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WDR Fernsehbericht "Die Abmahner" teilweise rechtswidrig

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Im Februar 2008 strahlte der WDR innerhalb der Reihe „die story“ einen Beitrag mit dem Titel „Die Abmahner“ aus, in dem von „Machenschaften“ eines Berliner Anwalts berichtet wurde. Dessen Bild wurde sogar einige Male eingeblendet. Dort wurde behauptet, der Verdacht liege nahe, dass er mit seinem Mandanten insofern gemeinsame Sache gemacht habe, als dass er die Einnahmen aus den Abmahnungen mit diesem teile. Darüber hinaus zählten zu seine „Opfern“ arme Privatleute, darunter eine „Mama von 4 Kindern“, die nur gelegentlich bei eBay gebrauchte Kindersachen verkaufe.

Das Landgericht Berlin (LG Berlin, Urteil v. 01.07.2008, Az. 27 O 294/08) hat nun entschieden, dass zentrale Äusserungen in diesem Bericht rechtswidrig sind. Denn wie so oft beim Skandaljournalismus war der Beitrag gespickt mit Äusserungen von Leuten, die keine Ahnung hatten, wovon sie überhaupt reden. Und das sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht. Wo die journalistische Sorgfaltspflicht es geboten hätte, jemanden Fachkundiges zu fragen, wurden aufgeregte Laien und von Lampenfieber gezeichnete profilneurotische  Rechtsanwaltskollegen interviewt.

Ob die Geschehnisse um die ausgesprochenen Abmahnungen sauber waren, mag zweifelhaft sein. Das berechtigt einen Fernsehsender, der sich ansonsten einen seriösen Anstrich zu geben pflegt, aber noch lange nicht zu einer Hexenjagd. (la) Zum Urteil

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