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#winterisover – Angeblicher Unterlassungsanspruch wegen fehlendem Impressum auf google+ existiert nicht: Rechtsanwalt Michael Winter unterliegt vor dem OLG Frankfurt

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keine Unterlassung wegen fehlendem Impressum RA Winter
© ChristArt – Fotolia.com

Vor fast 2 Jahren hatten wir mit dem Hashtag #winteriscoming davon berichtet.

Ein Rechtsanwalt aus Kornwestheim begann Anfang 2014 damit, Kollegen abzumahnen, die seiner Auffassung nach auf bestimmten Platform wie XING, Google+ nicht das vorgeschriebene Impressum bereithielten. In der FAZ durfte er sich zu seinen Beweggründen auslassen.

Neben den im Social Media-Recht ausgewiesenen Kollegen Thomas Schwenke und Carsten Ulbricht und Alessandro Fuschi hatten auch wir die Ehre, uns über die nach Meinung von Herrn Winter angeblich geltende Rechtslage belehren lassen zu dürfen. Ende Juli 2014 erhielten wir eine Abmahnung wegen eines angeblich unzureichenden Impressums auf Google+.

Für die Kollegen hatte der „Schrecken“ bereits Ende 2014 bzw. Anfang 2015 ein Ende. Siehe die Berichte von Thomas Schwenke, Carsten Ulbricht und Alessandro Fuschi auf ihren Internetseiten.

In unserem Fall nahmen sich die Gerichte etwas länger Zeit.

Nachdem das Landgericht Frankfurt unsere umgehend eingereichte negative Feststellungsklage noch abgewiesen hatte, folgte erst das OLG Frankfurt unserer Argumentation, dass der geltend gemachte Anspruch, dass wir es zu unterlassen hätten, auf Google+ keinerlei Impressum vorzuhalten, nicht besteht.

Michael Winter gab die Berühmung mit seinem vermeintlichen Unterlassungsanspruch innerhalb unserer negativen Feststellungsklage nach einem Hinweis des Gerichts in der mündlichen Verhandlung im Mai 2016 vor dem OLG Frankfurt auf. Der Senat hat ihm die Kosten beider Instanzen auferlegt (OLG Frankfurt, Beschluss v. 19.5.2016, Az. 6 U 64/15).

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