{"id":38842,"date":"2018-05-09T07:06:44","date_gmt":"2018-05-09T06:06:44","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de?p=38842"},"modified":"2018-05-18T06:30:58","modified_gmt":"2018-05-18T05:30:58","slug":"creative-commons-schadensersatz-urheberrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/magazin\/urheber-designrecht\/creative-commons-schadensersatz-urheberrecht\/","title":{"rendered":"OLG K\u00f6ln: Kein Schadensersatz wegen fehlendem Urheberhinweis bei &#8220;kostenlosen&#8221; Bildern?"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_38843\" aria-describedby=\"caption-attachment-38843\" style=\"width: 456px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-38843 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/04\/Fotolia_181904240_XS.jpg\" alt=\"Creative Commons Urheberrecht Schadensersatz\" width=\"456\" height=\"263\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/04\/Fotolia_181904240_XS.jpg 456w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/04\/Fotolia_181904240_XS-90x52.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 456px) 100vw, 456px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-38843\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 Olivier Le Moal &#8211; fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><i>Das OLG K\u00f6ln hat erneut zu den Voraussetzungen eines Lizenzschadensersatzanspruchs des Urhebers einer Fotografie bei der <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/urheberrecht\/schadensersatz-creative-commons-lizenzen\">Verletzung der Bedingungen der &#8220;Creative Commons&#8221;-Lizenzen<\/a> entschieden (OLG K\u00f6ln, Urteil v. 13.4.2018, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=6%20U%20131\/17\" title=\"OLG K&ouml;ln, 13.04.2018 - 6 U 131\/17: H&ouml;he des Schadens bei Benutzung eines Lichtbildes entgegen d...\">6 U 131\/17<\/a>, <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/05\/Urteil-OLG-K\u00f6ln-6-U-131_17.pdf\">hier als PDF abrufbar<\/a>).<\/i><b><br \/>\n<\/b><\/p>\n<h2>Urheberrechtsverletzung durch Nichteinhaltung der CC-Lizenz<\/h2>\n<p>Der Kl\u00e4ger ist Fotograf, der mehrere seiner Bilder auf der Plattform &#8220;Wikimedia&#8221; zur kostenlosen Nutzung anbietet. Voraussetzung f\u00fcr diese Nutzung ist jedoch, dass die Bedingungen der sogenannten \u201eCreative Commons\u201c-Lizenz eingehalten werden.<\/p>\n<p>Das Unternehmen \u201eCreative-Commons\u201c beschreibt sich selbst als gemeinn\u00fctzige Organisation, die im Internet verschiedene Lizenzierungsmodelle f\u00fcr Urheber bereitstellt. Mit Hilfe solcher vorformulierten Lizenzen k\u00f6nnen anderen Personen Nutzungsrechte an verschiedenen Werken einger\u00e4umt werden. Im konkreten Fall beinhaltete die Lizenz die Berechtigung zur kostenlosen Nutzung des streitgegenst\u00e4ndlichen Fotos. Eingeschr\u00e4nkt wurde dieses Nutzungsrecht jedoch unter anderem mit der Bedingung, bei der Verwendung der Bilder erkennbar auf deren Herkunft und ihrenUrheber hinzuweisen.<\/p>\n<p>Der Beklagte hatte im vorliegenden Fall eine Fotografie des Kl\u00e4gers kopiert und in seine eigene Internetpr\u00e4senz eingepflegt, ohne dabei die Bedingungen der &#8220;Creative-Commons&#8221;-Lizenz einzuhalten. Insbesondere fehlten die Informationen zur Herkunft des Bildes und zu seinem Urheber.