{"id":51294,"date":"2020-01-21T06:55:37","date_gmt":"2020-01-21T05:55:37","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=51294"},"modified":"2020-01-21T06:55:37","modified_gmt":"2020-01-21T05:55:37","slug":"einstweilige-verfuegung-wegen-krypto-diffamierung-facebook","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/magazin\/pressemitteilungen\/einstweilige-verfuegung-wegen-krypto-diffamierung-facebook\/","title":{"rendered":"LG Hamburg verbietet Betrugsvorw\u00fcrfe auf Facebook durch &#8220;Krypto-Guru&#8221;"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-51298\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/Krypto-Facebook.jpg\" alt=\"\" width=\"1024\" height=\"512\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/Krypto-Facebook.jpg 1024w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/Krypto-Facebook-708x354.jpg 708w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/Krypto-Facebook-620x310.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/Krypto-Facebook-768x384.jpg 768w\" sizes=\"(max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><\/p>\n<p>Das Landgericht Hamburg (LG Hamburg, Beschluss v. 14.1.2020, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=327%20O%2016\/20\" title=\"LG Hamburg, 14.01.2020 - 327 O 16\/20: Betrugsvorw&uuml;rfe auf Facebook durch &quot;Krypto-Guru&quot; verboten\">327 O 16\/20<\/a>) hat eine einstweilige Verf\u00fcgung gegen einen der mittlerweile zahlreichen selbst ernannten\u00a0Blockchain- und Kryptoexperten\u00a0erlassen.<\/p>\n<p>Damit wird dem Antragsgegner unter anderem verboten, in einem Facebookposting ein konkurrierendes Gesch\u00e4ftsmodell als &#8220;Scam&#8221; und damit als Betrugsmodell zu bezeichnen. Im Falle der Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 \u20ac oder bis zu sechs Monate Ordnungshaft. Der Streitwert wurde mit 100.000 \u20ac festgesetzt.<\/p>\n<p>Die Entscheidung ist nicht rechtskr\u00e4ftig und erging ohne m\u00fcndliche Verhandlung. Dem Antragsgegner steht nun der Rechtsbehelf des Widerspruchs zur Verf\u00fcgung oder die Kl\u00e4rung des Sachverhalts im Hauptsacheverfahren offen.<\/p>\n<h2>Wo Licht ist, ist auch Schatten<\/h2>\n<p>Kryptow\u00e4hrungen, wie zum Beispiel Bitcoin, Ethereum oder Bitcoin Cash sind das Topthema in der Finanzbranche. Die faszinierende neuartige Technologie und die darauf basierenden (Zahlungs-)Systeme befl\u00fcgeln die Fantasie von Softwareexperten, Urheber- und Patentrechtlern und von \u00d6konomen und Finanzexperten.<\/p>\n<p>Wo Licht ist, ist aber bekanntlich auch Schatten. Vor diesem Hintergrund haben es seri\u00f6se Gesch\u00e4ftsmodelle zurzeit ganz besonders schwer, sich am Markt zu behaupten. Sie geraten sogar manchmal v\u00f6llig zu Unrecht ins Visier von mehr oder weniger seri\u00f6sen Journalisten oder sonstigen \u201eMahnern\u201c mit eigenen,\u00a0dubiosen Interessen.<\/p>\n<p>\u00dcber den Fall eines Investigativ-Krypto-Experten dieser Art hatten wir bereits hier berichtet:<\/p>\n<ul>\n<li><strong><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/pressemitteilungen\/krypto-anbieter-geht-mit-lhr-erfolgreich-gegen-schmutzkampagne-vor\">Krypto-Anbieter geht mit LHR erfolgreich gegen Schmutzkampagne von Mitbewerbern und \u201eInvestigativ-Journalisten\u201c vor<\/a><\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<h2>Der Kritiker verfolgte eigene Interessen<\/h2>\n<p>Auch im vorliegenden Fall war der &#8220;Kritiker&#8221; nicht g\u00e4nzlich ohne Eigeninteresse.\u00a0Der Experte und nach eigenen Angaben &#8220;internationale Keynotespeaker&#8221; hatte angeboten, auf der einer Convention des Unternehmens f\u00fcr einen nicht unerheblichen Geldbetrag einen Vortrag zu halten. Die Antragsteller stimmte zu und lud ihn ein.