{"id":43240,"date":"2019-01-28T08:07:37","date_gmt":"2019-01-28T07:07:37","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=43240"},"modified":"2019-01-28T21:30:35","modified_gmt":"2019-01-28T20:30:35","slug":"getrennte-verfugungsverfahren-rechtsmissbrauch","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/getrennte-verfugungsverfahren-rechtsmissbrauch\/","title":{"rendered":"KG Berlin: Zwei getrennte Verf\u00fcgungsverfahren innerhalb der Dringlichkeitsfrist sind  rechtsmissbr\u00e4uchlich"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_31667\" aria-describedby=\"caption-attachment-31667\" style=\"width: 470px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-31667\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/06\/110_rote_Karte-1.jpg\" alt=\"Schlechte Bewertungen l\u00f6schen lassen\" width=\"470\" height=\"369\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/06\/110_rote_Karte-1.jpg 470w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/06\/110_rote_Karte-1-90x71.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 470px) 100vw, 470px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-31667\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 olly \u2013 Fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Das KG Berlin (KG, Hinweis\u00a0v. 28.8.2018, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=5%20U%2080\/18\" title=\"5 U 80\/18 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">5 U 80\/18<\/a>, <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/01\/KG-Berlin-Rechtsmissbrauch.pdf\" data-wplink-edit=\"true\">hier als PDF abrufbar<\/a>) hat in einer Hinweisverf\u00fcgung darauf hingewiesen, dass Wettbewerbsverst\u00f6\u00dfe wenn m\u00f6glich zusammengefasst werden m\u00fcssen. Das unn\u00f6tigerweise getrennte Vorgehen spreche f\u00fcr Rechtsmissbrauch.<\/em><\/p>\n<h2>Die Geltendmachung von Unterlassungsanspr\u00fcchen ist nicht einfach<\/h2>\n<p>Die Geltendmachung von Unterlassungsanspr\u00fcchen, wie sie im <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/markenrecht\">Markenrecht<\/a>, <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/wettbewerbsrecht\">Wettbewerbsrecht<\/a>, <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/urheberrecht\">Urheberrecht<\/a> und <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/persoenlichkeitsrecht\">Pers\u00f6nlichkeitsrecht<\/a>\u00a0haupts\u00e4chlich Gegenstand von Streitigkeiten sind,\u00a0ist schwierig.<\/p>\n<p>Entgegen einer landl\u00e4ufigen Meinung sind auch &#8220;Massenabmahnungen&#8221;, \u00a0bei der der Mandant von einem wohlgesonnenen Anwalt von Kostenrisiken freigestellt wird, \u00a0keine &#8220;Lizenz zum Geld drucken&#8221;. Jedenfalls dann nicht, wenn sich der Abgemahnte richtig zu wehren wei\u00df.<\/p>\n<p>Auch wenn in Gerichtsverfahren der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs oft vor allem dann erhoben wird, wenn Argumente in der Sache fehlen, haben Gerichte mittlerweile feine Antennen daf\u00fcr entwickelt, wann bei einer Abmahnung bzw. einem einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahren noch die Rechtsverfolgung als solche im Vordergrund steht, oder vielmehr das Bestreben, dem Anwalt und\/oder Abmahner eine Einnahmequelle zu verschaffen.