{"id":22432,"date":"2014-10-10T06:21:07","date_gmt":"2014-10-10T05:21:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=22432"},"modified":"2017-04-07T10:39:01","modified_gmt":"2017-04-07T09:39:01","slug":"kanzleialltag-aus-sicht-unserer-juristischen-praktikantin-folge-4-achtung-irrtum-vorprogrammiert-das-anti-abzocke-gesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/magazin\/kanzleialltag-aus-sicht-unserer-juristischen-praktikantin-folge-4-achtung-irrtum-vorprogrammiert-das-anti-abzocke-gesetz\/","title":{"rendered":"Kanzleialltag aus Sicht unserer juristischen Praktikantin \u2013 Folge 4: Achtung, Irrtum vorprogrammiert? Das Anti-Abzocke-Gesetz"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-22434\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2014\/10\/scam.jpg\" alt=\"scam\" width=\"400\" height=\"300\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2014\/10\/scam.jpg 400w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2014\/10\/scam-90x68.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/>\u201eNeue Abmahnwelle \u00fcberrollt Deutschland\u201c, riefen die Schlagzeilen im Juli 2014. Die gef\u00e4lschten Abmahnungen stie\u00dfen bei mehr als 10.000 besorgten Internetnutzern auf Alarmbereitschaft. Zu oft hatte man schon von unberechtigten, \u00fcberteuerten Abmahnungen geh\u00f6rt. Dabei sollte ein neues Gesetz seit 2013 den besorgten Nutzern ihre Sorgen nehmen: Das \u201eAnti-Abzocke-Gesetz\u201c, das vor \u00fcberteuerten Abmahnungen sch\u00fctzen sollte. Sollte. Doch zun\u00e4chst die Grundlagen.<\/p>\n<p>Die Abmahnung &#8211; W\u00e4hrend meines Praktikums in der Kanzlei h\u00f6re ich diesen Begriff t\u00e4glich, f\u00e4llt er doch besonders oft im Marken-, Wettbewerbs- oder Urheberrecht. Auch vielen Internetnutzern d\u00fcrfte der Begriff nicht fremd sein. Eine Umfrage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen zeigt: In den vergangenen Jahren sind bereits rund 4,3 Millionen Deutsche schon einmal abgemahnt worden. Nach Erhebungen der \u201eInteressengemeinschaft gegen den Abmahnwahn\u201c wurden 2013 fast 110.000 Abmahnungen mit Forderungen in einer Gesamth\u00f6he von \u00fcber 86 Millionen Euro verschickt. Kein Wunder, dass die meisten mit einer Abmahnung nur Negatives verbinden.<\/p>\n<p><strong>Was ist eine Abmahnung?<\/strong><\/p>\n<p>Eine Abmahnung ist eine formale Aufforderung an eine Person, ein bestimmtes Verhalten oder Handeln einzustellen und zu unterlassen. Beispielsweise kann der Rechteinhaber eines Films einen privaten Internetnutzer in einem juristischen Schriftsatz dazu auffordern, das illegale Bereitstellen eines Musiktitels im Internet einzustellen. \u00dcblicherweise ist eine vorformulierte Unterlassungserkl\u00e4rung Teil der Abmahnung. Wenn der Abgemahnte bis zu einer bestimmten Frist diese nicht unterschrieben hat, drohen ihm weitere rechtliche Schritte. Mit der Unterschrift einer Unterlassungserkl\u00e4rung dagegen verpflichtet er sich, das ihm vorgeworfene unrechtm\u00e4\u00dfige Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Die gr\u00f6\u00dften Streitfragen entbrennen jedoch an den Kosten, die vom Abgemahnten verlangt werden:<\/p>\n<p><strong>Wie setzen sich die Kosten in einer Abmahnung zusammen?