Mehrfach ausgezeichnet.

Focus Markenrecht
en

BILD ruft ungefragt zur Jagd nach G20-Krawallmachern auf

Ihr Ansprechpartner
Jagd nach G20-Krawallmachern
© Gerhard Seybert – Fotolia.com

Na, wenn wir die Bildzeitung nicht hätten! – Die Polizei ist nach Meinung des Axel Springer SE offenbar hilflos überfordert mit der Überführung von Straftätern.

Daher kommt – natürlich ungefragt – Hilfe: Die BILD veröffentlicht in der aktuellen Ausgabe vom 10. Juli 2017 Fotos mit mutmaßlichen Brandstiftern und Steinewerfern.

Auf den ersten Blick eine gute Aktion, aber, so Rechtsanwalt Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Partner bei LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation: „Für die Strafverfolgung haben wir die Polizei. Erst wenn diese alleine nicht mehr weiterkommt, werden Medien wie die BILD gebeten, die Arbeit mit Fahndungsaufrufen zu unterstützen. Die Bild-Zeitung geht daher damit jetzt einen Schritt zu weit und über-interpretiert ihre Rolle mal wieder.“

Keine Frage: Jegliche Aktion, die zur Festnahme von G20-Randalierern fördert, ist sinnvoll. Allerdings muss ein Konzept dahinterstecken und die Anerkenntnis rechtsstaatlicher Ordnung. Kritiker der BILD-Aktion werfen dem Blatt eine allein auf Auflagensteigerung fokussierte Motivation vor, denn weder Polizei noch Staatsanwaltschaft haben die BILD um Hilfe gebeten.

Lampmann: „Wir haben hier in Deutschland ein funktionierendes System mit bestimmten Regeln. Durch die Einflussnahme der BILD-Zeitung kann das nachhaltig ins Wanken geraten.“ Probleme sieht der Medienrechtsfachmann z.B. dann, wenn von Lesern vermeintlich eindeutig identifizierte Personen öffentlich dem Mob übereignet werden, auch wenn diese vielleicht gar nichts mit den Terrornächten von Hamburg zu tun hatten und nur zufällige Ähnlichkeiten vorliegen.

Es kann davon ausgegangen werden, dass eine Vielzahl von Personen durch falsche Verdächtigungen erheblich in ihren Persönlichkeitsrechten geschädigt werden. Frage ist dann: Wer kann dafür zur Rechenschaft gezogen werden? Für Lampmann ist die Sache klar: „Wird jemand einzig und allein aufgrund einer zufälligen Ähnlichkeit mit einem nicht polizei-öffentlichen Fahndungsfoto verdächtigt und nimmt seine Persönlichkeit dadurch Schaden, dann ist der Verursacher schadensersatzpflichtig – und das wäre hier die BILD-Zeitung.“

Jagd nach G20-Krawallmachern kann den Falschen treffen

Medienrechtsexperten gehen daher davon aus, dass sich die BILD mit der aktuellen Aktion einen Bärendienst erwiesen hat, obwohl ein Großteil der Fahndungsaufrufe unter Umständen sogar Erfolg haben könnten. Lampmann: „Es ist gefährlich, die klassische und in Demokratien bewährte Gewaltenteilung durch wirtschaftlich motivierte Vorstöße eines Pressemediums in Frage in Frage zu stellen. Die Presse hat zwar wichtige Aufgaben in Bezug auf die Aufklärung von Straftaten – nicht zuletzt deswegen wird sie als vierte Gewalt im Staate bezeichnet. Eigenmächtige Fahdnungsaufrufe gehören allerdings nicht dazu.“

Opfern dieser Aktion empfiehlt der Kölner Persönlichkeitsrechtler, gegen das Blatt juristisch vorzugehen.

Update

Offenbar stehen wir mit unserer Ansicht, dass die damalige Veröffentlichung der Bild-Zeitung – wie so häufig – rechtswidrig war, nicht alleine da.

So hat das Landgericht Frankfurt mit einem Urteil aus dem Dezember 2017 eine einstweilige Verfügung aus dem Juni l0217 bestätigt, wonach der BILD-Zeitung die Veröffentlichung zweier Abbildungen verboten wird. Details lesen Sie im folgenden Artikel.

Des Weiteren bestätigte das OLG Frankfurt a.M. ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 € gegen die BILD-Zeitung, welche die Entscheidung des LG Frankfurt a.M. anscheinend umgehen wollte:

 

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht

2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage

Chronologisch aufgebaut, differenzierte Gliederung, zahlreiche Querverweise und, ganz neu: Umfangreiche Praxishinweise zu jeder Prozesssituation.

Mehr erfahren

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht