Markencheck Plus

Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen

Fassung 2026-10-4, Stand Oktober 2026

Kurz gesagt: Markencheck Plus ist ein automatisch erstellter Recherche-Report mit Anleitung zur Selbstanmeldung. Er ist keine anwaltliche Prüfung Ihres Einzelfalls, und wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass Ihre Marke eingetragen wird oder unangefochten bleibt. Möchten Sie diese Sicherheit, beauftragen Sie uns mit der Anmeldung; den Preis des Reports rechnen wir dann an.

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter ist die LHR Rechtsanwälte – Lampmann Haberkamm Rosenbaum & Partner mbB, Grüner Weg 12, 50825 Köln (nachfolgend „LHR“). Diese Bedingungen gelten für die Bestellung des Produkts „Markencheck Plus“ über die Internetseite des LHR-Markenchecks. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, einschließlich Existenzgründern, die die Leistung für ihre künftige gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit bestellen.

§ 2 Leistungsbeschreibung

LHR erstellt auf Grundlage der Angaben des Kunden (Markenname oder bis zu drei Markennamen bzw. beim Namensfinder eine Beschreibung des Vorhabens, Beschreibung des Angebots, gegebenenfalls gewählte Klassen) einen automatisierten Recherche-Report. Der Report wird ohne Mitwirkung eines Rechtsanwalts durch ein Software-System unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt und umfasst:

  1. eine automatisierte Einschätzung der absoluten Schutzhindernisse nach § 8 MarkenG und Art. 7 UMV;
  2. eine Recherche in den Registern des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) und des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) nach dem Markennamen und nach bis zu rund 20 automatisch erzeugten Schreib-, Klang- und Bedeutungsvarianten;
  3. für die nach Ähnlichkeit ausgewählten älteren Marken den Abruf des eingetragenen Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses (bei Marken des EUIPO; bei deutschen Marken stehen nur Wortlaut und Klassen zur Verfügung) und eine automatisierte Einschätzung, ob sich dieses mit dem beschriebenen Angebot überschneidet;
  4. eine Abfrage, ob der Markenname als Domain unter den Endungen .de, .com, .eu, .at, .ch und .net sowie in einzelnen Schreibvarianten (mit oder ohne Bindestrich, mit Umlaut, mit Branchenzusatz) registriert ist, und für registrierte Domains den automatisierten Abruf der Startseite, um zu erkennen, ob dort erkennbar ein Geschäftsbetrieb unterhalten wird;
  5. eine automatisierte Internetrecherche über eine Suchmaschine nach Unternehmen, Produkten, Apps und sonstigen Angeboten, die den Markennamen oder eine sehr ähnliche Bezeichnung benutzen, mit einer automatisierten Einschätzung, ob daraus ältere Unternehmenskennzeichen oder Werktitel entstanden sein können, die der Marke entgegenstehen könnten;
  6. einen Entwurf eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses mit Klassenvorschlag;
  7. eine Berechnung der Amtsgebühren für die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und beim EUIPO sowie eine allgemeine Anleitung zur Selbstanmeldung;
  8. bis zu fünf automatisch vorgeprüfte Namensalternativen je Markenname (nicht beim Namensfinder), bei der Shortlist und beim Namensfinder zusätzlich eine Rangfolge der Namen.

Beim Namensfinder entwickelt das System auf Grundlage der Beschreibung des Kunden zunächst Namensvorschläge, gleicht sie in den Registern von DPMA und EUIPO auf gleiche und sehr ähnliche Marken ab und stellt die zehn nach diesem Abgleich am besten geeigneten Vorschläge dar. Für alle zehn Vorschläge wird abgefragt, ob die Domains mit den Endungen .de, .com und .eu registriert sind. Für die drei bestplatzierten Vorschläge umfasst der Report die Leistungen nach Nr. 1 bis 7 sowie eine Rangfolge. Die Vorschläge sind unverbindliche Anregungen; LHR schuldet weder eine bestimmte Zahl von Vorschlägen ohne Registertreffer noch einen Namen, der den Vorstellungen des Kunden entspricht.

Datengrundlage sind die Registerdaten von DPMA und EUIPO, die Auskünfte der Domain-Vergabestellen und die über die Suchmaschine auffindbaren Inhalte, jeweils zum Zeitpunkt der Erstellung. Der Report wird online bereitgestellt und ist für 90 Tage über einen persönlichen Link abrufbar; der Kunde kann ihn als PDF speichern. Es obliegt dem Kunden, den Report vor Ablauf dieser Frist zu sichern.

