u2013 vereinfacht gesagt \u2013, zu unterlassen,\u00a0das Amazon-Verk\u00e4uferkonto der Antragstellerin ohne Begr\u00fcndung und ohne M\u00f6glichkeit zur Stellungnahme zu deaktivieren, Angebote von der Amazon.de-Webseite zu entfernen oder Guthaben auf ihrem Konto einzubehalten.<\/p>\n<p>Der Streitwert wurde vom Landgericht mit 100.000 \u20ac festgesetzt. Die Entscheidung ist nicht rechtskr\u00e4ftig, sie ist Amazon noch nicht zugestellt worden und kann mit dem Widerspruch angegriffen werden. Daneben steht Amazon auch die Durchf\u00fchrung eines Hauptsacheverfahrens offen.<\/p>\n<h2>Paukenschlag: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung<\/h2>\n<p>W\u00e4hrend bereits einige Landgerichte die Rechtswidrigkeit von unvermittelten Kontensperrungen durch Amazon festgestellt \u2013 <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/amazon-verkaeufer-konto-gesperrt-2\/\">unter anderem aufgrund entsprechender Antr\u00e4ge von LHR Rechtsanw\u00e4lte<\/a> \u2013 und diese per einstweiliger Verf\u00fcgung verboten haben, hat die vorliegende Entscheidung eine neue Qualit\u00e4t und st\u00e4rkt die Rechte von Online-H\u00e4ndlern erheblich. F\u00fcr Amazon wird die Luft deutlich d\u00fcnner.<\/p>\n<p>Anders als die Entscheidungen in der Vergangenheit ist die Unterlassungsverf\u00fcgung vom Landgericht nunmehr explizit auf Kartellrecht (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GWB\/33.html\" title=\"&sect; 33 GWB: Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch\">\u00a7\u00a7 33 Abs. 1<\/a> i.V.m. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GWB\/19.html\" title=\"&sect; 19 GWB: Verbotenes Verhalten von marktbeherrschenden Unternehmen\">19 Abs. 2 Nr. 1 GWB<\/a>) gest\u00fctzt worden.<\/p>\n<p>Das Gericht war mit der Antragstellerin der Auffassung, dass Amazon eine marktbeherrschende Stellung auf dem sachlich und r\u00e4umlich relevanten Markt der Erbringung von Dienstleistungen von Onlinemarktpl\u00e4tzen gegen\u00fcber Onlineh\u00e4ndlern hat. Das Gericht hat dazu \u2013 zu Recht \u2013 den ersten Anschein ausreichen lassen, der sich aus den umfangreichen Ermittlungen des Bundeskartellamts aus den Jahren 2018 und 2020 sowie der EU-Kommission aus dem Jahr 2020 und den entsprechenden Feststellungen ergibt.<\/p>\n<p>Das Gericht f\u00fchrt aus:<\/p>\n<blockquote><p>Zwar hat das Bundeskartellamt in seinem Fallbericht vom 17.7.2019, B2 &#8211; 88\/18. S. 11, zu den Amazon Gesch\u00e4ftsbedingungen ausdr\u00fccklich offen gelassen, ob Amazon eine marktbeherrschende Stellung zukommt. Hierzu seien keine vertieften und abschlie\u00dfenden Ermittlungen gef\u00fchrt worden. Gleichwohl hat das Bundeskartellamt noch im Jahr 2020 erneut ein Verfahren gegen Amazon er\u00f6ffnet, auch die EU-Kommission geht in ihrer Pressemitteilung vom 10.11.2020 beil\u00e4ufig und er selbstverst\u00e4ndlich von der beherrschenden Stellung der Antragsteller Antragsgegnerin im Bereich der Marktplatzdienste in Frankreich und Deutschland aus.<\/p><\/blockquote>\n<p>Amazon muss daher bei der Aufnahme und Beendigung von Gesch\u00e4ftsbeziehungen ein diskriminierungsfreies und von sachlichen Erw\u00e4gungen getragenes Verhalten an den Tag legen.