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Sieg für den Rechtsstaat: Kindermörder Gäfgen erhält 3.000 € Schmerzensgeld

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Das berichtet SPON gestern in einem Artikel, der wiederholt davon spricht, dass Herr Gäfgen so nun „einmal wieder gewonnen“ habe.

Zu dem schrecklichen Fall ist viel geschrieben worden, so dass wir uns kurz fassen möchten. Unseres Erachtens hat nicht Gäfgen, sondern der Rechtsstaat gewonnen.

Dies nicht nur deshalb, da Gäfgen von dem erstrittenen Geld nichts bekommen wird. Erstens sind die Kosten des in der ersten Instanz teilweise verlorenen Prozesses von ihm zu tragen. Er hatte nämlich 10.000 € gefordert und nur 3.000 € zugesprochen erhalten. Zweitens hat Herr Gäfgen angeblich bereits  Privatinsolvenz angemeldet. So wird höchstens der Insolvenzverwalter etwas entgegennehmen können. Gäfgen mag somit zwar die zweite Instanz vor dem OLG Frankfurt gewonnen haben, er bekommt jedoch nichts.

Viel wichtiger ist, dass dem Urteil eine Symbolwirkung zukommt.

In einem Rechtsstaat darf Menschen Folter weder angetan noch angedroht werden. Wenn es trotzdem passiert, muss er einschreiten und unter Umständen unbequeme und unpopuläre Maßnahmen ergreifen – auch bei einem Kindermörder. (la)

(Bild: © Max Diesel – Fotolia.com)

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