{"id":47919,"date":"2019-09-12T06:27:01","date_gmt":"2019-09-12T05:27:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=47919"},"modified":"2019-09-12T16:08:21","modified_gmt":"2019-09-12T15:08:21","slug":"lg-frankfurt-irrefuehrende-werbung-mit-langer-unternehmens-tradition-und-mit-der-aussage-ist-eine-marke-der","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/magazin\/lg-frankfurt-irrefuehrende-werbung-mit-langer-unternehmens-tradition-und-mit-der-aussage-ist-eine-marke-der\/","title":{"rendered":"LG Frankfurt: Irref\u00fchrende Werbung mit langer (Unternehmens-)Tradition und mit der Aussage \u201e\u2026ist eine Marke der\u2026\u201c"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_47946\" aria-describedby=\"caption-attachment-47946\" style=\"width: 424px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-47946 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/09\/Tradition.jpg\" alt=\"\" width=\"424\" height=\"283\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-47946\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 Chris Titze Imaging &#8211; Fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Das LG Frankfurt hat sich in einem Beschluss im einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahren mit der Zul\u00e4ssigkeit von Werbeaussagen befasst und mit seiner Entscheidung entsprechend der Norm <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/5.html\" title=\"&sect; 5 UWG: Irref&uuml;hrende gesch&auml;ftliche Handlungen\">\u00a7 5 Abs. 1 S. 2 UWG<\/a> das Gebot unterstrichen: Immer bei der Wahrheit bleiben! <\/em><\/p>\n<p><em>Das gilt auch f\u00fcr die Werbung mit einer langen Unternehmenstradition sowie mit einem Markenschutz \u2013 und zwar hinsichtlich aller in Betracht kommenden, nicht fernliegenden Deutungsvarianten.<\/em><\/p>\n<p><em>Ein Unternehmen warb auf seiner Webseite mit einer \u201e100-j\u00e4hrigen Tradition\u201c, auf die bestimmte Besch\u00e4ftigte \u201ezur\u00fcckblicken\u201c k\u00f6nnten, sowie mit der Aussage \u201e\u2026ist eine Marke der B. GmbH\u201c. Da beide Werbeaussagen Deutungsvarianten zulie\u00dfen, die nicht dem wahren Sachverhalt entsprachen, sind sie laut dem LG Frankfurt f\u00fcr den Verbraucher irref\u00fchrend und damit unzul\u00e4ssig (LG Frankfurt, Beschluss v. 9.8.2019, Az. 2-03 O 324\/19, nicht rechtskr\u00e4ftig).<\/em><\/p>\n<h2>Falsche Werbung mit langer Tradition und mit Markenschutz<\/h2>\n<p>Ein in der Immobilienwirtschaft t\u00e4tiges Beratungsunternehmen, das im Jahr 2003 gegr\u00fcndet wurde, warb auf seiner Homepage unter anderem damit, dass bestimmte, explizit benannte Besch\u00e4ftigte auf eine <em>\u201e\u00fcber 100-j\u00e4hrige Tradition in der Immobilienbranche zur\u00fcckblicken\u201c<\/em> k\u00f6nnten. Des Weiteren warb das Unternehmen mit der als Markenwerbung beliebten Aussage <em>\u201e\u2026ist eine Marke der B. GmbH<\/em>\u201c, ohne jedoch Inhaberin der entsprechenden Marke zu sein.<\/p>\n<p>Die benannte Marke war unstreitig nicht in ein Markenregister eingetragen \u2013 weder f\u00fcr das werbende Unternehmen noch f\u00fcr einen Dritten. Da beide Werbeaussagen f\u00fcr den Verbraucher Deutungsvarianten zulie\u00dfen, die nicht der Wahrheit entsprachen, beanstandete sie ein Konkurrent. Er sah darin einen wettbewerbsrechtlichen Versto\u00df und forderte das Unternehmen zur Unterlassung auf.