<\/p>\n<h2>Hintergrund des aktuellen Falls<\/h2>\n<p>Ein Ebay-H\u00e4ndler von allem\u00f6glichem Krimskrams (und damit f\u00fcr den ihn vertretenden Anwalt komfortablerweise potentieller Mitbewerber vieler anderer Onlineh\u00e4ndler), der seinerzeit mit einer regelrechten Abmahnwelle gegen unterschiedliche Konkurrenten auf sich aufmerksam machte, hatte in einem aktuellen Fall mit diesen prozessualen Schwierigkeiten zu k\u00e4mpfen.<\/p>\n<p>Er hatte sich daran gest\u00f6rt, dass ein Mitbewerber (der im \u00fcbrigen ansonsten auf Getr\u00e4nke und Lebensmittel spezialisiert war) auf Ebay eine Zahnpastatube in der Verpackungsgr\u00f6\u00dfe 75 ml zu einem Einzelpreis von 9,99 \u20ac angeboten und dabei die Angabe des Grundpreises vergessen hatte.\u00a0\u00dcber seinen Anwalt forderte der Konkurrent zun\u00e4chst per Abmahnung eine Unterlassungserkl\u00e4rung und eine Kostenerstattung auf Basis eines Streitwerts von 10.000 \u20ac und damit 745,40 \u20ac netto.<\/p>\n<p>Nachdem die gew\u00fcnschte Unterwerfung ausblieb, beantragte der H\u00e4ndler eine einstweilige Verf\u00fcgung vor dem Landgericht Berlin, die auch erlassen wurde. In der Folgezeit ging jedoch einiges schief und die Verf\u00fcgung wurde letztendlich wieder aufgehoben. \u00dcber den Fall hatten wir bereits <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht\/gerichtsvollzieher-fehler-zustellung\">hier<\/a> berichtet.<\/p>\n<h2>Handler sprach &#8220;Gegen-Gegenabmahnung&#8221; aus<\/h2>\n<p>Wie so oft, verhielt sich der abmahnende H\u00e4ndler, der seinen Konkurrenten zur wettbewerbsrechtlichen Ordnung aufrufen wollte, selbst nicht rechtskonform. Der in Anspruch genommene Konkurrent sprach dementsprechend seinerseits eine Abmahnung aus und verlangte eine Unterlassungserkl\u00e4rung. Anstatt diese &#8220;Gegenabmahnung&#8221; zu einer angemessenen Streitbeilegung zu nutzen oder die geforderte Unterlassungserkl\u00e4rung abzugeben, sprach der H\u00e4ndler eine weitere Abmahnung, somit eine &#8220;Gegen-Gegenabmahnung&#8221; aus. Damit stand es aus Sicht des Konkurrenten nach einem Unentschieden wieder 2:1 f\u00fcr ihn.<\/p>\n<p>Diese &#8220;F\u00fchrung&#8221; sollte er jedoch wieder verspielen. Denn er beantragte \u2013 und das war der entscheidende Fehler f\u00fcr das Kammergericht \u2013 neben der oben erw\u00e4hnten einstweiligen Verf\u00fcgung wegen des ersten Versto\u00dfes auch in Bezug auf \u00a0die zweite Abmahnung eine einstweilige Verf\u00fcgung vor dem Landgericht Berlin. So weit, so nachvollziehbar.<\/p>\n<p>Zum Verh\u00e4ngnis wurde dem Antragsteller allerdings ein Umstand, den das Landgericht Berlin noch \u00fcbersehen \u2013 und daher die einstweilige Verf\u00fcgung auf \u00a0einen Widerspruch hin noch best\u00e4tigt \u2013 hatte: Er hatte den ersten (vermeintlichen) Versto\u00df am 8.2.2018 und den zweiten am 2.3.2018 bemerkt. Den Antrag auf einstweilige Verf\u00fcgung in Bezug auf die erste Angelegenheit stellte er jedoch erst drei Tage sp\u00e4ter nach Bemerken des zweiten Versto\u00dfes. Es waren somit zwei Verf\u00fcgungsverfahren anh\u00e4ngig.