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Was ist das Herrschaftsrecht?
Das Herrschaftsrecht stellt ein absolutes Recht (s. Absolutes Recht) dar. Der Herrschaftsrechtsinhaber besitzt die alleinige Befugnis auf das Rechtsobjekt einzuwirken. Herrschaftsrechte bestehen am Eigentum an Sachen sowie am geistigen Eigentum. So darf der Markenrechtsinhaber bspw. mit seiner Marke nach seinem Belieben verfahren.
Unsere Leistungen zum Thema Herrschaftsrecht
- Verhinderung aktueller und zukünftiger Angriffe auf Ihr geistiges Eigentum
- Verfolgung von Verstößen gegen Ihre Rechte an Ihrem geistigen Eigentum
- Erstreiten von Schadensersatzansprüchen bei unzulässiger Verwendung
- Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen
- Abmahnung des Verletzers
- Gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche
- Unterstützung bei der Vermarktung Ihres geistigen Eigentums
- Unterstützung bei der Einräumung von Nutzungsrechten (Lizenzen)