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Vermehrte Abmahnungen wegen fehlenden Impressums auf Facebook: Wie Sie sich schützen können!

Ihr Ansprechpartner

Der Betreiber des Blogs SEO-Labor, Herr Heiko Jendreck berichtet aktuell von einer Abmahnung wegen angeblich fehlenden Impressums auf seiner Facebookpage.

Neue Abmahnwelle?

Die Firma Binary Services GmbH wirft ihm vor, auf seiner Facebook-Seite Heiko-Jendreck-personal-helpdesk-webdesign kein ordentliches Impressum bereit gehalten  zu haben. Nach den Kommentaren auf die Meldung der Abmahnung von Herrn Jendreck bei Facebook ist diese Abmahnung wohl kein Einzelfall, sondern wird gerade zahlreich durch das Land geschickt.

Professionelle Facebookseiten brauchen ein Impressum

Hier hatten wir bereits  Ende des letzten Jahres darauf hingewiesen, dass Seiten auf Facebook, die nicht rein privat betrieben werden gem. § 5 TMG ein Impressum benötigen und das bereits Gerichtsentscheidungen existieren, die die Nichtbeachtung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben für wettbewerbsrechtlich relevant halten. (LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 19.10.2011, Az.: 3-08 O 136/11 und LG Aschaffenburg, Urteil vom 19.08.2011, Az.: 2 HK O 54/11).

Gegen Abmahnungen auf Facebook absichern!

Wir bieten Interessierten die einfache und kostenlose Möglichkeit, über eine Facebook-App ein den Vorgaben der Rechtsprechung genügendes, individuelles Impressum zu erstellen. Das fertige Impressum wird dann durch die App automatisch in die Facebook-Seite integriert.

So funktioniert die Impressum-App

  • Auf unserer Facebookseite den Reite “Impressum-App” anklicken
  • Danach den Vorgaben unser Impressum-App folgen und die entsprechenden Felder für das individuelle Impressum ausfüllen
  • Fertig! Das rechtssichere Impressum wird durch unsere App automatisiert auf Ihrer Seite in den passenden Reiter integriert
  • Die Angaben im Impressum sind ab sofort abrufbar und können bei Bedarf abgeändert werden

Mit LHR dauerhaft auf der sicheren Seite stehen!

*Hinweise: Das Impressum muss als einer der ersten vier Reiter sichtbar sein. Die rechtskonforme Darstellung auf mobilen Seiten ist aufgrund von facebookinterner Einstellungen nicht immer gewährleistet. Es ist daher sinnvoll, das generierte Impressum vorsichtshalber nochmal unter „Info“ zu hinterlegen bzw. von dort aus zu verlinken. Da es unterschiedliche Darstellungsformen der mobilen Seiten gibt, ist aber auch diese Maßnahme keine Garantie, dass Ihr Impressum dort korrekt angezeigt wird.

Für Rückfragen und Anregungen stehen wir gerne zur Verfügung! (la)

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