{"id":47877,"date":"2019-09-09T04:10:42","date_gmt":"2019-09-09T03:10:42","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=47877"},"modified":"2021-01-21T09:34:37","modified_gmt":"2021-01-21T07:34:37","slug":"lg-hildesheim-kippt-ev","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/lg-hildesheim-kippt-ev\/","title":{"rendered":"LG Hildesheim kippt einstweilige Verf\u00fcgung gegen Amazon, betont \u201cerhebliche Marktmacht\u201d des Konzerns"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_47881\" aria-describedby=\"caption-attachment-47881\" style=\"width: 425px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-47881 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/09\/Kartellamt.jpg\" alt=\"\" width=\"425\" height=\"282\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-47881\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 Stockwerk-Fotodesign \u2013 Fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p>Das Landgericht Hildesheim hat die einstweilige Verf\u00fcgung, mit der Amazon aufgegeben worden war, eine rechtswidrige Sperrung eines Amazon-Verk\u00e4uferkontos umgehend r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen (LG Hildesheim, Beschluss v. 26.6.2019, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=3%20O%20179\/19\" title=\"LG Hildesheim, 26.06.2019 - 3 O 179\/19: Zur Kontosperrung bei Amazon \/ Einstweilige Verf&uuml;gung\">3 O 179\/19<\/a>, <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/07\/LG-Hildesheim-Amazon-Verk\u00e4uferkonto-gesperrt.pdf\">hier als PDF abrufbar<\/a>), am 6.9.2019 wieder aufgehoben:<\/p>\n<p>Hildesheim sei nicht zust\u00e4ndig, vielmehr m\u00fcsse der Rechtsstreit am Europa-Sitz des Konzerns in Luxemburg ausgetragen werden.<\/p>\n<p>Das Urteil wurde als so genanntes \u201cStuhlurteil\u201d am Ende der m\u00fcndlichen Verhandlung verk\u00fcndet, hat bisher noch keine schriftlichen Gr\u00fcnde und ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n<p>Zuvor hatte die Hildesheimer Zivilkammer in einer einstweiligen Verf\u00fcgung vom 26.6.2019 noch beschlossen, dass Amazon die Sperre unverz\u00fcglich aufheben, gel\u00f6schte Angebote wiederherstellen sowie vorhandenes, einbehaltenes Guthaben auf dem Konto umgehend freigeben muss.<\/p>\n<h2>Kurioser Verfahrensverlauf<\/h2>\n<p>Details zu den teilweise regelrecht kuriosen Entwicklungen in dem Fall k\u00f6nnen hier nachgelesen werden:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/amazon-verkaeufer-konto-gesperrt-2\">Amazon-Verk\u00e4uferkonto gesperrt: LG Hildesheim erl\u00e4sst einstweilige Verf\u00fcgung gegen Amazon<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht\/amazon-vereitelt-zustellung-der-einstweiligen-verfuegung\">Update zur unzul\u00e4ssigen Sperrung des Verk\u00e4uferkontos: Amazon vereitelt Zustellung der einstweiligen Verf\u00fcgung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/amazon-legt-widerspruch-ein\">Amazon legt Widerspruch gegen einstweilige Verf\u00fcgung ein: Sperrungsgrund war nur vorgeschoben<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/amazon-kontosperrung-muendliche-verhandlung-2\">Amazon-Kontosperrung: LG Hildesheim setzt Termin f\u00fcr m\u00fcndliche Verhandlung an, Amazon verschweigt Neufassung seiner AGB<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/amazon-gibt-guthaben-frei\">Erster Erfolg vor dem LG Hildesheim: Amazon gibt kurz vor m\u00fcndlicher Verhandlung Guthaben von fast 30.000 \u20ac frei<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Bereits in der Terminsladung hatte die nach dem Widerspruch Amazons nunmehr zust\u00e4ndige