<\/p>\n<h2>LG K\u00f6ln bejaht Schadensersatzanspruch<\/h2>\n<p>Da sich der Beklagte weigerte, Rechtsanwaltskosten und\u00a0<a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/urheberrecht\/bilderklau-fotoklau\">Lizenzschadensersatz<\/a> zu zahlen, wurde eine Klage vor dem Landgericht K\u00f6ln wegen Versto\u00dfes gegen das <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/urheberrecht\">Urheberrecht<\/a> des Kl\u00e4gers erforderlich. Das Gericht verurteilte den Beklagten zur Zahlung der Kosten und des Lizenzschadensersatzes (LG K\u00f6ln, Urteil v. 24.08.17, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=14%20O%20336\/15\" title=\"14 O 336\/15 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">14 O 336\/15<\/a>) und wich dabei von der h\u00f6hergerichtlichen Rechtsprechung des OLG K\u00f6ln ab. Dieses hatte im Jahre 2014 zu\u00a0 einem \u00e4hnlich gelagerten Sachverhalt entschieden (OLG K\u00f6ln, Urteil v. 31.10.2014, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=6%20U%2060\/14\" title=\"6 U 60\/14 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">6 U 60\/14<\/a>). <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/olg-koeln-bestaetigt-cc-lizenzwidrige-lichtbildnutzung-des-deutschlandradios-allerdings-nicht-wegen-kommerzieller-nutzung\">Wir berichteten<\/a>.<\/p>\n<p>Im dortigen Verfahren hatte ein Fotograf sein Lichtbild ebenfalls unter einer &#8220;Creative-Commons&#8221;-Lizenz angeboten. Diese sah unter anderem vor, dass der dortige Kl\u00e4ger als Urheber genannt werden und die Nutzung nicht-kommerziell erfolgen muss. Ob letztere Bedingung eingehalten wurde, blieb letztendlich streitig.Das Gericht lehnte einen Lizenzschadensersatzanspruch mit der folgenden Begr\u00fcndung ab:<\/p>\n<blockquote><p>Der \u201eobjektive Wert\u201c der nicht-kommerziellen Nutzung eines unter der Creative Commons-Lizenz angebotenen gesch\u00fctzten Inhalts kann nur mit Null angesetzt werden.<\/p>\n<p>Im Fall der fehlenden Urheberbenennung eines Fotografen wird zwar \u00fcblicherweise ein 100%iger Aufschlag auf den nach der Lizenzanalogie berechneten Schaden gew\u00e4hrt. Aber 100% von 0 sind immer noch 0 [&#8230;].<\/p><\/blockquote>\n<h2>OLG K\u00f6ln stellt seine Rechtsprechung mit Blick auf BGH klar<\/h2>\n<p>Auf diese Entscheidung nahm der Beklagte Bezug und legte gegen das Urteil des Landgerichts K\u00f6ln, mit dem er zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt wurde, Berufung zum OLG K\u00f6ln ein.<\/p>\n<p>Das OLG K\u00f6ln verweist nun in seinen Urteilsgr\u00fcnden (OLG K\u00f6ln, Urteil v. 13.04.2018, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=6%20U%20131\/17\" title=\"OLG K&ouml;ln, 13.04.2018 - 6 U 131\/17: H&ouml;he des Schadens bei Benutzung eines Lichtbildes entgegen d...\">6 U 131\/17<\/a>) auf die ebenfalls im Jahr 2014 ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs &#8220;Ct-Paradies&#8221; (BGH, Urteil v. 18.09.2014, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%2076\/13\" title=\"BGH, 18.09.2014 - I ZR 76\/13: CT-Paradies - Urheberschutz: &Uuml;bliche Benennung des Urhebers bei I...\">I ZR 76\/13<\/a>).<\/p>\n<p>Das OLG K\u00f6ln stellt hierzu fest, dass es nach der Entscheidung des BGH rechtlich unbedenklich sei, in einem Fall wie dem vorliegenden (kostenlose Nutzungseinr\u00e4umung bei Einhaltung der Verlinkung) auf den wirtschaftlichen Wert der durch den elektronischen Verweis bewirkten Werbung f\u00fcr die Internetseite des dortigen Kl\u00e4gers abzustellen. Auch die Verdopplung des Wertes wegen fehlender Urhebernennung habe der BGH dort unbeanstandet gelassen.