<\/p>\n<p>Der Antragsgegner weigerte sich jedoch pl\u00f6tzlich kurz vor der Veranstaltung, seine Zusage einzuhalten; eine Entscheidung, die das Unternehmen letztlich deswegen akzeptierte, weil sich zwischenzeitlich herausgestellt hatte, dass der Antragsgegner in der Vergangenheit f\u00fcr zweifelhafte Investitionsmodelle im Zusammenhang mit Kryptow\u00e4hrungen geworben hatte und daher als Repr\u00e4sentant f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsmodell ohnehin nicht geeignet war.<\/p>\n<p>In der Folgezeit blieb es jedoch nicht bei dem Vertragsbruch. Der Antragsgegner ver\u00f6ffentlichte sp\u00e4ter \u2013 vermutlich aus Ver\u00e4rgerung \u00fcber den stornierten Auftrag \u2013 auf der von ihm betriebenen Facebookseite einen Beitrag, in dem er das Unternehmen seinen \u201cFans\u201d gegen\u00fcber \u00f6ffentlich unter anderem als \u201cScam\u201d bezeichnete. Eine Verleumdung, die sich die Antragsteller verst\u00e4ndlicherweise nicht gefallen lassen wollten. Besonders pikant im vorliegenden Fall war, dass der &#8220;Experte&#8221; sogar versuchte, dem Unternehmen mit fadenscheinigen Krypto-Investiontionsmodellen Konkurrenz zu machen, also ein Wettbewerber war.<\/p>\n<h2>Ein Facebook-Posting ist f\u00fcr das Gericht keine Kleinigkeit<\/h2>\n<p>Nachdem eine Aufforderung zur Beseitigung der Rechtsverletzung und eine Gelegenheit zur Abgabe einer Unterlassungserkl\u00e4rung unbeantwortet geblieben war, wurde ein Antrag auf einstweilige Verf\u00fcgung notwendig, die die zust\u00e4ndige Wettbewerbskammer des Landgerichts Hamburg auch umgehend erlassen hat (LG Hamburg, Beschluss v. 14.1.2020, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=327%20O%2016\/20\" title=\"LG Hamburg, 14.01.2020 - 327 O 16\/20: Betrugsvorw&uuml;rfe auf Facebook durch &quot;Krypto-Guru&quot; verboten\">327 O 16\/20<\/a>).<\/p>\n<p>Interessant am vorliegenden Fall ist, dass das Landgericht die Facebook-Machenschaften des Antragsgegners nicht als Petitesse abgetan, sondern das Anliegen ausweislich des festgesetzten Streitwerts von 100.000 \u20ac ernst genommen, und umgehend gehandelt hat.<\/p>\n<h2>\u00d6ffentliche Falschbehauptungen verursachen hohe Sch\u00e4den<\/h2>\n<p>Die Beseitigung der Berichterstattung dauert zur Zeit noch an. Neben den Unterlassungsanspr\u00fcchen bestehen umfangreiche Schadensersatzanspr\u00fcche, deren H\u00f6he das Unternehmen naturgem\u00e4\u00df noch nicht genau bestimmen kann, die aufgrund der Schwere der Vorw\u00fcrfe jedoch erheblich sein werden.<\/p>\n<p>Rechtsanwalt Arno Lampmann von der Kanzlei LHR:<\/p>\n<blockquote><p>Unwahre und herabsetzende Berichterstattung verursacht h\u00e4ufig Sch\u00e4den in Millionenh\u00f6he, die nicht nur die Unternehmen treffen. Auch die Kunden von zu Unrecht in die Krise gef\u00fchrten Gesch\u00e4ftsmodellen verlieren investiertes Geld. Erfreulicherweise kann in solchen F\u00e4llen eine hohe Erfolgsquote verzeichnet werden, da Gerichte mittlerweile erkannt haben, welcher Schaden nicht zuletzt f\u00fcr die Kunden durch rechtswidrige \u00c4u\u00dferungen in der \u00d6ffentlichkeit entstehen kann und diese daher umgehend im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes untersagen.<\/p><\/blockquote>\n<p><em>(Offenlegung: Unsere Kanzlei hat die Antragsteller vertreten.)<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Landgericht Hamburg (LG Hamburg, Beschluss v. 14.1. [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":51298,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_yoast_wpseo_focuskw":"","_yoast_wpseo_title":"","_yoast_wpseo_metadesc":"Aufgrund einiger unseri\u00f6ser Krypto-Gesch\u00e4ftsmodelle in der Vergangenheit, haben es alle Anbieter zur Zeit schwer, sich am Markt zu behaupten. 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