{"id":40818,"date":"2018-09-06T07:58:08","date_gmt":"2018-09-06T06:58:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de?p=40818"},"modified":"2024-01-11T02:59:14","modified_gmt":"2024-01-11T00:59:14","slug":"gerichtsvollzieher-fehler-zustellung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/gerichtsvollzieher-fehler-zustellung\/","title":{"rendered":"Wenn der Gerichtsvollzieher die zweite Seite der Antragsschrift nicht zustellt \u2013 Zu den Schwierigkeiten des einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahrens, Teil 2"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_36473\" aria-describedby=\"caption-attachment-36473\" style=\"width: 426px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-36473 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/12\/Unterlassungsantrag-und-einstweilige-Verf\u00fcgung.jpg\" alt=\"Schwierigkeiten des Unterlassungsantrags im gewerblichen Rechtsschutz\" width=\"426\" height=\"282\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/12\/Unterlassungsantrag-und-einstweilige-Verf\u00fcgung.jpg 426w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/12\/Unterlassungsantrag-und-einstweilige-Verf\u00fcgung-90x60.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 426px) 100vw, 426px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-36473\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 Thomas S\u00f6llner &#8211; fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Das Landgericht Berlin hat aktuell einen Antrag auf einstweilige Verf\u00fcgung zur\u00fcckgewiesen (LG Berlin, Urteil v. 7.8.2018, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=103%20O%2025\/18\" title=\"LG Berlin, 07.08.2018 - 103 O 25\/18: Wenn der Gerichtsvollzieher die zweite Seite der Antragssc...\">103 O 25\/18<\/a>, nicht rechtskr\u00e4ftig). <\/em><\/p>\n<p><i>Die Entscheidung ist interessant. Allerdings nicht mit Blick auf materielle Rechtsfragen, sondern auf die prozessualen Besonderheiten des einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahrens \u2013 hier das Vollziehungserfordernis, an dem die Antragstellerin wegen eines Fehlers des\u00a0Gerichtsvollziehers scheiterte.<\/i><\/p>\n<h2>Die Geltendmachung von Unterlassungsanspr\u00fcchen ist nicht einfach<\/h2>\n<p>Die Geltendmachung von Unterlassungsanspr\u00fcchen, wie sie im <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/markenrecht\">Markenrecht<\/a>, <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/wettbewerbsrecht\">Wettbewerbsrecht<\/a>, <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/urheberrecht\">Urheberrecht<\/a> und <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/persoenlichkeitsrecht\">Pers\u00f6nlichkeitsrecht<\/a>\u00a0haupts\u00e4chlich Gegenstand von Streitigkeiten sind,\u00a0ist schwierig.<\/p>\n<p>Da ist einmal die Antragsfassung.\u00a0Der Unterlassungsantrag stellt im gewerblichen Rechtsschutz den Kern des prozessualen Vorgehens dar und ist in der Praxis Quelle zahlreicher Fehler. Falsche Formulierungen k\u00f6nnen \u2013 wie im allgemeinen Zivilrecht auch \u2013 dazu f\u00fchren, dass das angerufene Gericht den Antrag bei einer <strong>Zuvielforderung<\/strong> \u2013 mit den entsprechenden Kostenfolgen \u2013 teilweise zur\u00fcckweist oder bei Zur\u00fcckbleiben hinter dem gesetzlichen Anspruch <strong>zu wenig<\/strong> zuspricht.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus besteht bei einem Unterlassungsantrag zus\u00e4tzlich die gro\u00dfe Gefahr, dass dieser aufgrund von Formulierungsfehlern an dem Anspruch beziehungsweise berechtigten Begehren des Gl\u00e4ubigers vollst\u00e4ndig vorbeigeht und deshalb als <strong>unbegr\u00fcndet<\/strong> abgewiesen werden muss. Schlie\u00dflich geschieht es in der Praxis nicht selten, dass Antr\u00e4ge sogar allein deshalb abgewiesen werden, da diese aufgrund <strong>Unbestimmtheit<\/strong> unzul\u00e4ssig sind.