{"id":38719,"date":"2018-04-20T07:10:07","date_gmt":"2018-04-20T06:10:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de?p=38719"},"modified":"2024-01-11T02:59:09","modified_gmt":"2024-01-11T00:59:09","slug":"ordnungsmittelantrag-und-dringlichkeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/ordnungsmittelantrag-und-dringlichkeit\/","title":{"rendered":"Ordnungsmittelantrag und Dringlichkeit  \u2013 Zu den Schwierigkeiten des einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahrens, Teil 1"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_36473\" aria-describedby=\"caption-attachment-36473\" style=\"width: 426px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-36473 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/12\/Unterlassungsantrag-und-einstweilige-Verf\u00fcgung.jpg\" alt=\"Ordnungsmittelantrag und Dringlichkeit \" width=\"426\" height=\"282\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/12\/Unterlassungsantrag-und-einstweilige-Verf\u00fcgung.jpg 426w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/12\/Unterlassungsantrag-und-einstweilige-Verf\u00fcgung-90x60.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 426px) 100vw, 426px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-36473\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 Thomas S\u00f6llner &#8211; fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><i>Das\u00a0Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf hat aktuell einen Antrag auf einstweilige Verf\u00fcgung zur\u00fcckgewiesen (OLG D\u00fcsseldorf, Urteil v. 29.3.2018, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I-20%20U%20114\/17\" title=\"OLG D&uuml;sseldorf, 29.03.2018 - 20 U 114\/17: Ordnungsmittelantrag und Dringlichkeit - Schwierigkei...\">I-20 U 114\/17<\/a>). <\/i><\/p>\n<p><i>Die Entscheidung besch\u00e4ftigt sich vor allem mit der Dringlichkeit, die auch nachtr\u00e4glich\u00a0noch\u00a0entfallen kann, wenn der\u00a0Gl\u00e4ubiger Verst\u00f6\u00dfe gegen die\u00a0einstweilige Verf\u00fcgung kennt, \u00a0jedoch dagegen nicht vorgeht.\u00a0<\/i><\/p>\n<h2>Die Geltendmachung von Unterlassungsanspr\u00fcchen ist nicht einfach<\/h2>\n<p>Die Geltendmachung von Unterlassungsanspr\u00fcchen, wie sie im <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/markenrecht\">Markenrecht<\/a>, <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/wettbewerbsrecht\">Wettbewerbsrecht<\/a>, <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/urheberrecht\">Urheberrecht<\/a> und <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/persoenlichkeitsrecht\">Pers\u00f6nlichkeitsrecht<\/a>\u00a0haupts\u00e4chlich Gegenstand von Streitigkeiten sind,\u00a0ist schwierig.<\/p>\n<p>Bereits in dem folgenden Artikel aus dem Dezember 2017<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht\/schwierigkeiten-des-unterlassungsantrags-im-gewerblichen-rechtsschutz\">Nicht dringlich, unzul\u00e4ssig, unbegr\u00fcndet \u2013 Zu den Schwierigkeiten des Unterlassungsantrags im gewerblichen Rechtsschutz<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>hatten wir darauf hingewiesen, dass die Durchf\u00fchrung eines einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahrens viele potentielle Fallstricke beinhaltet und daher viel Erfahrung und rechtliche Expertise erfordert. In dem dort beschriebenen Fall hatte das Landgericht D\u00fcsseldorf einen aus drei Teilen bestehenden einstweiligen Verf\u00fcgungsantrag \u00a0aus jeweils drei unterschiedlichen Gr\u00fcnden zur\u00fcckgewiesen. Die Antr\u00e4ge seien <strong>unbestimmt<\/strong>, <strong>unbegr\u00fcndet<\/strong> und <strong>nicht dringlich<\/strong>.<\/p>\n<h2>Das einstweilige Verf\u00fcgungsverfahren ist kompliziert<\/h2>\n<p>Elementare Voraussetzung f\u00fcr eine einstweilige Verf\u00fcgung, die auch im vorliegenden Fall eine entscheidende Rolle spielt, ist die <strong>Dinglichkeit<\/strong> der Angelegenheit, deren Spanne je nach angerufenem Gericht zwischen 1 und 3 Monaten liegt. Sie wird zu Gunsten des Gl\u00e4ubigers zwar widerleglich vermutet. Kann der Schuldner allerdings darlegen, dass der Gl\u00e4ubiger den Versto\u00df schon fr\u00fcher kannte oder h\u00e4tte kennen m\u00fcssen, muss der Verf\u00fcgungsantrag ohne R\u00fccksicht auf die materielle Rechtslage zur\u00fcckgewiesen werden.<\/p>\n<p>Hier ging es allerdings nicht um den Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Versto\u00dfes, sondern um die Frage, ob die Dringlichkeit aufgrund bestimmter Umst\u00e4nde nachtr\u00e4glich entfallen kann.\u00a0Der Reihe nach.