<\/p>\n<p>Das Gericht hebt hervor, dass ausweislich des Fallberichts des Bundeskartellamts vom 17.7.2019 einer der kritischen Punkte, die Anlass f\u00fcr das Missbrauchsverfahren gegeben hatten, die sofortige Sperrung von Verk\u00e4uferkonten ohne jegliche Begr\u00fcndung gewesen war. Ein Verhalten, das Amazon \u2013 wie der vorliegende Fall zeigt \u2013 offenbar nicht gewillt ist, zu unterlassen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/service\/amazon-konto-entsperren\/\"><strong>Amazon-Konto gesperrt? Geld eingefroren? Jetzt Hilfe holen<\/strong><\/a><\/p>\n<h2>Amazon haftet f\u00fcr Umsatzausf\u00e4lle<\/h2>\n<p>Als n\u00e4chstes steht f\u00fcr den H\u00e4ndler an, sich bei Amazon f\u00fcr den entgangenen Umsatz im Zeitraum der unberechtigten Sperrung schadlos zu halten. Anrechnen lassen muss sich der Verk\u00e4ufer nat\u00fcrlich ersparte Kosten. F\u00fcr die Zeit, in der er \u00fcber das gesperrte Guthaben nicht verf\u00fcgen konnte, stehen ihm zudem Zinszahlungen zu.<\/p>\n<h2>Amazon droht Geldbu\u00dfe bis zu 1 Million \u20ac<\/h2>\n<p>Was schlie\u00dflich oft \u00fcbersehen wird: Der Versto\u00df kann als Ordnungswidrigkeit gem. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GWB\/81.html\" title=\"&sect; 81 GWB: Bu&szlig;geldtatbest&auml;nde\">\u00a7\u00a7 81 Abs. 2 Nr. 1<\/a> i.V.m. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GWB\/81c.html\" title=\"&sect; 81c GWB: H&ouml;he der Geldbu&szlig;e\">81c Abs. 1 S. 1 GWB<\/a> mit einer Geldbu\u00dfe bis zu einer Million Euro geahndet werden.<\/p>\n<p>Gem. \u00a7 81d <span class=\"n\">sind bei<\/span> der Festsetzung der H\u00f6he der Geldbu\u00dfe unter anderem Art und das Ausma\u00df der Zuwiderhandlung,\u00a0die Art der Ausf\u00fchrung der Zuwiderhandlung,\u00a0vorausgegangene Zuwiderhandlungen des Unternehmens sowie vor der Zuwiderhandlung getroffene, angemessene und wirksame Vorkehrungen zur Vermeidung und Aufdeckung von Zuwiderhandlungen und\u00a0das Bem\u00fchen des Unternehmens, die Zuwiderhandlung aufzudecken und den Schaden wiedergutzumachen sowie nach der Zuwiderhandlung getroffene Vorkehrungen zur Vermeidung und Aufdeckung von Zuwiderhandlungen.<\/p>\n<p>Rechtsanwalt Thomas Herro, Fachanwalt f\u00fcr gewerblichen Rechtsschutz und Partner der Kanzlei LHR:<\/p>\n<blockquote><p>\u201cF\u00fcr uns war es nur eine Frage der Zeit, bis die marktbeherrschende Stellung Amazons auch vor Gerichten schl\u00fcssig vorgetragen bzw. bewiesen werden konnte und H\u00e4ndler mit dem Kartellrecht eine wirksame rechtliche Handhabe haben w\u00fcrden, sich gegen willk\u00fcrliche Sperrungen zu wehren. W\u00e4hrend die Motivation von Amazon verst\u00e4ndlich ist, unzuverl\u00e4ssige H\u00e4ndler oder Verk\u00e4ufer von der Plattform m\u00f6glichst fernzuhalten, die Produktbeschreibungen oder Rezensionen manipulieren, muss es auf der anderen Seite selbstverst\u00e4ndlich sein, dass solche schwerwiegenden Vorw\u00fcrfe nicht ins Blaue hinein erhoben und H\u00e4ndler nicht ohne nachvollziehbaren Grund gesperrt werden werden d\u00fcrfen. Amazon wird nun f\u00fcr den entgangenen Gewinn haften m\u00fcssen. &#8220;<\/p><\/blockquote>\n<p><em>(Offenlegung: Unsere Kanzlei hat die Antragstellerin\u00a0vertreten.)