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Focus Markenrecht
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"Wann kann man mit dem Rechtsanwalt drohen?"

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…lautet eine Suchwortkombination, die einen Google-User heute auf unsere Seiten führte. Die Antwort ist einfach: Immer. Ob das nun effektiv ist, ist eine andere Frage. Mit dem zum Teil selbstverschuldeten Ansehensverlust der Anwälte geht das gewünschte Drohpotential zurück. Bei Geldforderungen etwa droht man vielleicht besser mit einem „Inkassobüro“.

Wenn ein Anwalt mit sich selbst droht („Ich bin Anwalt“) kann das ganz besonders nach hinten losgehen. Tut man dies etwa bei einem Verkehrsunfall in dem Bestreben, die Situation zu entschärfen, dürfte die Antwort lauten: „Gut, dann rufe ich jetzt die Polizei“. (zie)

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