{"id":18356,"date":"2013-06-26T05:39:07","date_gmt":"2013-06-26T04:39:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=18356"},"modified":"2017-11-14T01:18:59","modified_gmt":"2017-11-14T00:18:59","slug":"nichtnennung-urheber-schadensersatz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/zh-hans\/magazin\/urheber-designrecht\/nichtnennung-urheber-schadensersatz\/","title":{"rendered":"LHR erzielt Rekordsumme f\u00fcr Mandanten: Fotograf erh\u00e4lt 14.000 \u20ac Schadensersatz wegen Nichtnennung als Urheber"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_18371\" aria-describedby=\"caption-attachment-18371\" style=\"width: 150px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/urheberrecht\/lhr-erzielt-rekordsumme-fur-mandanten-fotograf-erhalt-14-000-e-schadensersatz-wegen-nichtnennung-als-urheber\/attachment\/creativecommons\" rel=\"attachment wp-att-18371\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-18371 size-full\" title=\"Gratis aber nicht umsonst!\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/06\/creativecommons.jpg\" alt=\"Nichtnennung Urheber Schadensersatz\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/06\/creativecommons.jpg 150w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/06\/creativecommons-44x44.jpg 44w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/06\/creativecommons-90x90.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/><\/a><figcaption id=\"caption-attachment-18371\" class=\"wp-caption-text\">creative commons redesign &#8211; drew flaherty<\/figcaption><\/figure>\n<p><!--:de-->Unser Mandant, ein Fotograf, hatte bemerkt, dass eines seiner Lichtbildwerke als Illustration mehrerer Pressemitteilungen eines Unternehmens verwendet wurde. Und das, ohne Einverst\u00e4ndnis und &#8211; was f\u00fcr Fotografen h\u00e4ufiger viel wichtiger ist &#8211; ohne seinen Namen zu nennen: Ein typischer <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/urheberrecht\/bilderklau-fotoklau\">Bilderklau<\/a>, wie er im Internet immer wieder vorkommt.<\/p>\n<h3><strong>Creative Commons-Werke: Kostenlos, aber nicht gemeinfrei<\/strong><\/h3>\n<p>Der \u00c4rger unseres Mandanten war daher gro\u00df. Insbesondere, weil er seine Lichtbilder unter anderem auf Wikipedia Dritten sogar kostenlos zur Nutzung zur Verf\u00fcgung stellt. Er berechnet daf\u00fcr nichts, sondern bittet allein darum, bei der Verwendung des Lichtbilds als Urheber genannt zu werden. Dazu bedient er sich der Bedingungen der <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/urheberrecht\/schadensersatz-creative-commons-lizenzen\">Creative-Commons-Lizenz<\/a> &#8220;<a href=\"http:\/\/creativecommons.org\/licenses\/by-sa\/3.0\/deed.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported (Attribution-ShareAlike 3.0 Unported)<\/a>&#8220;. Das bedeutet, dass die Lichtbilder kostenlos genutzt werden k\u00f6nnen, jedoch nur unter der Bedingung, dass mindestens die folgenden Angaben gemacht werden:<\/p>\n<ul>\n<li>Werktitel,<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Name des Urhebers,<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Link auf das Werk und\/oder den Urheber und<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Link auf die Lizenzurkunde bei Creative Commons.<\/li>\n<\/ul>\n<h3><strong>Creative Commons: Es muss immer mindestens der Urheber genannt werden<\/strong><\/h3>\n<p>Die Ver\u00f6ffentlichungen des Lichtbildes innerhalb der Pressemitteilungen hielten diese Vorgaben jedoch nicht ein. Es wurden weder\u00a0 Titel des Werks noch der Name bzw. das Pseudonym unseres Mandanten mitgeteilt. Es wurde auch nicht, wie es die Lizenzbedingungen vorschreiben, auf die entsprechende Seite unseres Mandanten oder auf die unter der URL <a href=\"http:\/\/creativecommons.org\/licenses\/by-sa\/3.0\/deed.de\">http:\/\/creativecommons.org\/licenses\/by-sa\/3.0\/deed.de<\/a> erreichbare Lizenzurkunde bei Creative Commons verlinkt.