Kammer f\u00fcr Handelssachen durchblicken lassen, dass sie sich aufgrund den von Amazon in Gestalt der internationalen Konzernstruktur und den umfangreichen AGB zu Lasten der Amazon-Verk\u00e4ufer aufgestellten Formererfordernisse nicht in der Lage sehen w\u00fcrde, den Fall in der Sache zu pr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Laut den bisher geltenden Vertragsbedingungen konnte Amazon n\u00e4mlich \u2013 vereinfacht gesagt \u2013 nach Belieben sperren bzw. \u201cdeaktivieren\u201d, k\u00fcndigen und sollte dann auch nur in Luxemburg nach Luxemburgischen Recht gerichtlich in Anspruch genommen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<h2>Kartellamt leitete Missbrauchsverfahren ein<\/h2>\n<p>Ein Zustand, den das Bundeskartellamt verst\u00e4ndlicherweise kritisch sah.<\/p>\n<p>Daher leitete es Ende November 2018 wegen des Verdachts auf missbr\u00e4uchliche Gesch\u00e4ftsbedingungen und Verhaltensweisen auf dem deutschen Marktplatz amazon.de ein Missbrauchsverfahren ein.\u00a0<a href=\"https:\/\/www.bundeskartellamt.de\/SharedDocs\/Entscheidung\/DE\/Fallberichte\/Missbrauchsaufsicht\/2019\/B2-88-18.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=4\">Im Juli 2019 verpflichtete sich Amazon dazu, unter anderem genau die Regelungen, die auch f\u00fcr den vorliegenden Fall relevant sind,<\/a> abzu\u00e4ndern, um eine nicht unerhebliche Geldstrafe zu vermeiden und tat dies mit einer Aktualisierung dieser Vertragsbedingungen am 16.8.2019 auch.<\/p>\n<h2>Amazon: Konto nicht nur &#8220;deaktiviert&#8221; sondern gek\u00fcndigt<\/h2>\n<p>Anstatt die Rechtsverteidigung aufzugeben, behauptete Amazon nun, dass der betroffene H\u00e4ndler nicht blo\u00df gesperrt bzw. sein Konto deaktiviert worden sei, sondern dass diesem sogar \u201eunstreitig\u201c gek\u00fcndigt worden sei. Die triumphierende Schlussfolgerung: H\u00e4ndlern, mit denen Amazon nicht mehr in einem Vertragsverh\u00e4ltnis stehe, k\u00f6nne auch eine sp\u00e4tere AGB-\u00c4nderung nicht mehr zugute kommen.<\/p>\n<p>Merkw\u00fcrdig jedoch: Die E-Mails von Amazon an den H\u00e4ndler hatten nur den Hinweis auf eine \u201cDeaktivierung\u201d enthalten. Von einer K\u00fcndigung war dort nie die Rede gewesen. Im Backend des H\u00e4ndler-Kontos wird der Status demgegen\u00fcber nach wie vor als \u201eg\u00fcltig\u201c angegeben.<\/p>\n<p>Trotz dieser Unstimmigkeiten schloss sich die Hildesheimer Kammer dieser Sichtweise im Rahmen der summarischen einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahrens an. Durch die Vertragsbeendigung komme der H\u00e4ndler nicht mehr in den Genuss der ge\u00e4nderten AGB, sondern m\u00fcsse noch die durch das Kartellamt beanstandeten Klauseln gegen sich gelten lassen und daher in Luxemburg klagen. Das Landgericht betonte jedoch seine Verwunderung dar\u00fcber, dass ein Konzern wie Amazon nicht in der Lage sei, \u201cdas Wort K\u00fcndigung in seinen K\u00fcndigungen zu benutzen\u201d.<\/p>\n<h2>Amazon zahlt einen hohen Preis<\/h2>\n<p>Amazon hat das einstweilige Verf\u00fcgungsverfahren damit in dieser Instanz gewonnen. Um welchen Preis, das wird sich allerdings noch zeigen.<\/p>\n<p>Wir haben im Verlauf des Verfahrens zahlreiche Anrufe von Kollegen erhalten, die sich erkundigen wollten, inwieweit in dem vorliegenden Verfahren das Kartellrecht eine Rolle spiele. Erstaunt mussten diese zur Kenntnis nehmen, dass wir dieses im Gro\u00dfen und Ganzen au\u00dfen vor gelassen hatten.