{"id":41699,"date":"2018-11-09T19:34:07","date_gmt":"2018-11-09T18:34:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=41699"},"modified":"2018-11-09T19:43:55","modified_gmt":"2018-11-09T18:43:55","slug":"internationale-oertliche-zustaendigkeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/magazin\/verhandlungsstrategie-prozesstaktik\/internationale-oertliche-zustaendigkeit\/","title":{"rendered":"OLG K\u00f6ln: Internationale Zust\u00e4ndigkeit begr\u00fcndet in der Regel auch \u00f6rtliche Zust\u00e4ndigkeit"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_41712\" aria-describedby=\"caption-attachment-41712\" style=\"width: 424px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-41712 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/11\/oertliche-zust\u00e4ndigkeit.jpg\" alt=\"\" width=\"424\" height=\"283\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/11\/oertliche-zust\u00e4ndigkeit.jpg 424w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/11\/oertliche-zust\u00e4ndigkeit-90x60.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 424px) 100vw, 424px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-41712\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 JFL Photography \u2013 Fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><i>Das OLG K\u00f6ln hat in einem aktuellen Beschluss kurz und\u00a0schmerzlos klargestellt, dass die internationale\u00a0Zust\u00e4ndigkeit\u00a0deutscher Gerichte bei\u00a0Rechtsverletzungen im Internet in der Regel auch zur \u00f6rtlichen\u00a0Zust\u00e4ndigkeit aller deutschen Gerichte f\u00fchrt.\u00a0<\/i><\/p>\n<p><em>Was selbstverst\u00e4ndlich klingt, wurde von vielen Landgerichten bisher nicht so praktiziert.<\/em><\/p>\n<p>In einem Beitrag aus \u00a0dem September 2018 hatten wir \u00fcber die \u00a0Schwierigkeiten berichtet, Rechtsverletzungen auf ausl\u00e4ndischen Internetplattformen zu verfolgen.<\/p>\n<h2>Ausl\u00e4ndische Plattformen eigenen sich ideal f\u00fcr Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzungen<\/h2>\n<p>Insbesondere WordPress tut sich hier immer wieder als unr\u00fchmliches Beispiel hervor. T\u00e4ter von Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzungen wissen, dass der Betreiber nicht nur seinen Sitz in San Francisco, USA hat, sondern auch bekannt daf\u00fcr ist, sich auch bei recht eindeutigen Rechtsverletzungen regelm\u00e4\u00dfig hinter automatisch generierten E-Mails und der &#8220;Freedom of Speech&#8221; zu verstecken. Die Ahndung von Rechtsverletzungen wird dadurch bereits auf tats\u00e4chlicher Ebene zu einer long and winding road.<\/p>\n<p>Um seinem Opfer auch die rechtliche Verfolgungsm\u00f6glichkeit \u00a0der Rechtsverletzungen zu nehmen, konnte es bisher ausreichen, die dortigen Schm\u00e4hungen auf Englisch zu verfassen.\u00a0Denn der Rechteinhaber musste \u2013 jedenfalls bis zum Jahr 2016 \u2013 darlegen, dass die Internetseite, auf der sich die Rechtsverletzung befand, <em>bestimmungsgem\u00e4\u00df<\/em> auch in Deutschland abgerufen werden konnte. Die blo\u00dfe Abrufbarkeit der Seite reichte nicht aus. Der Rechteinhaber musste daher regelm\u00e4\u00dfig m\u00fchsam anhand von objektiven Indizien darlegen, dass mit der Internetseite auch deutsche Nutzer angesprochen werden sollten.<\/p>\n<h2>LG K\u00f6ln erleichtert die Rechtsverfolgung<\/h2>\n<p>Dankenswerterweise ist das\u00a0Landgericht K\u00f6ln in einem von unserer Kanzlei gef\u00fchrten Verfahren \u2013 soweit ersichtlich \u2013 als erstes Instanzgericht in einem einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahren dem BGH gefolgt, wonach es f\u00fcr eine internationale Zust\u00e4ndigkeit deutscher Gerichte f\u00fcr ein Verfahren wegen Urheberrechtsverletzungen gen\u00fcgt, dass die entsprechende Internetseite (auch) in Deutschland abrufbar ist.<\/p>\n<p>Das erleichtert die Durchsetzung von Anspr\u00fcchen deutscher Rechteinhaber im Urheberrecht insbesondere gegen die Big Player im Internet, von die ihren Sitz \u00fcberwiegend im sch\u00f6nen Kalifornien in den USA haben.\u00a0Einzelheiten dazu k\u00f6nnen unserem Beitrag<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/urheberrecht\/abrufbarkeit-internationale-zustaendigkeit\">LG K\u00f6ln: Blo\u00dfe Abrufbarkeit einer Rechtsverletzung in Deutschland begr\u00fcndet internationale Zust\u00e4ndigkeit<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>entnommen werden.<\/p>\n<h2>Internationale Zust\u00e4ndigkeit = \u00f6rtliche Zust\u00e4ndigkeit. Oder etwa nicht?<\/h2>\n<p>Nach der Annahme seiner internationalen Zust\u00e4ndigkeit ist die Pr\u00fcfung des angerufenen Gerichts \u00a0jedoch noch nicht beendet. Der Richter pr\u00fcft danach n\u00e4mlich unmittelbar, ob er auch innerhalb Deutschlands \u00f6rtlich der richtige Ansprechpartner f\u00fcr den Gl\u00e4ubiger ist.<\/p>\n<p>Selbst nach Annahme der internationalen Zust\u00e4ndigkeit kann die Angelegenheit f\u00fcr den Gl\u00e4ubiger damit noch zur Irrfahrt werden. Denn es kommt vor, dass\u00a0die beanstandete Internetver\u00f6ffentlichung keinen erkennbar regionalen Bezug zum angerufenen Gericht hat, das sich sodann \u2013 \u00a0auf den ersten Blick nachvollziehbarer Weise \u2013 f\u00fcr \u00f6rtlich unzust\u00e4ndig erkl\u00e4rt.