<\/p>\n<h2>Das einstweilige Verf\u00fcgungsverfahren ist kompliziert<\/h2>\n<p>Ein gro\u00dfer Teil der Streitigkeiten im gewerblichen Rechtsschutz wird zudem nicht im Klageverfahren, sondern im <strong>einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahren<\/strong> gef\u00fchrt und letztendlich im sogenannten Abschlussverfahren auch endg\u00fcltig erledigt.\u00a0Vor dem Hintergrund stets zu beachtender kurzer Verj\u00e4hrungs- und Dringlichkeitsfristen und zahlreicher Spezialvorschriften scheitert die Durchsetzung von Unterlassungsanspr\u00fcchen im Eilverfahren auch bei eindeutiger Rechtslage nicht selten allein aus formellen Gr\u00fcnden.<\/p>\n<p>Elementare Voraussetzung f\u00fcr eine einstweilige Verf\u00fcgung ist die <strong>Dringlichkeit<\/strong> der Angelegenheit, deren Spanne je nach angerufenem Gericht zwischen 1 und 3 Monaten liegt. Sie wird zu Gunsten des Gl\u00e4ubigers zwar widerleglich vermutet. Kann der Schuldner allerdings darlegen, dass der Gl\u00e4ubiger den Versto\u00df schon fr\u00fcher kannte oder h\u00e4tte kennen m\u00fcssen, muss der Verf\u00fcgungsantrag ohne R\u00fccksicht auf die materielle Rechtslage zur\u00fcckgewiesen werden.<\/p>\n<p>Das einstweilige Verf\u00fcgungsverfahren ist nichts f\u00fcr Anf\u00e4nger. Der sch\u00f6nste materiellrechtliche Anspruch kann hier schon aufgrund kleiner Fehler schnell kostentr\u00e4chtig zerbr\u00f6seln. In den folgenden vier Artikeln haben wir einige Probleme an tats\u00e4chlichen F\u00e4llen aus unserer Praxis bereits beleuchtet:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht\/ordnungsmittelantrag-und-dringlichkeit\">Ordnungsmittelantrag und Dringlichkeit \u2013 Zu den Schwierigkeiten des einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahrens<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht\/doppelte-verneinung\">Die Unterlassung der Unterlassung: Keine Dringlichkeit bei doppelter Verneinung im Antrag<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht\/schwierigkeiten-des-unterlassungsantrags-im-gewerblichen-rechtsschutz\">Nicht dringlich, unzul\u00e4ssig, unbegr\u00fcndet \u2013 Zu den Schwierigkeiten des Unterlassungsantrags im gewerblichen Rechtsschutz<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/markenrecht\/mehr-ist-weniger-die-antragsfassung-beim-unterlassungsanspruch\">Mehr ist weniger \u2013 Die Antragsfassung beim Unterlassungsanspruch<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<h2>Hintergrund des aktuellen Falls<\/h2>\n<p>Ein Ebay-H\u00e4ndler von allem\u00f6glichem Krimskrams (und damit \u00a0f\u00fcr den ihn vertretenden Anwalt komfortablerweise potentieller Mitbewerber vieler anderer Onlineh\u00e4ndler), der seinerzeit mit einer regelrechten Abmahnwelle gegen unterschiedliche Konkurrenten auf sich aufmerksam machte, hatte in einem aktuellen Fall mit diesen prozessualen Schwierigkeiten zu k\u00e4mpfen.<\/p>\n<p>Er hatte sich daran gest\u00f6rt, dass ein Mitbewerber (der im \u00fcbrigen ansonsten auf Getr\u00e4nke und Lebensmittel spezialisiert war) auf Ebay eine Zahnpastatube in der Verpackungsgr\u00f6\u00dfe 75 ml zu einem Einzelpreis von 9,99 \u20ac angeboten und dabei die Angabe des Grundpreises vergessen hatte.\u00a0\u00dcber seinen Anwalt forderte der Konkurrent zun\u00e4chst per Abmahnung eine Unterlassungserkl\u00e4rung und eine Kostenerstattung auf Basis eines Streitwerts von 10.000 \u20ac und damit 745,40 \u20ac netto.<\/p>\n<p>Nachdem die gew\u00fcnschte Unterwerfung ausblieb, beantragte der H\u00e4ndler eine einstweilige Verf\u00fcgung vor dem Landgericht Berlin, die auch erlassen wurde.<\/p>\n<h2>Die Verf\u00fcgung wurde nicht ordnungsgem\u00e4\u00df vollzogen<\/h2>\n<p>Danach ging allerdings eine wichtige Sache schief.<\/p>\n<p>Eine einstweilige Verf\u00fcgung muss vollzogen werden, damit der Antragsgegner wei\u00df, dass der Antragsteller auch wirklich vorhat, das Verbot durchzusetzen und ihm bei Nichtbefolgung \u00a0das angedrohte Ordnungsgeld von bis zu 250.000 \u20ac oder gar Haft drohen. Die Vollziehung muss zwar nicht, wird aber im Regelfall durch eine Zustellung per Gerichtsvollzieher vorgenommen.