<\/strong><\/p>\n<p>Die Kosten in einer Abmahnung setzen sich aus zwei Teilen zusammen, der Abmahnungsgeb\u00fchr und dem Schadenersatz. Die Abmahnungsgeb\u00fchr entsteht durch die Anwaltskosten und die Auslagenpauschale \u2013 also wenn der Verletzte einen Anwalt mit der Abmahnung beauftragt. Dieser Anwalt muss entsprechend bezahlt werden. Wenn die Abmahnung berechtigt ist oder akzeptiert wird und die weiteren formale Voraussetzungen nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/97a.html\" title=\"&sect; 97a UrhG: Abmahnung\">\u00a7 97a<\/a> im Urhebergesetz erf\u00fcllt sind, kann der Verletzte vom Abgemahnten die Ersetzung der Abmahnungsgeb\u00fchr verlangen. Der Schadenersatz zum Beispiel im Urheberrecht wird anhand der sogenannten \u201eLizenzanalogie\u201c berechnet, n\u00e4mlich laut <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/97.html\" title=\"&sect; 97 UrhG: Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz\">\u00a7 97 Abs. 2 Satz 3 UrhG<\/a>:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eauf der Grundlage des Betrages (&#8230;), den der Verletzer als angemessene Verg\u00fctung h\u00e4tte entrichten m\u00fcssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt h\u00e4tte\u201c.<\/p><\/blockquote>\n<p>Die H\u00f6he des Schadensersatzes ist also nicht auf einen konkreten Wert festgelegt.<br \/>\nIm Durchschnitt mehr als 800 Euro konnten bisher auf diese Weise von vielen Abgemahnten \u2013 meist privaten Internetnutzern \u2013 eingefordert werden. Kein Wunder, dass bei vielen Verbrauchern oft der Eindruck entstand, dass es den Rechteinhabern und deren Anw\u00e4lten weniger um den eigentlichen Zweck der Abmahnung, n\u00e4mlich die Unterlassung der Rechtsverletzung ging. Vielmehr schienen die geforderten Zahlungen im Vordergrund zu stehen. In nicht wenigen F\u00e4llen wurden diese und die Anzahl von Abmahnungen von den Abmahnenden wohl bewusst in die H\u00f6he getrieben \u2013 daher der Begriff des \u201eAbmahnwahns\u201c oder der \u201eAbmahnindustrie\u201c. Seit dem 9. Oktober 2013 schreibt das \u201eAnti-Abzocke-Gesetz\u201c f\u00fcr die Kosten der Abmahnung allerdings neue Regeln vor.<\/p>\n<p><strong>Was ist das \u201eAnti-Abzocke-Gesetz\u201c?<\/strong><\/p>\n<p>Das \u201eAnti-Abzocke-Gesetz\u201c, offiziell das \u201eGesetz gegen unseri\u00f6se Gesch\u00e4ftspraktiken\u201c sollte gegen drei Probleme vorgehen, zu denen neben der unerw\u00fcnschten Telefonwerbung und den fragw\u00fcrdigen Methoden von Inkasso-Unternehmen auch der \u201eAbmahnwahn\u201c z\u00e4hlt. Im Sinne der Verbraucher sollte es unter anderem dem Gesch\u00e4ft mit \u00fcberzogenen Abmahnungen ein Ende setzen. Demnach sollten die Abmahngeb\u00fchren im Regelfall maximal 124 Euro zzgl. Mwst. betragen d\u00fcrfen. Der sogenannte au\u00dfergerichtliche Streitwert, nach dem sich diese Abmahngeb\u00fchr richtet, wurde auf 1000 Euro begrenzt. Diese Regelungen gelten f\u00fcr private Verbraucher beim ersten Abmahnfall. Au\u00dferdem muss das Verfahren, wenn \u00fcberhaupt, laut Gesetz am Wohnsitz des abgemahnten Nutzers stattfinden. Der Rechteinhaber kann sich f\u00fcr seine Klage nicht wie vorher ein beliebiges Gericht in Deutschland aussuchen.<\/p>\n<p>Auszug aus <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/97a.html\" title=\"&sect; 97a UrhG: Abmahnung\">\u00a7 97a<\/a> Urhebergesetz nach dem Anti-Abzocke-Gesetz:<\/p>\n<blockquote><p>\u201e(3) Soweit die Abmahnung berechtigt ist und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 4 entspricht, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden. F\u00fcr die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen beschr\u00e4nkt sich der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen hinsichtlich der gesetzlichen Geb\u00fchren auf Geb\u00fchren nach einem Gegenstandswert f\u00fcr den Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch von 1 000 Euro, wenn der Abgemahnte<br \/>\n1.