<\/p>\n<h2>Hintergrund des aktuellen Falls<\/h2>\n<p>Der gleiche Whirlpool- und Saunah\u00e4ndler, der mit einer regelrechten Abmahnwelle gegen unterschiedliche Konkurrenten auf sich aufmerksam gemacht hatte und\u00a0der bereits im Rahmen des oben erw\u00e4hnten Verfahrens erfolglos versucht hatte, unsere Mandantin wettbewerbsrechtlich in Anspruch zu nehmen, hatte in einem weiteren Fall wieder einmal mal mit prozessualen Schwierigkeiten zu k\u00e4mpfen.<\/p>\n<p>Er hatte sich daran gest\u00f6rt, dass ein Mitbewerber mit der Angabe &#8220;Made in Germany&#8221; f\u00fcr seine Produkte warb. Der Vorwurf: Wesentliche Bestandteile der Waren seien Zulieferteile, die im Ausland hergestellt w\u00fcrden.\u00a0Nachdem das Landgericht das begehrte Verbot noch ausgesprochen hatte, hob das Oberlandesgericht die einstweilige Verf\u00fcgung auf und wies den entsprechenden Antrag zur\u00fcck.<\/p>\n<h2>Nicht dringlich mangels Ordnungsmittelantrags<\/h2>\n<p>Das Problem des Antrags bestand darin, dass die Antragsgegnerin nachweisen konnte, dass die Antragstellerin nach Erlass der Verf\u00fcgung keinen Ordnungsmittelantrag gestellt hatte, obwohl sie von den vermeintlichen Verst\u00f6\u00dfen bereits seit Monaten Kenntnis gehabt hatte. Damit habe die Antragstellerin nachtr\u00e4glich gezeigt, dass ihr Anliegen letztlich doch nicht dringlich gewesen sei.<\/p>\n<p>Der Senat weist in seiner Entscheidung darauf hin, dass es \u00fcberwiegend anerkannt ist, dass es dringlichkeitssch\u00e4dlich ist, wenn der Antragsteller zun\u00e4chst eine einstweilige Verf\u00fcgung erwirkt, von dieser dann aber trotz fortgesetzter Verst\u00f6\u00dfe des Antragsgegners keinen Gebrauch macht.\u00a0Sehe der Gl\u00e4ubiger seine Interessen als so gewichtig und so gef\u00e4hrdet an, dass es ihm unzumutbar ist, die mit der Einleitung eines Hauptsacheverfahrens einhergehenden Verz\u00f6gerung in Kauf zu nehmen, m\u00fcsse er in dem Fall, dass sich der Schuldner nicht an die gegen ihn erlassene und ihm gegen\u00fcber vollzogene einstweilige Verf\u00fcgung h\u00e4lt, zur Wahrung eben dieser Interessen alles in seiner Macht stehende tun, den Schuldner von seinem Titel- und interessenverletzenden Handeln abzubringen. Das vom Gesetz f\u00fcr diesen Fall vorgesehene Instrument sei die Beantragung eines Ordnungsgelds, m\u00f6ge auch das \u00a0Ordnungsmittelverfahren angesichts des dort zu gew\u00e4hrenden rechtlichen Geh\u00f6rs f\u00fcr den Schuldner und der diesem er\u00f6ffneten Beschwerdem\u00f6glichkeit nicht unverz\u00fcglich zu dem gew\u00fcnschten Erfolg der rechtskr\u00e4ftigen Verh\u00e4ngung eines Ordnugndsgelds f\u00fchren (OLG D\u00fcsseldorf, Urteil v. 29.3.2018, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I-20%20U%20114\/17\" title=\"OLG D&uuml;sseldorf, 29.03.2018 - 20 U 114\/17: Ordnungsmittelantrag und Dringlichkeit - Schwierigkei...\">I-20 U 114\/17<\/a>).<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Eine wieder einmal sehr instruktive Entscheidung, die auch deswegen erfreulich ist, weil sie dem immer wieder zu beobachtenden &#8220;Abmahnwahn&#8221; einen Riegel vorschiebt. Oft werden die Mittel der Abmahnung und des einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahrens dazu benutzt, sich an missliebigen Mitbewerbern zu &#8220;r\u00e4chen&#8221; oder sie mit Kosten und Mehraufwand zu belasten und nicht, wie eigentlich vorgesehen, dazu, die Fairness im Wettbewerb wiederherzustellen.<\/p>\n<p>Wie der vorliegende Fall zeigt, kann dieser sachfremden Motivation nicht nur mit dem Einwand des Rechtsmissbrauchs, sondern auch mit dem Einwand des z\u00f6gerlichen Verhaltens begegnet werden. Dies insbesondere dann, wenn der Konkurrent seine wahren Motive dadurch offenbart, dass er seine Bem\u00fchungen nach Erhalt der einstweiligen Verf\u00fcgung auf die Geltendmachung von Abmahn- und Verfahrenskosten beschr\u00e4nkt, obwohl der (vorgeschobene) Anlass f\u00fcr das Vorgehen, n\u00e4mlich der (vermeintliche) Rechtsversto\u00df fortbesteht.<\/p>\n<p><em>Offenlegung: Unsere Kanzlei hat die Antragsgegnerin vertreten.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das\u00a0Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf hat aktuell einen Antr [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":36473,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_yoast_wpseo_focuskw":"Ordnungsmittelantrag und Dringlichkeit","_yoast_wpseo_title":"Ordnungsmittelantrag und Dringlichkeit \u2013 Zu den Schwierigkeiten des einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahrens","_yoast_wpseo_metadesc":"Die Durchsetzung von Unterlassungsanspr\u00fcchen im Eilverfahren scheitert h\u00e4ufiger, als man denkt. 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