<\/p>\n<p>Zwar hat das Unternehmen in der Zwischenzeit zumindest die Aussage in Bezug auf den angeblichen Markenschutz abge\u00e4ndert, eine Unterlassungserkl\u00e4rung gab es indes nicht ab. Es verteidigte sich stattdessen sinngem\u00e4\u00df damit, dass ausdr\u00fccklich nicht das Unternehmen selbst auf eine eigene 100-j\u00e4hrige Tradition zur\u00fcckblicken k\u00f6nnte, sondern die benannten Besch\u00e4ftigten des Unternehmens. Und dies auch nur kumulativ durch anderweitige T\u00e4tigkeiten in anderen Unternehmen. Zudem verstehe der angesprochene Verkehr unter dem Begriff \u201e<em>Marke<\/em>\u201c nicht die \u201e<em>Marke im juristischen Sinne<\/em>\u201c, sondern ein \u201e<em>Produkt<\/em>\u201c. Schlussendlich sah sich der Konkurrent gezwungen, eine einstweilige Verf\u00fcgung vor dem Landgericht in Frankfurt am Main zu beantragen.<\/p>\n<h2><strong>Das Unternehmen nicht \u00e4lter machen als es ist<\/strong><\/h2>\n<p>Die angerufene Kammer schloss sich den Ausf\u00fchrungen der Antragstellerin an und untersagte dem beklagten Unternehmen zum einen, mit der \u201e<em>100-j\u00e4hrigen Tradition<\/em>\u201c zu werben, auf die bestimmte Besch\u00e4ftigte \u201e<em>zur\u00fcckblicken<\/em>\u201c k\u00f6nnten. Sie folgte der Auffassung der Antragstellerin, dass darin eine gem. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/5.html\" title=\"&sect; 5 UWG: Irref&uuml;hrende gesch&auml;ftliche Handlungen\">\u00a7 5 Abs 1 Nr. 3 UWG<\/a> irref\u00fchrende und damit unzul\u00e4ssige Alterswerbung liege. Es entstehe dadurch n\u00e4mlich der falsche Eindruck, dass das die Internetseite zu verantwortende Unternehmen selbst eine 100-j\u00e4hrige Tradition vorweise. In Wahrheit n\u00e4mlich war das Unternehmen selbst unstreitig wesentlich j\u00fcnger.<\/p>\n<p>Es m\u00f6ge zwar auch die Deutungsvariante in Betracht kommen, dass die 100-j\u00e4hrige Tradition, auf die die benannten Besch\u00e4ftigten zur\u00fcckblicken k\u00f6nnten, auf diese selbst und eben nicht auf das Unternehmen bezogen sei. Jedoch ist nach Ansicht der Antragstellerin die Werbeaussage auch im Falle einer solchen Deutung unzul\u00e4ssig, weil unwahr. Insbesondere fr\u00fchere T\u00e4tigkeiten der benannten Besch\u00e4ftigten, in denen sie wom\u00f6glich einmal in einem entsprechenden (Traditions-)Unternehmens t\u00e4tig gewesen sein k\u00f6nnten, k\u00f6nnten zur St\u00fctzung der Werbeaussage nicht herangezogen werden.<\/p>\n<p>Dabei sei zu beachten, dass der Begriff \u201eTradition\u201c ein blo\u00dfes Zusammenz\u00e4hlen von Zeitr\u00e4umen, in denen sie wom\u00f6glich einzeln in unterschiedlichen Unternehmen aktiv gewesen sein m\u00f6gen, nicht zul\u00e4sst, da er vom Verkehr in diesem Zusammenhang als ununterbrochene Unternehmenstradition verstanden wird.<\/p>\n<p>Zudem gen\u00fcge es nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung bei mehrdeutigen Aussagen zur Begr\u00fcndung eines Unterlassungsanspruchs ohnehin, wenn nur eine von mehreren, nicht fern liegenden Deutungsvarianten die Anspruchsvoraussetzungen erf\u00fcllt (vgl. auch OLG M\u00fcnchen, Urteil v. 9.7.2009, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=29%20U%201852\/09\" title=\"OLG M&uuml;nchen, 09.07.2009 - 29 U 1852\/09: Wettbewerbsversto&szlig;: Begriff der Wettbewerbshandlung; Un...\">29 U 1852\/09<\/a>).<\/p>\n<h2>Werbung mit \u201e\u2026ist eine Marke der\u2026\u201c steht nur Markeninhabern zu<\/h2>\n<p>Auch die auf der Webseite des Unternehmens platzierte Behauptung, das Unternehmen sei Inhaberin einer Marke (<em>\u201e\u2026ist eine Marke der B. GmbH\u201c), <\/em>mag zwar klangvoll sein, ist aber laut der Frankfurter Richter irref\u00fchrend i.S.d. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/5.html\" title=\"&sect; 5 UWG: Irref&uuml;hrende gesch&auml;ftliche Handlungen\">\u00a7 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UWG<\/a> und damit unzul\u00e4ssig gem. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/3.html\" title=\"&sect; 3 UWG: Verbot unlauterer gesch&auml;ftlicher Handlungen\">\u00a7 3 Abs. 1 UWG<\/a>.