Aufhebung von einstweiligen Verfügungen in einem Parallelverfahren berichtigt nicht zur Kündigung eines presserechtlichen Unterlassungsvertrages
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine im Risikobereich des Unterlassungsschuldners liegende Änderung der Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse nicht zur…