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Neues Buch zum Preis des gebrauchten: Amazon verstößt gegen Buchpreisbindung

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LaptopbuchIn dem Verfahren des „Börsenverein des deutschen Buchhandels e.V.“ gegen den Versandhändler Amazon hat das Landgericht Wiesbaden zugunsten des Börsenvereins entschieden. Davon berichtet der Verein in einer aktuellen Meldung.

Neu statt gebraucht

Hintergrund des Verfahrens war der beabsichtigte Kauf eines gebrauchten Buches über einen Drittanbieter bei Amazon. Der Käufer verlangte die Ausstellung einer Rechnung von dem Drittanbieter, die dieser ihm jedoch verweigerte. Nachdem sich der Käufer an den Amazon Kundenservice gewandt hatte, schickte dieser ihm ein verlagsneues Buch – allerdings zum Preis des gebrauchten Buches.

Die Buchpreisbindung

Hierin sah der Börsenverein – und auch das Landgericht Wiesbaden – einen Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG). Dieses sieht in § 5  vor, dass sämtliche Bücher, die in Deutschland verlegt werden, zu dem vom Verlag festgesetzten Verkaufspreis vertrieben werden müssen. Ausgenommen davon sind lediglich gebrauchte Bücher sowie fremdsprachige, die nicht überwiegend in Deutschland abgesetzt werden. Da es sich bei dem von Amazon als Ersatz versandten Buch um ein verlagsneues Werk handelte, nahm das Gericht einen Verstoß gegen das BuchPrG an. In diesem Zusammenhang sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Kunde mit Amazon einen Vertrag geschlossen hatte. Dass der Käufer ursprünglich ein gebrauchtes Exemplar bei einem Drittanbieter erwerben wollte, war nicht entscheidend.

Für den Fall des Verstoßes gegen das Verbot, drohte das Gericht dem Versandhändler ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € an.

Der Börsenverein prüft nach eigenen Angaben laufend, ob Amazon die Buchpreisbindung einhält. Als rechtsfähiger Verband zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG kann der Börsenverein – neben Mitbewerbern – selbstständig Klage erheben, wenn er einen Verstoß feststellt. Gleiches gilt z. B. auch für den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), der bereits in mehreren Verfahren verbraucherfeindliches Verhalten aufgedeckt und verfolgt hat. (jr)

(Bild: © koya979 – Fotolia.com)

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