<\/p>\n<p>Die Antragsteller schickte diesem zu diesem Zwecke eine Ausfertigung der einstweiligen Verf\u00fcgung, der diese dann in Regel kopiert, die Kopie beglaubigt, also best\u00e4tigt, dass diese mit dem Original \u00fcbereinstimmt, die Kopie an den Antragsgegner zustellt und das Original mit einem entsprechenden Vermerk zum Antragsteller zur\u00fcckschickt.<\/p>\n<p>So geschehen auch im vorliegenden Fall. Mit dem einzigen Unterschied, dass dem Gerichtsvollzieher bei der Herstellung der Kopie der einstweiligen Verf\u00fcgung offenbar ein Fehler unterlaufen war. Es fehlte dort die zweite Seite der Antragsschrift, auf welcher der Verbotstenor Bezug nahm, so dass der Antragsgegner dem zugestellten Objekt gar nicht entnehmen konnte, was ihm eigentlich genau verboten worden war.<\/p>\n<p>Eine unvollst\u00e4ndige Zustellung der einstweiligen Verf\u00fcgung f\u00fchrt in aller Regel zur Unwirksamkeit der Zustellung. Dies \u2013 aus Schuldnerschutzgr\u00fcnden \u2013 sogar dann, wenn den Antragsteller, wie im vorliegenden Fall, keine Schuld trifft und nur der Gerichtsvollzieher einen Fehler gemacht hat.\u00a0Dem Gericht blieb somit auf den von der Antragsgegnerin eingelegten Widerspruch hin, \u00a0nichts anderes \u00fcbrig, als die einstweilige Verf\u00fcgung mangels ordnungsgem\u00e4\u00dfer Vollziehung, somit aufgrund eines blo\u00dfen Formfehlers, aufzuheben.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Die Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Anspr\u00fcchen ist \u2013 anders als es insbesondere in der aktuellen Diskussion um angeblichen Abmahnmissbrauch den Anschein macht \u2013 auch noch nach Abmahnung und erfolgreichem Verf\u00fcgungsantrag alles andere als einfach.<\/p>\n<p>Abgesehen davon, dass der landl\u00e4ufige und von den <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/pressemitteilungen\/wie-journalisten-unserioese-berichterstattung-zur-auflagensteigerung-missbrauchen\">Medien immer wieder kolportierte Eindruck falsch ist, dass &#8220;Abmahner&#8221; bzw. deren Anw\u00e4lte nebenbei irgendwelche Fl\u00fcchtigkeitsfehler im Impressum oder in der Widerrufsbelehrung zu Geld machen k\u00f6nnten<\/a>, erfordert die Verfolgung von Unterlassungsanspr\u00fcchen ausgiebige Kenntnis der einschl\u00e4gigen Vorschriften und Rechtsprechung. Nach der Abmahnung muss nicht nur ein ad\u00e4quater Verf\u00fcgungsantrag gestellt, sondern auch sichergestellt werden, dass der Titel prozessual ordnungsgem\u00e4\u00df zum Einsatz gebracht wird.<\/p>\n<p>Mitbewerber, die nur darauf aus sind, ihrer anwaltlichen Vertretung das schnelle Geld zu verschaffen, scheitern h\u00e4ufig bereits an diesen Formalien, ohne dass es dazu gesetzgeberischer Hilfe bed\u00fcrfte.<\/p>\n<p><em>Offenlegung: Unsere Kanzlei hat die Antragsgegnerin vertreten.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Landgericht Berlin hat aktuell einen Antrag auf ein [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":36473,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_yoast_wpseo_focuskw":"","_yoast_wpseo_title":"","_yoast_wpseo_metadesc":"","footnotes":""},"categories":[15],"tags":[150,454,2582],"class_list":["post-40818","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-wettbewerbsrecht-kartellrecht","tag-einstweilige-verfugung","tag-vollziehung","tag-gerichtsvollzieher"],"acf":[],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/40818","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=40818"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/40818\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":66100,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/40818\/revisions\/66100"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/media\/36473"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=40818"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=40818"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=40818"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}