<\/em><\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/LG-Muenchen-Amazon-Kontosperrung-Kartellrecht.pdf\">Beschluss des Landgerichts M\u00fcnchen I vom 14.1.2021, Az. 37 O 32\/21 im Volltext<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<h2>UPDATE 17.5.2021:<\/h2>\n<p>Das Landgericht hat die zun\u00e4chst erlassene einstweilige Verf\u00fcgung auf Widerspruch von Amazon nach Durchf\u00fchrung einer m\u00fcndlichen Verhandlung wieder aufgehoben. Nach Auffassung des Landgerichts war die Sperrung der Antragstellerin \u2013 ausnahmsweise \u2013 gerechtfertigt.<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.gesetze-bayern.de\/Content\/Document\/Y-300-Z-BECKRS-B-2021-N-10613?hl=true\">Urteil des Landgerichts M\u00fcnchen I vom 12.5.2021, Az. 37 O 32\/21 im Volltext<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Antragstellerin ist daher in der Sache zun\u00e4chst unterlegen. Sie pr\u00fcft zurzeit die Erfolgsaussichten einer Berufung.\u00a0Aber auch Amazon wird an der Entscheidung keine Freude haben. Denn das Landgericht hat nicht nur die Marktmacht Amazons in den umfangreichen und sorgf\u00e4ltig erstellten Entscheidungsgr\u00fcnden best\u00e4tigt, sondern auch, dass die Deaktivierungsbenachrichtigungen in der Regel ungen\u00fcgend und die \u2013 oft gebetsm\u00fchlenartig \u2013 immer wieder bei H\u00e4ndlern aufgestellten Forderungen nach &#8220;Ma\u00dfnahmenpl\u00e4nen&#8221; unbegr\u00fcndet sind.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Gro\u00dfteil der \u00fcbrigen von Sperrungen betroffenen H\u00e4ndlern ist die Entscheidung daher ein Lichtblick.<\/p>\n<p>Wir werden das Urteil genau analysieren und zu gegebener Zeit dazu hier weiter berichten.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><div class=\"box \"><div class=\"box__content\">\n<p style=\"text-align: center;\">Journalisten und Journalistinnen sind eingeladen, uns bei R\u00fcckfragen zu kontaktieren:<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">LHR Rechtsanw\u00e4lte<br \/>\nStadtwaldg\u00fcrtel 81-83, 50935 K\u00f6ln<br \/>\nTelefon: +49-2212716733-0<br \/>\nEmail:\u00a0<a class=\"phone__page\" href=\"mailto:herro@lhr-law.de\"> herro@lhr-law.de<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Landgericht M\u00fcnchen I hat in einer einstweiligen Ve [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":56902,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_yoast_wpseo_focuskw":"","_yoast_wpseo_title":"","_yoast_wpseo_metadesc":"Das Landgericht M\u00fcnchen I hat in einer einstweiligen Verf\u00fcgung beschlossen, dass Amazon die Sperre eines Verk\u00e4uferkontos unverz\u00fcglich aufheben sowie Guthaben umgehend freigeben muss.\u00a0","footnotes":""},"categories":[15],"tags":[887,2354,18704,18705],"class_list":["post-56893","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-wettbewerbsrecht-kartellrecht","tag-amazon","tag-kartellrecht","tag-amazonkonto-entsperren","tag-kontosperre","topic_category-wettbewerbsrecht-kartellrecht"],"acf":[],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/56893","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=56893"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/56893\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/media\/56902"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=56893"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=56893"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=56893"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}