<\/p>\n<p>Nach alledem sei auch im vorliegenden Fall zun\u00e4chst von dem vom BGH gebilligten Ansatz auszugehen, dass auf den wirtschaftlichen Wert der durch den verlangten elektronischen Verweis bewirkten Werbung f\u00fcr den Kl\u00e4ger abgestellt und bei fehlender Urhebernennung eine Verdopplung in Betracht gezogen werden k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Vorliegend f\u00fchre jedoch die Anwendung dieses Ansatzes nicht zu einem Schadensersatzanspruch des Kl\u00e4gers, da er zu einer eigenen Lizenzierungspraxis im streitrelevanten Zeitraum (2012) nichts habe vortragen k\u00f6nnen. Zwar sei es f\u00fcr eine hier in Betracht kommende Schadenssch\u00e4tzung nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/287.html\" title=\"&sect; 287 ZPO: Schadensermittlung; H&ouml;he der Forderung\">\u00a7 287 ZPO<\/a> im Rahmen der Lizenzanalogie nicht relevant, ob der Verletzte \u00fcberhaupt lizenziert h\u00e4tte oder dies h\u00e4tte tun k\u00f6nnen, da es sich um eine fiktive Lizenzgeb\u00fchr handele. Es sei auch nicht erforderlich, dass eine Lizenzierung \u00fcblich sei, sondern nur dass das gesch\u00fctzte Recht seiner Art nach verm\u00f6genswert genutzt werde oder jedenfalls werden k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger habe sich im konkreten Fall jedoch gerade daf\u00fcr entschieden, das Lichtbild nicht unmittelbar verm\u00f6genswert zu nutzen, indem er es kostenfrei zur Verf\u00fcgung gestellt habe. Komme es danach nur auf den wirtschaftlichen Wert der durch eine Verlinkung bewirken Werbung f\u00fcr die Internetseite des Kl\u00e4gers an, sei vorliegend zu ber\u00fccksichtigen, dass der Kl\u00e4ger keine Verlinkung auf seine eigene Internetseite, sondern auf die Internetseite Wikimedia.org begehrt habe. Der durch eine Verlinkung auf die Seite Wikimedia.org bewirkte Werbewert f\u00fcr seine eigene Internetseite sei nicht ersichtlich. Anders m\u00f6ge dies bei einer unmittelbaren Verlinkung auf eine Angebotsseite des Urhebers selbst sein, auf der Dritte als potentielle Kunden auf weitere, auch verg\u00fctungspflichtige Lichtbilder des Urhebers sto\u00dfen k\u00f6nnten oder auf der der Urheber \u2013 wie im vom BGH entscheidenden Fall \u2013 ein gewerbliches Angebot vorhalte.<\/p>\n<p>Zwar stelle auch die fehlende Urhebernennung eindeutig ein Versto\u00df gegen <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/13.html\" title=\"&sect; 13 UrhG: Anerkennung der Urheberschaft\">\u00a7 13 Satz 1<\/a> Urhebergesetz und die Lizenzbedingungen dar und dies k\u00f6nne zu dem verlangten materiellen Schadensersatz f\u00fchren, doch seien entgangene Folgeauftr\u00e4ge, so wie der BGH sie in einer weiteren Entscheidung &#8220;Motorradteile&#8221; (BGH, Urteil v. 15.1.2015, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20148\/13\" title=\"BGH, 15.01.2015 - I ZR 148\/13: Motorradteile - Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung: Begi...\">I ZR 148\/13<\/a>) zur Bejahung eines Schadensersatzanspruchs voraussetze, aufgrund der bereits genannten Gr\u00fcnde nicht ersichtlich.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Das OLG K\u00f6ln hat nunmehr unter Ber\u00fccksichtigung der Rechtsprechung des BGH seine Rechtsprechung zum Lizenzschadensersatz bei Verst\u00f6\u00dfen gegen die &#8220;Creative-Commons&#8221;-Lizenz klargestellt. Danach ist ein Lizenzschadensersatzanspruch nicht grunds\u00e4tzlich deswegen ausgeschlossen, weil der Urheber seine Lichtbilder auch unter bestimmten Bedingungen zur kostenlosen Nutzung anbietet.<\/p>\n<p>Kann der Fotograf darlegen, dass die Einhaltung der Bedingungen einen Verm\u00f6genswert f\u00fcr ihn hat, ist dieser Schaden zu ersetzen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn bei Einhaltung der Bedingungen eine Verlinkung auf seine Webseite stattgefunden h\u00e4tte, auf der die Lichtbilder kostenpflichtig angeboten werden. Dann liegt auch nicht fern, dass ihm aufgrund der fehlenden Verlinkung Folgeauftr\u00e4ge entgangen sind.<\/p>\n<p>Man kann somit festhalten, dass das OLG K\u00f6ln die T\u00fcr, die es im Jahr 2014 f\u00fcr Urheber, die ihre Lichtbilder zur kostenlosen Nutzung anbieten &#8220;zugeschlagen&#8221; hat wieder &#8220;einen Spalt breit&#8221; ge\u00f6ffnet hat. Ob es dabei die Vorgaben des BGH \u00fcberspitzt angewendet haben mag, steht auf einem anderen Blatt.