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Massenabmahner bittet sich Diskretion aus

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Bereits Mitte August 2012 hatten wir von einer neuen Abmahnwelle berichtet, mit der von der Firma Binary Services GmbH innerhalb kürzester Zeit über 180 Abmahnungen gegenüber Betreibern von Facebookseiten ausgesprochen worden waren, deren Impressum angeblich unzureichend gestaltet war.

In einem weiteren Artikel hatten wir uns die Mühe gemacht, Anhand des so verschickten Abmahnschreibens 17 Merkmale herauszuarbeiten, an denen eine „Massenabmahnung“ unseres Erachtens zu erkennen ist.

Neuigkeiten

Zwischenzeitlich gibt es Neuigkeiten:

1. Es sind zurzeit über 180 Abmahnfälle bekannt.

2. Es wurde Strafanzeige gegen die Geschäftsführer der Binary Services GmbH und den vertretenden Rechtsanwalt erstattet.

3. Es gibt ein Verfahren vor der Rechtsanwaltskammer, in dem der vertretende Rechtsanwalt aktuell zu einer Stellungnahme aufgefordert worden ist.

4. Vor dem Landgericht Wiesbaden findet am 17.10.2012 die mündliche Verhandlung über eine gegen den Abmahner erhobene negative Feststellungsklage (Az. 12 O 54/12 ) für den um  11:00 Uhr in Raum 1.037 statt.

5. Am 5.12.2012 ist Termin Zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Bochum über eine weitere gegen den Abmahner erhobene negative Feststellungsklage (Az. 13 O 187/12).

6. Die Binary Services GmbH hat vor dem Landgericht Regensburg (Az. 1 HK O 1845/12) ihrerseits gegen einen Abgemahnten Klage auf Unterlassung und Zahlung der Abmahnkosten erhoben. Von einer Terminierung ist noch nichts bekannt.

7. Die Firma Binary Systems bekommt heftigen Gegenwind. Ein Kollege hat eine „Sammelklage“ bezüglich der von den Abgemahnten bisher aufgewendeten Rechtsanwaltskosten eingereicht (der wir allerdings keine großen Erfolgsaussichten beimessen).

8. Darüber hinaus ist eine Strafanzeige wegen Betrugs erstattet worden.

9. Die namensähnliche Firma Binary GmbH & Co. KG aus Essen hat inzwischen eine einstweilige Verfügung gegen die Binary Services (Landgericht Düsseldorf, Az. 37 O 110/12 vom 04.09.2012) erwirkt. Nachdem die Binary GmbH immer wieder mit dem Abmahn-Systemhaus verwechselt wurde, ohne etwas mit dem Unternehmen aus Regenstauf gemeinsam zu haben.

10. Nicht zuletzt deshalb hat sich die abmahnende Firma offenbar aktuell umbenannt. Seit kurzem firmiert sie unter der Bezeichnung REVOLUTIVE SYSTEMS GmbH (Amtsgericht Regensburg, HRB 12663).

Massenabmahnung soll nicht im Internet stehen

Auch unsere Kanzlei ist aktuell Ziel der Aktivitäten des Abmahngespanns. Mit Schreiben vom 24.9.2012 fordert der Prozessbevollmächtigte der Abmahnerin unsere Kanzlei auf, sein Abmahnschreiben, an dem wir die 17 Anzeichen einer Massenabmahnung illustriert hatten, aus unserem Internetauftritt zu entfernen.

Eine Rechtsgrundlage dafür wird von ihm nicht genannt. Eine solche gibt es unseres Erachtens auch nicht. Es ist immer wieder erstaunlich, mit welcher Selbstverständlichkeit Abmahner ihre Schreiben im wahrsten Sinne des Wortes „massenweise“ unters Volk bringen, gleichzeitig von den Adressaten offenbar diesbezüglich Diskretion erwarten.

Wir haben uns daher dazu entschlossen, unseren Artikel nebst  eingeblendeter Abmahnung  so zu lassen, wie er ist. Über einen etwaigen Versuch, uns die Veröffentlichung gerichtlich zu verbieten, werden wir selbst verständlich umgehend berichten.

Update 5.2.2013: Fehlerhaftes Facebook-Impressum: Massenabmahner gewinnt vor LG Regensburg

Gegen Abmahnungen auf Facebook absichern!

Wir bieten Interessierten die einfache und kostenlose Möglichkeit, über eine Facebook-App ein den Vorgaben der Rechtsprechung genügendes, individuelles Impressum zu erstellen. Das fertige Impressum wird dann durch die App automatisch in die Facebook-Seite integriert.

So funktioniert die Impressum-App

  • Auf unserer Facebookseite den Reite “Impressum-App” anklicken
  • Danach den Vorgaben unser Impressum-App folgen und die entsprechenden Felder für das individuelle Impressum ausfüllen
  • Fertig! Das rechtssichere Impressum wird durch unsere App automatisiert auf Ihrer Seite in den passenden Reiter integriert
  • Die Angaben im Impressum sind ab sofort abrufbar und können bei Bedarf abgeändert werden

Mit LHR dauerhaft auf der sicheren Seite stehen!

*Hinweise: Das Impressum muss als einer der ersten vier Reiter sichtbar sein. Die rechtskonforme Darstellung auf mobilen Seiten ist aufgrund von facebookinterner Einstellungen nicht immer gewährleistet. Es ist daher sinnvoll, das generierte Impressum vorsichtshalber nochmal unter „Info“ zu hinterlegen bzw. von dort aus zu verlinken. Da es unterschiedliche Darstellungsformen der mobilen Seiten gibt, ist aber auch diese Maßnahme keine Garantie, dass Ihr Impressum dort korrekt angezeigt wird.

Für Rückfragen und Anregungen stehen wir gerne zur Verfügung! (la)

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