<br \/>\neine nat\u00fcrliche Person ist, die nach diesem Gesetz gesch\u00fctzte Werke oder andere nach diesem Gesetz gesch\u00fctzte Schutzgegenst\u00e4nde nicht f\u00fcr ihre gewerbliche oder selbst\u00e4ndige berufliche T\u00e4tigkeit verwendet, und<br \/>\n2. nicht bereits wegen eines Anspruchs des Abmahnenden durch Vertrag, auf Grund einer rechtskr\u00e4ftigen gerichtlichen Entscheidung oder einer einstweiligen Verf\u00fcgung zur Unterlassung verpflichtet ist.<br \/>\nDer in Satz 2 genannte Wert ist auch ma\u00dfgeblich, wenn ein Unterlassungs- und ein Beseitigungsanspruch nebeneinander geltend gemacht werden. Satz 2 gilt nicht, wenn der genannte Wert nach den besonderen Umst\u00e4nden des Einzelfalles unbillig ist.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>Was hat das \u201eAnti-Abzocke-Gesetz\u201c gebracht?<\/strong><\/p>\n<p>Genau diese Frage stellt sich Rechtsanwalt Biesterfeld-Kuhn von LHR im \u201eGesetzes-Check\u201c der <a href=\"http:\/\/www.daserste.de\/information\/ratgeber-service\/recht\/videos\/der-gesetzes-check-anti-abzocke-gesetz-100.html\" target=\"_blank\">ARD-Sendung \u201eRatgeber Recht\u201c vom 9. August 2014<\/a>.<\/p>\n<p>In der Bewertung des Gesetzes geht Rechtsanwalt Biesterfeld-Kuhn von LHR auf alle drei Probleme ein, die das Anti-Abzocke-Gesetz eigentlich h\u00e4tte l\u00f6sen sollen \u2013 und kommt zu dem ern\u00fcchternden Schluss, dass lediglich den unseri\u00f6sen Methoden von Inkasso-Unternehmen feste Schranken vorgeschoben wurden. Sowohl vor unerw\u00fcnschten Werbeanrufen als auch vor \u00fcberteuerten Abmahnungen sch\u00fctzt das Anti-Abzocke-Gesetz nicht in dem Umfang, den der Name verspricht.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend sich viele Verbraucher in vermeintlich sicherer Rechtslage wiegen, wissen sie nicht, dass die 124 Euro zzgl. Mwst. lediglich die Abmahnungsgeb\u00fchren deckeln. Doch neben diesen Abmahnungsgeb\u00fchren f\u00e4llt auch noch der Schadensersatz an. Und seine H\u00f6he ist laut Gesetz nicht zwangsweise festgelegt. Ein weiterer Haken an der Sache: Zwar betr\u00e4gt der H\u00f6chststreitwert, nach dem sich die Abmahnungsgeb\u00fchr richtet, wie erw\u00e4hnt 1000 Euro. Doch die letzte Klausel aus dem <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/97a.html\" title=\"&sect; 97a UrhG: Abmahnung\">\u00a7 97a<\/a> Urhebergesetz erlaubt Ausnahmen, n\u00e4mlich:<\/p>\n<blockquote><p>\u201ewenn der genannte Wert nach den besonderen Umst\u00e4nden des Einzelfalles unbillig ist.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Das Gesetz erlaubt also im Einzelfall auch h\u00f6here Geb\u00fchren &#8211; und was als Ausnahme gilt, ist nicht klar bestimmt. Damit kann der Abmahnende die zus\u00e4tzlichen Kosten zu den 124 Euro zzgl. Mwst. weiterhin selbst h\u00f6her setzen, solange er eine Begr\u00fcndung daf\u00fcr findet. Ob die Begr\u00fcndung ausreicht, entscheiden die einzelnen Gerichte. So forderte der Rechteinhaber f\u00fcr die vierte Staffel der Serie \u201eThe Walking Dead\u201c Abmahnungsgeb\u00fchren aus einem Streitwert von 15.000 Euro. Seine Begr\u00fcndung: Die Geb\u00fchrendeckelung treffe nicht auf diesen Fall zu, weil die Serie brandaktuell sei. Die Entscheidung, ob erh\u00f6hte Abmahnungsgeb\u00fchren aus \u201eBilligkeitsgr\u00fcnden\u201c gestattet sind, treffen am Ende die einzelnen Gerichte.<\/p>\n<p>Dabei ist die Problematik um die unbestimmten Rechtsbegriffe bei der Abmahnungsregelung schon l\u00e4nger bekannt, ebenso wie die Diskussion um die Deckelung der Anwaltsgeb\u00fchren. Bereits im Jahr 2008 trat die Geb\u00fchrendeckelungsvorschrift des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/97a.html\" title=\"&sect; 97a UrhG: Abmahnung\">\u00a7 97a Abs. 2<\/a> Urheberrechtsgesetz in Kraft, nach dem sich der Ersatz der Anwaltskosten f\u00fcr die erstmalige Abmahnung &#8220;in einfach gelagerten F\u00e4llen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung au\u00dferhalb des gesch\u00e4ftlichen Verkehrs&#8221; auf 100 Euro beschr\u00e4nken sollte.