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Mit der gleichen Logik kann ein Restaurantbesitzer von Taxifahrern Geld verlangen, die schon Teile des Menüs servieren, das die Gäste erst im Restaurant verzehren sollen

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In einer Pressemitteilung  teilt Google auf seiner Internetseite mit, dass es seine Informationskampagne „Verteidige Dein Netz“ fortsetze.

Um die Bevölkerung weiter für das Thema zu sensibilisieren, werde diese jetzt um eine “Taxi-Kampagne” in Berlin erweitert. In ihrem Mittelpunkt steht ein Zitat des Bloggers und Journalisten Mario Sixtus, der den Grundgedanken des geplanten Leistungsschutzrechts für Presseverlage wie folgt kommentierte:

„Mit der gleichen Logik könnte ein Restaurantbesitzer von Taxifahrern Geld verlangen, die ihm Gäste bringen.“

Dieser Satz sei ab sofort auf den Kopfstützen von rund 600 Berliner Taxis zu lesen.

“Mit unserer Taxi-Kampagne verdeutlichen wir die Absurdität des geplanten Gesetzes”, so Kay Oberbeck, Sprecher von Google Nordeuropa. “Nach aktuellen Zahlen leiten wir pro Monat 6 Milliarden Klicks auf Verlagsangebote weltweit weiter. Die Artikel der Zeitungen werden nicht ‘bei Google’, sondern auf den Verlagsseiten online gelesen. Google ist im übertragenen Sinn das ‘Taxi’, das den ‘Restaurantbesitzern’, also den deutschen Presseverlagen, im Schnitt bis zu 50 Prozent ihrer Leser liefert. Die Argumente aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik gegen dieses Gesetz sind erdrückend – unsere Anzeigen- und Onlinekampagne mit Zitaten namhafter Experten stellt das heraus. Wir appellieren an die Parlamentarier, dieses Gesetzesvorhaben zu stoppen.”

Abgesehen davon, dass Google mit dieser Aktion wieder einmal nicht selbst kreativ wird, sondern fremde Inhalte übernimmt, ist interessant, dass Google sich mit der geplanten Kampagne bei dem bekannten Blogger Mario Sixtus bedient, der sich zwar mit durchaus beachtlichen Argumenten in der Debatte um das Leistungsschutzrecht einen Namen gemacht hat, bei dem aber nicht sicher ist, ob er damit, dass der Milliardenkonzern Google ihn nun explizit in einen Werbefeldzug einbindet, wirklich glücklich sein kann.

Ebenfalls nicht sicher ist, ob der Spruch der kontroversen Situation überhaupt gerecht wird. Denn die Verlage, soviel Fairness muss sein, beschweren sich ja nicht über die bloße Tatsache, dass das Google-Taxi ihnen Kunden bringt, sondern dass Google bereits im Taxi Teile des Menüs serviert, das die Gäste erst im Restaurant verzehren sollen.

Fest steht, das Herrn Sixtus, sollte er mit der Veröffentlichung durch Google nicht einverstanden sein, das Urheberrecht wahrscheinlich nicht weiterhilft. Denn das schützt immer nur die konkrete Ausprägung und nicht die dahinter stehende Idee bzw. Message des Werks, sei sie auch noch so schlau. Das geplante Leistungsschutzrecht aber ebenfalls nicht. Größter Kritikpunkt an der geplanten gesetzlichen Regelung ist nämlich unter anderem, dass dieses nicht den Urheber selbst, sondern nur die Verlage schützt, die einen gewissen Inhalt aufbereiten und verbreiten. (la)

(Bild: © Jürgen Prautsch – Fotolia.com)

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