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Focus Markenrecht
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Neues Geschäftsmodell: Wettbewerbsverstöße im Abo kaufen

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Erst vor ein paar Wochen hatten wir darüber berichtet, dass ein besonderer Hinweis darauf, dass man „garantiert“ Originalware verkaufe, als Werbung mit Selbstverständlichkeiten rechtswidrig ist. Insbesondere bei eBay hat sich diese Unsitte eingebürgert, da dort tatsächlich viele Plagiate umgehen. Trotzdem muss es natürlich „selbstverständlich“ sein, dass die angebotene Ware Original ist.

Einer unserer Mandanten machte uns jetzt auf ein Angebot unter www.markenpiraten.de aufmerksam. Findige Geschäftemacher Wohlmeinende Fachleute bieten Onlinehändlern dort ein Siegel für 15,00 € monatlich an, mit dem werbewirksam darauf hingewiesen kann, dass man dort nur Originalware kaufe. Für nur 180,00 € im Jahr wird so auch der langweiligste Onlineshop zur spannenden wettbewerbsrechtlichen Zeitbombe. Eine Art ungewollte Abo-Falle.

Das Sortiment ist allerdings recht dürftig. Mir fehlen Angebote wie eine garantiert falsche Widerrufsbelehrung oder urheberrechtliches geschütztes Material Dritter zum Einfügen in die Internetpräsenz.  Auch eine Abmahngarantie gibt der Anbieter nicht. So bleibt völlig offen, ob dem teuer erstandenen Wettbewerbsverstoß auch tatsächlich eine kostenträchtige Unterlassungsaufforderung der Konkurrenz nachfolgt. Aber das wird sicher noch. Von hier aus jedenfalls „Toi, toi ,toi“ … (la)

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