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Focus Markenrecht
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Aufruf zu massenhaften Urheberrechtsverstößen auf Facebook

Ihr Ansprechpartner

Wer sich derzeit bei Facebook einloggt, wird mit folgender Einladung begrüßt:

„Change your profile pic to a Cartoon or Comic book Character. Zeit: Sonntag, 14. November um 00:00 – 19. November um 23:30, Ort: Todo o „FACEBOOK“.

Der Einladung auf Facebook haben bereits 247.506 Nutzer zugesagt. Die Initiatoren aus Portugal erklären auf die dazu bereits erfolgten Reaktionen an an dieser Stelle:

„Hi,
As you have noticed, some people enjoyed, and some didn’t enjoyed this event, which was created only in order to enjoy ourselves.
We just want to make everybody to remind our childhood cartoons.
No one was forced to change the profile picture, it was only suggested, and a thing that we thought that would be small, only for a few of our contacts, became something this big.
Because of that, in order to not cause more inconvenience, this page,will be ending tomorrow at 23h30.
Thank you all for participate.

Xico“

Viele sind dieser Einladung nachgekommen, so dass Facebook nun von einer ganzen Armee von Donald Ducks, Batmans, Garfields, Peanuts und so weiter bevölkert wird. Die User verwenden dabei urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial aus dem Internet als Profilbilder, so dass die öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG rechtswidrig ist. Der einzelne Facebook-Nutzer macht sich daher strafbar sowie unterlassungs- und schadensersatzpflichtig gegenüber den Rechteinhabern. Dies sind die Urheber der Bilder oder deren Nutzungsrechteinhaber, meist die Zeichner oder deren Verlage.

Während durch das Netz die Erkenntnis geistert, dass die Nutzer damit „abmahngefährdet“ seien, verbunden mit der Spekulation, die Verlage würden dennoch  gegen ihre Fans nicht vorgehen, interessiert uns eine andere Frage:

Wird das für Facebook Konsequenzen haben? Als Plattformbetreiber kann sich Facebook normalerweise darauf zurückziehen, für Rechtsverletzungen erst ab Kenntnis zu haften, sofern nicht zumutbare Prüfpflichten verletzt wurden. Nachdem diese Aktion nun mehrere Tage läuft und in diversen Meldungen durch das Internet wandert, lehnen wir uns nicht zu weit aus dem Fenster, wenn wir annehmen, dass Facebook um den Aufruf zur Rechtsverletzung und die Verletzungshandlungen durch ca. 250.000 Teilnehmer weiss. Diese werden von Facebook ermöglicht. Die Rechteinhaber haben damit einen finanzstarken, aber vermutlich auch wehrhaften Anspruchsgegner, um sich gegen die Verletzung ihrer Rechte zur Wehr zu setzen, und dies bis zur Verjährung der Ansprüche am 31.12.2013. Aber ob dies Mr. Zuckerberg schlaflose Nächte bereitet? (ca)

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