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OLG München: Mops scheitert mit Schadensersatzklage wegen Bildnisveröffentlichung

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Mops „Sir Henry“ aus München ist ein umtriebiger Hund: während seine Artgenossen sich mit profanen Dingen wie Stöckchenholen die Zeit vertreiben und – wenn überhaupt – stets nur von einer Mahlzeit zur nächsten denken, obliegt „Sir Henry“ die Verantwortung für den Vertrieb seiner durch diverse Wort- und Wort-Bildmarken geschützten Luxus-Beautylinie für Hunde.

Doch damit nicht genug: auch als TV-Gast, Kolumnist, Schriftsteller, Gastgeber von Mops-Parties und Botschafter für den Tierschutz ist „Sir Henry“ laut seiner Webseite im Dauereinsatz. Was auch immer „Sir Henry“ anpackt, stets hat es offenbar Hand und Pfote. Seine Besitzerin hält ihn deshalb für den berühmtesten Mops Deutschlands (wenn nicht der Welt) und sein Anwalt gar für die tierische Antwort auf Claudia Schiffer.

Kein Wunder also, dass „Sir Henry“ es nicht im Raum stehen lassen wollte, dass eine Multimedia-Agentur sein Bildnis für einen Kunstverlag auf dem Titelbild eines Hundekalenders für das Jahr 2011 ohne seine Zustimmung abdruckte. Durch seine Besitzerin ließ er daher die Agentur verklagen und forderte Auskunft über die Erlöse des Kalenders und Schadensersatz.

Sir Henry bekommt keinen Schadensersatz

Wie unter anderem die WELT und die Süddeutsche Zeitung berichten, hat das Oberlandesgericht München am 13.06.2013 die Klage von „Sir Henry’s“ Besitzerin abgewiesen. Den Presseberichten ist zu entnehmen, dass die Richter am OLG die These, „Sir Henry“ stehe – ebenso wie Claudia Schiffer in vergleichbaren Fällen – ein Anspruch auf Zahlung einer Lizenzgebühr zu, für mehr als abenteuerlich hielten.

Fotografieren von fremden „Sachen“ ist erlaubt

Sie wiesen zudem darauf hin, dass auch keine Eigentumsverletzung vorliege, da das Fotografieren von fremden „Sachen“ (bei diesem Wort mussten Henry und seine Entourage sicherlich tief durchatmen) nicht verboten sei. Unerheblich sei auch, was zwischen der freien Fotografin des streitgegenständlichen Fotos und „Sir Henry’s“ Besitzerin abgesprochen gewesen sei. Denn zwischen der Hundehalterin und der beklagten Multimedia-Agentur bestehe gerade – weder schriftlich noch mündlich – eine Vertragsbeziehung, so dass ein Zahlungsanspruch dieser gegenüber im Ergebnis nicht gegeben sei.

Wie „Sir Henry“ das Urteil aufgenommen hat, ist nicht überliefert. Dass von den 2.500 gedruckten Kalendern trotz seines Konterfeis nur 891 verkauft wurden und die Agentur statt des von „Sir Henry“ gemutmaßten Gewinns gar einen Verlust in Höhe von EUR 1.600,00 eingefahren hat, könnte aber einen herben Rückschlag für sein Ego bedeuten.

Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass wir mit diesem Artikel keineswegs den Eindruck erwecken wollen, wir würden uns über Hunde oder deren Besitzer lustig machen: Unsere Kanzleihündin Ida, die bei Ihrem Anruf in unserer Kanzlei möglicherweise im Hintergrund ein beherztes Bellen von sich gibt, ist dem gesamten Team mittlerweile sehr ans Herz gewachsen. Nichtsdestotrotz hätten wir Ida in einem vergleichbaren Fall niemals zu solch einer absurden Klage geraten.

Wenn Sie hingegen als Mensch von einer unberechtigten Nutzung Ihres Bildnisses betroffen sein sollten, stehen wir Ihnen mit unserem Sachverstand und unserer Erfahrung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche selbstverständlich jederzeit kompetent und zielstrebig zur Seite. (ab)

(Bild: shutterstock – mlorenz)

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