<\/p>\n<p><strong>Was sind die Folgen des \u201eAnti-Abzocke-Gesetzes\u201c?<\/strong><\/p>\n<p>Seit Einf\u00fchrung des Gesetzes scheinen Einzel-Abmahnungen h\u00e4ufiger geworden zu sein, schreibt die K\u00f6lnische Rundschau. Statt beispielsweise f\u00fcr das illegale Teilen einer gesamten Fernsehserie im Internet Schadensersatzanspr\u00fcche zu erheben, w\u00fcrden manche Rechteinhaber dazu neigen, f\u00fcr jede einzelne Folge der Serie Kostenanspr\u00fcche anzurechnen.<\/p>\n<p>Statt der Abmahnungsgeb\u00fchren selbst, die ja h\u00f6chstens 124 Euro zzgl. Mwst. betragen d\u00fcrfen, sind nach dem Inkrafttreten des Anti-Abzocke-Gesetzes die Schadenersatzanspr\u00fcche bei einer Abmahnung in die H\u00f6he gestiegen. Ihre Bemessung ist nicht vom Gesetz festgeschrieben, sondern bleibt den einzelnen Gerichten \u00fcberlassen. F\u00fcr den Verbraucher bedeutet das: Die Gesamtkosten in einer Abmahnung bleiben \u00e4hnlich hoch wie vor der Einf\u00fchrung des Anti-Abzocke-Gesetzes.<\/p>\n<p><strong>Achtung, Irrtum vorprogrammiert!<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr den Verbraucher besteht damit eine Gefahr, gegen die er selber etwas tun kann! Denn wer die anf\u00e4nglichen Berichte \u00fcber das Anti-Abzocke-Gesetz nur \u00fcberflog, f\u00fcr den konnte leicht der Eindruck entstehen, dass Abmahnungen nun weniger bedrohlich seien. Schlie\u00dflich war da von \u201emehr Schutz vor Abmahnungen\u201c, \u201eGeb\u00fchrendeckelung\u201c und \u201eVerbraucherschutz in letzter Minute\u201c die Rede. Ganz schnell kann es dann passieren, dass sich der Verbraucher in falscher Sicherheit w\u00e4hnt. Diese Sicherheit k\u00f6nnte beispielsweise zum sorgloseren Umgang mit illegalem Filesharing f\u00fchren, wie der <a href=\"http:\/\/www.daserste.de\/information\/wirtschaft-boerse\/plusminus\/sendung\/ndr\/2014\/abmahnwelle-100.html\" target=\"_blank\">Beitrag \u201eKostenfalle Tauschb\u00f6rse\u201c in der ARD-Sendung \u201eplusminus\u201c vom 20. August 2014<\/a> zeigt.<\/p>\n<p>Doch trotz Anti-Abzocke-Gesetz sollte man sich nicht dazu verleiten lassen. Die \u201eauch wenn ich erwischt werde, zahle ich nur 124 Euro\u201c- Einstellung ist gef\u00e4hrlich und falsch. Der einfachste Weg, \u00fcberteuerte Abmahnungen zu vermeiden, bleibt derselbe: Finger weg von illegalen Downloads und Filesharing. (he)<\/p>\n<p>(Bild: <span class=\"st\"> \u00a9Stuart Miles\/<em>shutterstock<\/em>.com<\/span>)<!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u201eNeue Abmahnwelle \u00fcberrollt Deutschland\u201c, riefen die Sc [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":24,"featured_media":22434,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_yoast_wpseo_focuskw":"","_yoast_wpseo_title":"","_yoast_wpseo_metadesc":"","footnotes":""},"categories":[1,5,15],"tags":[33,282],"class_list":["post-22432","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-magazin","category-urheber-designrecht","category-wettbewerbsrecht-kartellrecht","tag-abmahnung","tag-abmahnwelle"],"acf":[],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/22432","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/users\/24"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=22432"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/22432\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/media\/22434"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=22432"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=22432"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=22432"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}