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Pressefreiheit und Schönfärberei

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Nun ist das OLG-Urteil zur Forenhaftung also da. Und einige feiern mit dem heise-Verlag weiter. Wir können das nicht nachvollziehen: Zunächst einmal ist festzuhalten, dass die Berufung gegen die umstrittene erstinztanzliche Entscheidung nicht etwa teilweise, sondern (bei Konkretisierung des ursprünglichen Eilantrages) insgesamt und vollumfänglich zurückgewiesen wurde.

Nach der euphorischen Vorabmeldung des Verlages hatte sich im Netz bereits die Auffassung durchgesetzt, dass der „Teilerfolg“ mit einem Teilobsiegen im Berufungsverfahren gleichzusetzen sei. In Wirklichkeit hat das OLG allerdings das Urteil bestätigt und in der Urteilsbegründung präzisiert, insbesondere die Vorab-Prüfungspflicht für Forenbetreiber relativiert. Der Sachverhalt trug also die erstinztanzliche Entscheidung im konkreten Fall. Das Gericht stand, trotz der teilweise lautstarken Forderungen der Netzgemeinde, auch keinesfalls in der Pflicht, hier allgemeingültige Grundsätze für die Haftung in Foren aufzustellen. Gottseidank.

Dass das Urteil maßlos überschätzt wird, hat nicht zuletzt mit der eigennützigen Berichterstattung des Verlages zu tun, der seinen geneigten Lesern gerne das liefert, was deren Emotionen schürt. Und so werden viele Blogger plötzlich zu „embedded journalists“ im Kampf gegen das Böse. Das Gericht findet passende Worte: „Schließlich ist zu berücksichtigen, dass die Antragsgegnerin die Foren im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit betreibt, […]. Selbst wenn sie unmittelbar aus den dort eingestellten Beiträgen keinen Nutzen zieht, profitiert sie doch mittelbar über ihre Werbeeinnahmen von der Häufigkeit der Nutzung ihrer Foren.

Dennoch springen nicht wenige gleich auf jeden Nachrichtenzug auf, der mit viel Rauch durch das Netz rast. Diese Art von schönfärberischer und -abfärberischer Berichterstattung in eigener Sache, die auch von etablierten Medien blind übernommen wurde, zeigt nach unserer Auffassung, wo die Gefahren für die Pressefreiheit wiklich liegen. (zie)

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