§ 3 Was nicht zur Leistung gehört

  • eine anwaltliche Prüfung, Beratung oder Bewertung des Einzelfalls; der Report wird von keinem Rechtsanwalt durchgesehen;
  • eine Recherche in Registern anderer Ämter als DPMA und EUIPO sowie nach Bildmarken;
  • eine vollständige Recherche nach Unternehmenskennzeichen, Werktiteln oder sonstigen nicht eingetragenen Rechten, insbesondere ein Abgleich mit Handels-, Partnerschafts- oder Vereinsregistern; die Internetrecherche nach Nr. 5 erfasst nur öffentlich auffindbare Angebote und kann nicht vollständig sein;
  • die Prüfung der Verfügbarkeit von Namen in sozialen Netzwerken sowie die Registrierung oder Reservierung von Domains; die Angaben zu Domains sind eine Momentaufnahme, eine als frei angezeigte Domain kann inzwischen vergeben sein;
  • die Einreichung einer Markenanmeldung, die Vertretung vor einem Amt oder Gericht sowie die Überwachung von Fristen oder Marken;
  • eine Gewähr dafür, dass eine Marke eingetragen wird, dass sie nicht mit älteren Rechten kollidiert oder dass gegen sie kein Widerspruch, keine Abmahnung und kein Löschungsantrag erhoben wird;
  • eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Registerdaten der Ämter sowie der in der Anleitung genannten Formulare, Verfahren und Gebühren, die sich jederzeit ändern können.

Die Anleitung zur Selbstanmeldung beschreibt den üblichen Ablauf in allgemeiner Form. Maßgeblich sind die Angaben und Vorgaben des jeweiligen Amtes.

§ 4 Vertragsschluss, Vergütung, Zahlung

Die Darstellung des Produkts ist kein bindendes Angebot. Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot ab; der Vertrag kommt mit erfolgreicher Zahlung über den Zahlungsdienstleister Stripe zustande. Die Vergütung beträgt 49 € netto für einen Markennamen und 79 € netto für bis zu drei Markennamen (Shortlist) und 99 € netto für den Namensfinder, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung ist mit der Bestellung fällig. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt. Die Vergütung ist eine Pauschalvergütung im Sinne von § 34 RVG.

§ 5 Anrechnung

Beauftragt der Kunde LHR innerhalb von 60 Tagen nach der Bestellung mit der Anmeldung einer im Report geprüften oder vorgeschlagenen Marke, wird die gezahlte Nettovergütung auf das vereinbarte Honorar angerechnet. Hierzu gibt der Kunde bei der Beauftragung die Bestellnummer an.

§ 6 Mitwirkung des Kunden

Das Ergebnis beruht auf den Angaben des Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seinen Namen und sein Angebot richtig und vollständig zu beschreiben; beim Namensfinder entscheidet er selbst, ob er einen Vorschlag verwendet, und er prüft die Inhalte des Reports, insbesondere das Verzeichnis, eigenverantwortlich, bevor er sie verwendet.

§ 7 Haftung

  1. LHR haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
  2. Im Übrigen ist die Haftung von LHR für Fälle einfacher Fahrlässigkeit gemäß § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BRAO auf den vierfachen Betrag der für LHR geltenden gesetzlichen Mindestversicherungssumme begrenzt, soweit insoweit Versicherungsschutz besteht.
  3. LHR haftet nicht für Folgen, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden oder auf Fehlern in den Registerdaten der Ämter beruhen.

§ 8 Verfügbarkeit

Der Report wird in der Regel innerhalb weniger Minuten erstellt. Sind Register oder KI-Dienst vorübergehend nicht erreichbar, wird die Erstellung beim nächsten Aufruf des Links wiederholt. Kann der Report aus Gründen, die LHR zu vertreten hat, nicht innerhalb von sieben Tagen bereitgestellt werden, erstattet LHR die Vergütung.

§ 9 Datenschutz

Zur Erstellung des Reports werden die Angaben des Kunden an die Anthropic PBC (KI-System „Claude“, auch in den USA; einschließlich der Websuche dieses Systems) und als Suchbegriffe an das DPMA und das EUIPO übermittelt; für die Domainabfrage wird der Name an die Domain-Vergabestellen (z. B. DENIC) und an Cloudflare (DNS-Abfrage) übermittelt; die Zahlung wird über die Stripe Payments Europe Ltd. abgewickelt. Einzelheiten enthalten die Datenschutzhinweise.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Köln. Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung und zu den berufsrechtlichen Regelungen enthält das Impressum.

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