<\/p>\n<p>Dies allerdings nicht, weil wir dessen Anwendbarkeit nicht in Betracht gezogen h\u00e4tten, sondern weil wir uns schlicht nicht vorstellen konnten, dass es Amazon vor dem Hintergrund seines presseoptimierten und beifallheischend gef\u00fchrten &#8220;Kampfs&#8221; gegen &#8220;gekaufte&#8221; Produktrezensionen in einem Einzelfall so weit treiben und alles auf eine Karte setzen w\u00fcrde.<\/p>\n<h2>Kartellrecht\u00b2<\/h2>\n<p>Amazon hat n\u00e4mlich ein doppeltes kartellrechtliches Problem: Neben der Berufung auf die kartellrechtswidrigen K\u00fcndigungs- und Gerichtswahlklauseln im konkreten Fall, die Amazon zur Vermeidung einer Geldstrafe eigentlich umgehend unterlassen sollte, k\u00f6nnte die Kartell\u00e4mter interessieren, dass Amazon einerseits Anbieter von &#8220;gekauften&#8221; Bewertungen zwar mit gro\u00dfem Popanz anprangert und anderseits\u2013 was viele nicht wissen \u2013\u00a0 <a href=\"https:\/\/www.amazon.de\/gp\/vine\/help\">im Rahmen des Amazon-Vine-Clubs jedoch selbst &#8220;gekaufte&#8221; Rezensionen anbietet<\/a>.<\/p>\n<p>Das von Amazon erteilte Verbot von &#8220;gekauften&#8221; Rezensionen f\u00fcr alle anderen gilt auch nicht nur \u2013 wie es in der \u00d6ffentlichkeit gerne dargestellt wird \u2013 in Bezug auf Bewertungen, die nicht als solche kenntlich gemacht werden (diese Art von Rezensionen sind als &#8220;Schleichwerbung&#8221; selbstverst\u00e4ndlich wettbewerbswidrig), sondern generell: Allen Amazon-Verk\u00e4ufern ist es schlicht verboten, Kundenrezensionen einzublenden, die auf einer Gegenleistung beruhen, selbst wenn sie gekennzeichnet sind. Ein kartellrechtlich zumindest zweifelhaftes Verhalten.<\/p>\n<p>Es ist daher nun nicht nur zu pr\u00fcfen, inwieweit eine Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts Hildesheim sinnvoll ist (diese ist innerhalb eines Monats m\u00f6glich), sondern auch, inwieweit nun zus\u00e4tzlich kartellrechtliche Schritte einzuleiten sind. Neben alledem wird der H\u00e4ndler vor dem Hintergrund des immensen Schadens, der ihm bereits entstanden ist, den Fingerzeig des LG Hildesheim ernst nehmen und ein Vorgehen in Luxemburg in Erw\u00e4gung ziehen.<\/p>\n<h2>Amazon hat &#8220;erhebliche Marktmacht&#8221;<\/h2>\n<p>Kernst\u00fcck eines erfolgreichen Kartellverfahrens ist \u00fcbrigens die &#8220;missbr\u00e4uchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung&#8221;. Als Omen k\u00f6nnte in diesem Zusammenhang das Statement des Vorsitzenden Richters in der m\u00fcndlichen Verhandlung zu werten sein. Dieser betonte n\u00e4mlich explizit die \u201eerhebliche Marktmacht\u201c von Amazon.<\/p>\n<p><em>(Offenlegung: Unsere Kanzlei vertritt die Antragstellerin.)<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Landgericht Hildesheim hat die einstweilige Verf\u00fcgu [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":47881,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_yoast_wpseo_focuskw":"","_yoast_wpseo_title":"","_yoast_wpseo_metadesc":"","footnotes":""},"categories":[17284,15],"tags":[271,887,2354],"class_list":["post-47877","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-verhandlungsstrategie-prozesstaktik","category-wettbewerbsrecht-kartellrecht","tag-sperrung","tag-amazon","tag-kartellrecht"],"acf":[],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/47877","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=47877"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/47877\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/media\/47881"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=47877"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=47877"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=47877"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}