<\/p>\n<p>Die Kammer schloss sich auch diesbez\u00fcglich den Ausf\u00fchrungen der Antragstellerin an. Danach war unstreitig das Unternehmen nicht Inhaberin der Marke geworden, insbesondere nicht kraft Eintragung der Marke in ein Markenregister. Die Behauptung \u201e\u2026ist eine Marke der B. GmbH\u201c verstehe der angesprochene Verkehrskreis im juristischen Sinne und zwar so, dass dem damit werbenden Unternehmen <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/taetigkeitsfelder\/markenrecht\">Markenschutz<\/a> an dem benannten Zeichen zustehe, was jedoch nicht der Wahrheit entsprach. Die Kammer schloss sich damit der st\u00e4ndigen Rechtsprechung an, wonach es irref\u00fchrend ist, mit einem Markenschutz zu werben, den es in der Form nicht gibt (vgl. auch BPatG, Beschluss v. 21.1.2013, Az. 27 W 553\/12 \u2013 grillmeister; BGH Urteil v. 26.2.2009 \u2013 <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20219\/06\" title=\"BGH, 26.02.2009 - I ZR 219\/06: Thermoroll\">I ZR 219\/06<\/a> \u2013 Thermoroll).<\/p>\n<p>Werbende Unternehmen sollten bei Verwendung der Formulierung \u201e\u2026<em>ist eine Marke der\u2026\u201c<\/em> im \u00dcbrigen ganz pr\u00e4zise sein: Das OLG Frankfurt hat in einem anderen Fall j\u00fcngst entschieden, dass ein Unternehmen durch die Formulierung <em>\u201e\u2026ist eine Marke der\u201c<\/em> irrendf\u00fchrend und damit unlauter werbe, da es nicht selbst Markeninhaber war. An der Unzul\u00e4ssigkeit der Werbeaussage \u00e4nderte sogar der Umstand nichts, dass das Unternehmen \u00fcber eine ausschlie\u00dfliche Lizenz an den Marken verf\u00fcgte und mit dem Markeninhaber und Lizenzgeber gesellschaftsrechtlich verbunden war (OLG Frankfurt, Urteil v. 8.8.2019, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Frankfurt&amp;Datum=08.08.2019&amp;Aktenzeichen=6%20U%2040%2F19\">6 U 40\/19<\/a>).<\/p>\n<p>Im Falle der Zuwiderhandlung droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld von 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Der Streitwert wurde auf 35.000 EUR festgesetzt. Der Beschluss ist nicht rechtskr\u00e4ftig und ohne Gr\u00fcnde ergangen. Die Antragsgegnerin hat beantragt, anzuordnen, der Antragstellerin eine Frist zur Erhebung der Klage in der Hauptsache zu setzen. Es ist also davon auszugehen, dass sich das Gericht in naher Zukunft nochmal mit dem Thema befasst und dann seine Entscheidung tiefergehend begr\u00fcndet.<\/p>\n<p><em>(Offenlegung: Unsere Kanzlei hat die Antragstellerin vor dem LG Frankfurt vertreten.)<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das LG Frankfurt hat sich in einem Beschluss im einstwe [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":66,"featured_media":47946,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_yoast_wpseo_focuskw":"","_yoast_wpseo_title":"","_yoast_wpseo_metadesc":"","footnotes":""},"categories":[1],"tags":[3015,760,18004,18005],"class_list":["post-47919","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-magazin","tag-wettbewerbsrecht","tag-irrefuhrung","tag-tradition","tag-eine-marke-der"],"acf":[],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/47919","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/users\/66"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=47919"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/47919\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/media\/47946"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=47919"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=47919"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=47919"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}