<\/p>\n<p>Das diese \u00dcberlegung zu kurz greift, erschlie\u00dft sich allerdings dann, wenn man bedenkt, dass ein Rechtsversto\u00df dieser Art \u00a0in der Regel auch keinen erkennbaren regionaler Bezug zu anderen Orten in Deutschland hat. Damit ergibt sich die f\u00fcr den Gl\u00e4ubiger gerade zu kafkaeske \u00a0Situation, dass alle deutschen Gerichte zwar grunds\u00e4tzlich international zust\u00e4ndig sind, jedoch keines davon \u00f6rtlich.<\/p>\n<h2>OLG K\u00f6ln bejaht auch \u00f6rtliche Zust\u00e4ndigkeit<\/h2>\n<p>Das Oberlandesgericht K\u00f6ln hat sich diesem Dilemma dankenswerter Weise in einem Verfahren gegen eine italienische Antragsgegnerin mit einem ebenso schlichten wie \u00fcberzeugenden Argument angenommen: Ist die internationale Zust\u00e4ndigkeit zu bejahen, ist auch die \u00f6rtliche Zust\u00e4ndigkeit des angerufenen Landgerichts gegeben, da nicht ersichtlich ist, weshalb sich der Schadenserfolg der monierten Handlung \u2013 in diesem Fall die Sperrung einer Internetseite \u2013 zwar im Inland, nicht aber auch am Gerichtsort ausgewirkt haben soll (OLG K\u00f6ln, Beschluss v. 22.10.2018, Az. 6 W 102\/18).<\/p>\n<p>\u00c4hnlich simpel entschied bereits das Kammergericht Berlin unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des\u00a0Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG Brandenburg, Urteil v. 28.11.2016, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=1%20U%206\/16\" title=\"1 U 6\/16 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">1 U 6\/16<\/a>):\u00a0\u00a0Zwar weise die beanstandete Internetver\u00f6ffentlichung keinen erkennbar regionalen Bezug zu Berlin auf. Da sich ein erkennbarer regionaler Bezug aber auch nicht zu anderen Orten in Deutschland ergebe, sei eine bestimmungsgem\u00e4\u00dfe Kenntnisnahme an jedem Ort in der Bundesrepublik gleicherma\u00dfen wahrscheinlich (KG Berlin, Beschluss v.\u00a026.09.2017,\u00a0Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=10%20W%2084\/17\" title=\"KG, 26.09.2017 - 10 W 84\/17: Internationale Zust&auml;ndigkeit: Gerichtsstand bei Pers&ouml;nlichkeitsrec...\">10 W 84\/17<\/a>).<\/p>\n<h2><strong>Fazit und Praxistipp:<\/strong><\/h2>\n<p>Wichtig ist die OLG-Entscheidung f\u00fcr die immer h\u00e4ufiger notwendig werdenden Klagen gegen Google oder andere ausl\u00e4ndische Anbieter.\u00a0Es steht zu hoffen, dass \u2013 wie es eigentlich selbstverst\u00e4ndlich sein m\u00fcsste \u2013 weitere Instanzgerichte dieser Rechtsprechung folgen.<\/p>\n<p>Auch, wenn eine deutsche Entscheidung im Ausland, insbesondere wenn es L\u00e4nder au\u00dferhalb der Europ\u00e4ischen Union betrifft, oft nicht unmittelbar vollstreckbar ist, kann es sinnvoll sein, einen entsprechenden Titel zu erwirken. Dieser gilt zwar nur unmittelbar zwischen den Streitparteien, kann aber zur Illustration der Rechtslage bzw. f\u00fcr den Beleg der Tatsache, dass ein deutsches Gericht das Verhalten bereits als unzul\u00e4ssig beurteilt hat, auch Dritten, wie zum Beispiel Hostprovidern und nicht zuletzt Suchmaschinenbetreibern, wie zum Beispiel Google vorgelegt werden. Ab Kenntnis eines Rechtsversto\u00dfes haften diese n\u00e4mlich jedenfalls als St\u00f6rer auf Unterlassung und gegebenenfalls sogar auch auf Schadensersatz.<\/p>\n<p>Last but not least kann es nat\u00fcrlich auch n\u00fctzlich sein, Gesch\u00e4ftspartner davon in Kenntnis zu setzen, dass die im Internet kursierenden \u00c4u\u00dferungen nicht nur \u2013 gerichtlich festgestellt \u2013 unwahr sind, sondern dass er sich man dagegen auch entschieden zur Wehr setzt.<\/p>\n<p><i>(Offenlegung: Unsere Kanzlei \u00a0hat die jeweilige Antragstellerin\u00a0sowohl vor dem OLG K\u00f6ln als auch vor dem KG\u00a0Berlin vertreten.)<\/i><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das OLG K\u00f6ln hat in einem aktuellen Beschluss kurz und\u00a0 [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":41712,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_yoast_wpseo_focuskw":"","_yoast_wpseo_title":"","_yoast_wpseo_metadesc":"Nur auf den ersten Blick eine eindeutige Sache: Die \u00f6rtliche Zust\u00e4ndigkeit des angerufenen Gerichts bei internationaler Zust\u00e4ndigkeit.","footnotes":""},"categories":[17284],"tags":[373,1292],"class_list":["post-41699","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-verhandlungsstrategie-prozesstaktik","tag-ortliche-zustandigkeit","tag-internationale-zustandigkeit"],"acf":[],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/41699","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=41699"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/41699\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/media\/41712"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=41699"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=41699"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=41699"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}