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Reichsbürger, beseelter Mensch

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Im Mai 2018 hatten wir von einem Gegner eines unserer Mandanten berichtet, den man wohl zu den so genannten „Reichsbürgern“ zählen muss.

Mit diesem Begriff werden Personengruppen und Einzelpersonen bezeichnet, welche die Existenz der Bundesrepublik als souveränen Staat leugnen, dafür aber den Fortbestand des Deutschen Reiches zumeist in den Grenzen von 1937 behaupten. Ebenso häufig glauben sie an die Existenz von Fantasie-Reichsregierungen, welche im Gegensatz zur Regierung der „BRD GmbH“ legitim seien.

Alois : Aluhut, natürliche Person nach staatlichem Recht

Die Reichsbürgerschaft des Kontrahenten ließ sich bereits aus seinen ersten jeweils zahlreiche Seiten umfassenden Schreiben entnehmen. Faxe einer “natürlichen Person nach staatlichem Recht”, Vor- und Nachname mit Doppelpunkt getrennt, Postleitzahlen in eckigen Klammern.

Die ersten 10 Seiten bestanden jeweils aus einer ellenlangen Liste von Empfängern: Neben diversen Bürgermeistern, Behördenleitern, den Ministerpräsidenten aller Bundesländer, Angela Merkel, Frank Walter Steinmeier und den vereinten Nationen war schließlich auch unser Mandant darunter.

Hinterlegung wegen Verdachts auf Geschäftsunfähigkeit

Es ging um die Rückzahlung eines nicht gerade kleinen Geldbetrags. Der Mandant war immer zur Zahlung bereit, wusste aber nie was er tun sollte. Der Gegner hatte nämlich kein Konto und gab keine eigene Anschrift an. Er wollte den Betrag in Stückelungen von 1.000 € in bar oder per Scheck an eine Postfiliale – postlagernd – geschickt erhalten.

Wir haben dem ob des Faxbombardements verzweifelten Mandanten schließlich zu einer Hinterlegung wegen Verdachts auf Geschäftsunfähigkeit geraten, die das zuständige Amtsgericht auch annahm. Wir berichteten hier:

Kein Personal der BRD GmbH

Viele Reichsbürger geben ihren Personalausweis bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung ab, um nicht mehr „Eigentum“ oder „Personal“ der „BRD GmbH“, sondern Angehörige des „Deutschen Reiches“ zu sein. Um das zu untermauern, operieren sie mit selbst erstellten Fantasiedokumenten wie „Reichsausweisen“ oder „Reichsführerscheinen“, die aber natürlich offiziell keine Gültigkeit haben.

Ob auch der Gegner unseres Mandanten sich seines Ausweisdokuments entledigt hatte, wissen wir nicht. Bei dem Versuch das hinterlegte Geld abzuholen, hatte er jedenfalls offenbar Probleme, seine Identität nachzuweisen und er musste daher beim zuständigen Standesamt seine Geburtsurkunde anfordern.

Vom beseelten Menschen zur eigenen fingierten Person

Als man ihm dort daraufhin nicht das Original, sondern lediglich zwei Kopien überreichte, war ihm das nicht nur nicht recht, sondern er witterte auch eine Straftat. Dies teilte er in Gestalt eines 13-seitigen Faxschreibens, von denen 11 Seiten lediglich Empfängeradressen von Bundespräsident, Kanzler und Co enthielten – diesmal gerichtet an insgesamt 46 Empfänger –, wie folgt mit:

Diesen Ausführungen folgte die Aufforderung an die Gemeinde, die Originale nun gefälligst „binnen nicht verlängerbaren fixen 72 Stunden“ herauszugeben.

Ob das so funktioniert, ist nicht sicher. Denn als Adresse, an die die Originale zu übersenden seien, war abermals die der bereits erwähnten Postfiliale – „postlagernd“ – angegeben. Es darf bezweifelt werden, dass die Gemeinde die Geburtsurkunden des beseelten Reichsbürgers im Original so auf den Weg bringen wird.

Vermutlich  hinterlegt das Standesamt die Dokumente zur Sicherheit beim zuständigen Amtsgericht.

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