<\/p>\n<p>Das Kammergericht war vor diesem Hintergrund mit der Antragsgegnerin der Meinung, dass damit \u2013 neben dem Umstand, dass bei den Abmahnungen eine eigene Kostennote beigef\u00fcgt war, was f\u00fcr sich genommen f\u00fcr ein Kostenbelastungsinteresse sprach \u2013 \u00a0unn\u00f6tige Kosten zulasten der Antragsgegnerin verursacht worden seien, da beide Verst\u00f6\u00dfe vor dem Hintergrund der zwei Monate w\u00e4hrenden Dringlichkeitsfrist im Gerichtsbezirk des Kammergerichts \u00a0ohne weiteres in einem Verf\u00fcgungsantrag h\u00e4tten zusammengefasst werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Der Senat hat daher den oben bereits erw\u00e4hnten <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/01\/KG-Berlin-Rechtsmissbrauch.pdf\">Hinweis<\/a> erteilt. Der Antragsteller hat daraufhin \u2013 nicht ohne Absingen zahlreicher schmutziger Lieder (Stellung von Befangenheitsantr\u00e4gen) \u2013 seinen Verf\u00fcgungsantrag schlie\u00dflich zur\u00fcckgenommen. \u00a0Er muss nun auch die Kosten der Antragsgegnerin \u00fcbernehmen.<\/p>\n<p>Ein etwaiger Plan, durch die Inanspruchnahme der Antragsgegnerin \u00a0schnell und unkompliziert Anwaltsgeb\u00fchren \u00a0zu generieren, ist damit nicht nur gescheitert, sondern zum Bumerang geworden. \u00a0Die Gerichts- und Anwaltskosten, die alleine auf Seiten der Antragsgegnerin angefallen sind, belaufen sich n\u00e4mlich auf ca. 6.000 \u20ac.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Die Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Anspr\u00fcchen ist \u2013 anders als es insbesondere in der aktuellen Diskussion um angeblichen Abmahnmissbrauch den Anschein macht \u2013 auch noch nach Abmahnung und erfolgreichem Verf\u00fcgungsantrag alles andere als einfach.<\/p>\n<p>Abgesehen davon, dass der landl\u00e4ufige und von den <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/pressemitteilungen\/wie-journalisten-unserioese-berichterstattung-zur-auflagensteigerung-missbrauchen\">Medien immer wieder kolportierte Eindruck falsch ist, dass \u201cAbmahner\u201d bzw. deren Anw\u00e4lte nebenbei irgendwelche Fl\u00fcchtigkeitsfehler im Impressum oder in der Widerrufsbelehrung zu Geld machen k\u00f6nnten<\/a>, erfordert die Verfolgung von Unterlassungsanspr\u00fcchen ausgiebige Kenntnis der einschl\u00e4gigen Vorschriften und Rechtsprechung.<\/p>\n<p>Wie der vorliegende Fall zeigt, sind die \u00a0Gerichte zu dem f\u00fcr Versuche sensibilisiert, die Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Verst\u00f6\u00dfen \u00a0als Vorwand f\u00fcr die Generierung von Kosten und Geb\u00fchreneinnahmen \u00a0zu missbrauchen.<\/p>\n<p>Mitbewerber, die nur darauf aus sind, ihrer anwaltlichen Vertretung das schnelle Geld zu verschaffen, scheitern h\u00e4ufig bereits, ohne dass es dazu gesetzgeberischer Hilfe bed\u00fcrfte.<\/p>\n<p><em>Offenlegung: Unsere Kanzlei hat die Antragsgegnerin vertreten.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das KG Berlin (KG, Hinweis\u00a0v. 28.8.2018, Az. 5 U 80\/18, [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":31667,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_yoast_wpseo_focuskw":"Das Original unzul\u00e4ssige irref\u00fchrende Werbung","_yoast_wpseo_title":"KG Berlin: Zwei getrennte Verf\u00fcgungsverfahren innerhalb der Dringlichkeitsfrist sind rechtsmissbr\u00e4uchlich","_yoast_wpseo_metadesc":"Das KG Berlin Frankfurt hat in einer Hinweisverf\u00fcgung darauf hingewiesen, dass Wettbewerbsverst\u00f6\u00dfe wenn m\u00f6glich zusammengefasst werden m\u00fcssen. 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