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EU-Urheberrechtsrichtlinie: Erste Abstimmung im europäischen Ausschuss

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Urheberrechtsrichtlinie Leistungsschutzrecht
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In einer ersten Abstimmung des europäischen Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz wurde über die europäische Urheberrechtsrichtlinie entschieden. Der Ausschuss sprach sich gegen sog. Uploadfilter aus. Hinsichtlich des Leistungsschutzrechts wurde hingegen positiv abgestimmt.

In die europapolitischen Prozesse im Hinblick auf die geplante europäische Urheberrechtsrichtlinie kommt allmählich Bewegung. Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz stimmte am 08.06.2017 über diese ab. Der Vorschlag für diese Richtlinie stammt von der Europäischen Kommission.

Bereits im Mai diesen Jahres richtete die Allianz ,,Copyright for Creativity’’ (C4C), bestehend aus 64 Verbänden und Organisationen, einen offenen Brief an das EU-Parlament sowie dem europäischen Ministerrat. Die C4C vertreten unter anderem Forschungseinrichtungen, Journalisten, Startups und Unternehmen, wie bspw. Facebook und Google. Dieser offene Brief bemängelt die Uploadfilter sowie das europaweit geplante Leistungsschutzrecht.

Abstimmung contra Uploadfilter

Ein Punkt des Reformvorschlags über den kontrovers diskutiert wurde sind die sog. Uploadfilter. Solche Upoladfilter verpflichten Betreiber von Webseiten Medien, welche auf ihre Seite hochgeladen werden, zu überwachen, zu filtern und bei rechtswidrigen Inhalt zu löschen. Die Kommission wird an dieser Stelle Fälle vor Augen gehabt haben, in denen geschützte Musiktitel illegal hochgeladen wurden, was für die Verwertungsgesellschaften finanziell äußerst nachteilig ist. Betroffen sind aber auch kleine Webseiten, welche eine Plattform für bspw. open source Software anbieten. Häufiger Kritikpunkt ist der, dass die Plattformbetreiber so faktisch Zensur üben. Im Zweifel wird dann lieber zu viel als zu wenig gelöscht. Davon abgesehen seien derartige Verstöße vor allem für kleine Plattformbetreiber schwer erkennbar und die Überwachung würde sie an die Grenzen ihrer eigenen Kapazitäten bringen.

Der Ausschuss stimmte gegen die Einführung solcher Uploadfilter und ist somit auf einer Linie mit dem EuGH, welcher sich bereits in zwei Gerichtsurteilen gegen die Uploadfilter aussprach.

Abstimmung pro Leistungsschutzrecht

Das Leistungsschutzrecht hingegen wurde in der Abstimmung angenommen. Das Leistungsschutzrecht, welches in Deutschland bereits 2012 auf den Weg gebracht worden war, hat zur Folge, dass News-Aggregatoren, wie bspw. Google oder Yahoo-Nachrichten, selbst für kleinste Auszüge aus Presseartikeln zahlen müssen. Für die Medienunternehmen ist es aber weiterhin von Nöten, bei Google gelistet zu werden.

Das Leistungsschutzrecht war bereits Gegenstand einer gerichtlichen Entscheidung des LG Berlin. Es wird seit jeher von vielen Seiten heftig kritisiert.

Sollte das Leistungsschutzrecht auf europäischer Ebene zustande kommen wird dies ein generelles Problem zu Tage fördern. Zumeist ist der Titel der Presseartikel in dem entsprechenden Link vorhanden. Ob dann in Zukunft allein für das Setzen eines Links eine Lizenzgebühr zu entrichten ist, ist fraglich.

Die Zukunft der europäischen Urheberrechtsrichtlinie bleibt spannend

In den nächsten Monaten stimmen noch der Kultur-, der Innen- und der Industrieausschuss über die geplante Reform ab. Mit Spannung wird vor allem die Abstimmung im federführenden Rechtsausschuss erwartet. Die Abstimmung ist Ende September geplant.

Nicht nur die geplante EU Urheberrechtrichtlinie auch das von Heiko Maas geplante Netzdurchsuchungsgesetz sind durchaus dazu geeignet die Freiheit im Internet zu beschränken. Dass es hier dann sogar zu einer Zensur kommen kann, beunruhigt. Es bleibt also abzuwarten in welche Richtung sich die Debatten in den nächsten Monaten entwickeln werden. Die Abstimmung im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ist zumindest hinsichtlich der Uploadfilter eine zu begrüßende Entwicklung entgegen einer Beschränkung des Internets.

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