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Aldi vs. Dr. Oetker – Aldipudding darf weiter verkauft werden

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Mit Urteil vom 24.07.2012 hat das OLG Düsseldorf als Berufungsinstanz entschieden, dass der Pudding von Aldi, „Flecki“ weiter verkauft werden darf.

Die Richter sahen damit in der Ausgestaltung des als „Flecki“ bezeichneten Puddings keine wettbewerbswidrige Nachahmung des Konkurrenzprodukts. Dr. Oetker bietet unter dem Namen „Paula“ ebenfalls einen Pudding an.

Auf beiden Verpackungen der Puddings wird eine Kuh abgebildet. Zudem sind beide Puddings so gemischt, dass zwei farblich unterschiedliche Puddingsorten in einem Becher enthalten sind und der Betrachter dadurch ein Kuhfell assoziieren soll. Dr. Oetker wollte daher den Verkauf der „Flecki“ Puddings gerichtlich verbieten lassen.

Keine Rechtsvereltzung durch „Flecki“

Das Landgericht Düsseldforf erteilte dem Ansinnen bereits erstinstanzlich eine Absage. Wir berichteten.

Aber auch das OLG Düsseldorf ist dem Antrag nicht gefolgt. Das Geschmacksmuster, das sich Dr. Oetker hat schützen lassen, sei nach Auffassung der Richter nicht verletzt, da ausreichende Unterschiede in der grafischen Ausgestaltung der Kühe vorhanden seien. Soweit die Urteilsgründe vorliegen werden wir genauer auf den Fall eingehen.

Fest steht aber, dass die Richter weder wettbewerbsrechtliche Vorschriften, noch das geschützte Geschmacksmuster verletzt sahen. (cr)

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