<\/p>\n<p>Der karnevalistische anmutende Erfahrungssatz dass\u00a0&#8220;100% von 0 sind immer noch 0&#8221; seien, ist jedenfalls nicht mehr haltbar.<\/p>\n<h2>Folgen f\u00fcr die Praxis<\/h2>\n<p>Vor den Hintergrund dieser Rechtsprechung haben es diejenigen Urheber und insbesondere Fotografen schwer, Lizenzschadensersatz gerichtlich durchzusetzen, die am Beginn ihrer Karriere stehen und dementsprechend keine Lizenzierungspraxis oder eine l\u00e4ngere Historie von Auftr\u00e4gen nachweisen k\u00f6nnen. Diesen muss mit Blick auf die Rechtsprechung des OLG K\u00f6ln bewusst sein, dass sie durch das kostenlose Angebot der Nutzung ihrer Lichtbilder die Grundlage der im Rahmen der Lizenzanalogie zu beachtende Schadenssch\u00e4tzung nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/287.html\" title=\"&sect; 287 ZPO: Schadensermittlung; H&ouml;he der Forderung\">\u00a7 287 ZPO<\/a> zu ihren Ungunsten beeinflussen.<\/p>\n<h2>Konsequente Rechtsverfolgung mit Augenma\u00df<\/h2>\n<p>Was Rechtsverletzer und deren Anw\u00e4lte h\u00e4ufig \u00fcbersehen: Die Urheberrechtsverletzung durch die lizenzwidrige Nutzung wird auch durch das OLG K\u00f6ln nach wie vor uneingeschr\u00e4nkt anerkannt. Auch Creative-Commons-Fotografen, die ihre Bilder unter bestimmten Bedingen kostenlos anbieten steht daher ein Unterlassungsanspruch und ein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten zu.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Rechteinhaber auch klarer Rechtspositionen gilt es bei allem \u00c4rger, Augenma\u00df zu wahren. Man muss nicht gegen alles und jeden (z.B. private Blogger, kleine H\u00e4ndler) sofort die \u201eAbmahnkeule herausholen\u201c. Oft ist es die beste Werbung f\u00fcr einen Fotografen, wenn er sich g\u00fctlich mit ehemaligen Rechtsverletzern einigen kann. Es gibt aber auch F\u00e4lle, in denen sich ein couragiertes Eintreten f\u00fcr das eigene Recht nicht nur lohnt, sondern auch Teil der Strategie sein muss, um sch\u00fctzenswertes Eigentum auf Dauer zu sichern und nachhaltige Werte zu sch\u00f6pfen.<\/p>\n<p><em>(Offenlegung: Unsere Kanzlei hat den Kl\u00e4ger vertreten.)<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das OLG K\u00f6ln hat erneut zu den Voraussetzungen eines Li [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":56,"featured_media":38843,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_yoast_wpseo_focuskw":"Creative Commons Urheberrecht Schadensersatz","_yoast_wpseo_title":"Kein Schadensersatz bei Nutzung von \"Creative Commons\"-Inhalten?","_yoast_wpseo_metadesc":"OLG K\u00f6ln: Kann der Urheber bei der Nutzung von zur kostenlosen Verwendung freigegeben Bildern bei fehlenden Angaben zu Herkunft keinen Schadensersatz verlangen?","footnotes":""},"categories":[5],"tags":[3012,389,2214,2216,17280],"class_list":["post-38842","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-urheber-designrecht","tag-urheberrecht","tag-schadensersatz","tag-creative-commons","tag-lizenz","tag-wikimedia"],"acf":[],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/38842","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/users\/56"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=38842"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/38842\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/media\/38843"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=38842"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=38842"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=38842"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}