<\/p>\n<h3><strong>14.000 \u20ac f\u00fcr die Nichtnennung des Urhebers<\/strong><\/h3>\n<p>Da die Lizenzbedingungen zur Nutzung des Werks nicht eingehalten wurden, lag eine klare <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/urheberrecht\">Urheberrechtsverletzung<\/a> vor, gegen die der Mandant nicht zuletzt deswegen vorgehen wollte, da die Rechtsverletzung nicht etwa von einem Blogger oder Kleinunternehmer begangen wurde, sondern von einem namhaften Unternehmen. Weil das Lichtbildwerk gleich auf mehreren Seiten rechtswidrig verwendet wurde, erh\u00f6hte sich der zu zahlende Schadensersatz auf die Summe von fast 20.000,00 \u20ac. Nach Verhandlungen konnten wir uns mit dem Rechtsverletzer auf die Zahlung von pauschal 14.000,00 \u20ac einigen.<\/p>\n<h3><strong>Praxistipp f\u00fcr Webseitenbetreiber<\/strong><\/h3>\n<p>Bei der Nutzung von fremden Bildmaterial ist immer h\u00f6chste Vorsicht geboten. Dass man nicht einfach bei Google gefundene Bilder auf seine Seite einf\u00fcgt, d\u00fcrfte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Aber auch Werke unter Creative Commons Licenses sind kein Allgemeingut und d\u00fcrfen nur unter Einhaltung bestimmter Regeln benutzt werden. Martin Mi\u00dffeldt hat <a href=\"http:\/\/www.bildersuche.org\/creative-commons-infografik.php\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a> eine sch\u00f6ne \u00dcbersicht \u00fcber die verschiedenen Lizenzmodelle erstellt. F\u00fcr alle gilt: Es muss immer mindestens der Urheber genannt werden!<\/p>\n<h3><strong>Praxistipp f\u00fcr Fotografen<\/strong><\/h3>\n<p>Wenn man seine Werke ansonsten kostenfrei zur Nutzung anbietet, ist der \u00c4rger nur allzu verst\u00e4ndlich, wenn sich insbesondere gro\u00dfe finanzstarke Unternehmen noch nicht einmal an die wenigen oben genannten Vorgaben halten. Gerade die Namensnennung ist f\u00fcr Fotografen sehr wichtig, da dadurch gew\u00e4hrleistet ist, dass diejenigen, denen das Foto gef\u00e4llt, wissen, wo mehr davon zu bekommen ist.<\/p>\n<p>Damit keine Missverst\u00e4ndnisse aufkommen: Auch bei der Geltendmachung klarer Rechtspositionen gilt es, Augenma\u00df zu wahren. Man muss nicht gegen alles und jeden (z.B. private Blogger und kleine H\u00e4ndler) sofort die &#8220;Abmahnkeule herausholen&#8221;. Oft ist es die beste Werbung f\u00fcr einen Fotografen, wenn er sich g\u00fctlich mit ehemaligen Rechtsverletzern einigen kann. Es sollen schon Freundschaften aus einer zun\u00e4chst eher feindseligen Begegnung entstanden sein.<\/p>\n<p>Geht es allerdings um gro\u00dfe Unternehmen, die offenkundig aus fremden Leistungen Kapital schlagen wollen, gibt es unseres Erachtens keinen Grund, seine Rechte nicht mit aller Konsequenz durchzusetzen &#8211; wie wir es in diesem Fall f\u00fcr unseren Mandanten getan haben.<\/p>\n<h3><strong>Update vom 27.6.2013 aufgrund zahlreicher Nachfragen:<\/strong><\/h3>\n<p>Die Einigung erfolgte au\u00dfergerichtlich. Wir k\u00f6nnen leider nicht alle Details des Falls preisgeben, da sonst Mandant oder Gegner erkennbar werden k\u00f6nnten. Das w\u00e4re nicht nur rechtswidrig sondern entspr\u00e4che auch nicht unserem Selbstverst\u00e4ndnis.\u00a0 Wir bitten daher um Nachsicht f\u00fcr die &#8220;Geheimniskr\u00e4merei&#8221;. Wir sind der Meinung, dass der Fall auch so interessant genug ist, insbesondere um die Bedeutung von Creative Commons Licenses f\u00fcr Fotografen und Seitenbetreiber zu beleuchten.<\/p>\n<p>Daher nur soviel: Es handelte sich um ein hochwertiges Lichtbildwerk, auf dem eine Sehensw\u00fcrdigkeit abgebildet war. Der Betrag bezog sich auf mehrere Ver\u00f6ffentlichungen in Pressemitteilungen an verschiedensten Stellen im Internet und in Katalogen \u00fcber einen Zeitraum von ca. 3 Jahren. Er entspricht daher nicht dem Fall, bei dem ein Lichtbild lediglich an einer Stelle und \u00fcber einen kurzen Zeitraum verwendet wird.\u00a0 Insbesondere bei Internetver\u00f6ffentlichungen kommt es leicht zu einer (unkontrollierten) Weiterverbreitung. Vergisst man die eigene Ver\u00f6ffentlichung, kann auch recht schnell ein l\u00e4ngerer Verletzungszeitraum entstehen.<!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unser Mandant, ein Fotograf, hatte bemerkt, dass eines  [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":18371,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_yoast_wpseo_focuskw":"Nichtnennung Urheber Schadensersatz","_yoast_wpseo_title":"Fotograf erh\u00e4lt 14.000 \u20ac wegen Nichtnennung als Urheber","_yoast_wpseo_metadesc":"Nichtnennung Urheber Schadensersatz: Creative Commons-Rechtsverst\u00f6\u00dfe k\u00f6nnen teuer werden. 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