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Kachelmann darf Ex-Geliebte nicht als "Kriminelle" bezeichnen

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Achtung UrteilDas Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.10.2014, Az. 6 U 152/13) hat am 22.10.2014 eine Entscheidung des Landgerichts Mannheim bestätigt, das dem ehemaligen Wettermoderator verboten hatte, die Frau, die ihn damals der Vergewaltigung bezichtigt hatte (ein Vorwurf, von dem der Moderator freigesprochen wurde), als „Kriminelle“ zu bezeichnen.

Das geht aus einer Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 30.10.2014 hervor.

Nach Auffassung des Senats handelte es sich in beiden Fällen bei der gebotenen Berücksichtigung des jeweiligen Kontexts um komplexe Äußerungen, in denen der Beklagte einerseits die Unrichtigkeit des von der Klägerin gegen ihn erhobenen Vorwurfs bekräftigt und damit eine Tatsachenbehauptung aufstellt, andererseits eine stark abwertende Beurteilung der Klägerin zum Ausdruck bringt. Die Frage der Rechtmäßigkeit des mit der Bezeichnung als „Kriminelle“ einhergehenden Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht beurteilt sich anhand einer Abwägung der jeweiligen grundrechtlich geschützten Positionen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls.

In der Konstellation des vorliegenden Falles hat der Senat den Beklagten für berechtigt gehalten, den Tatvorwurf der Vergewaltigung in öffentlichen Äußerungen als unzutreffend zu bezeichnen, obwohl damit notwendigerweise der Vorwurf der falschen Beschuldigung durch die Klägerin verbunden ist, den der Beklagte seinerseits nicht bewiesen hat. Er hat den Beklagten aber nicht für berechtigt erachtet, die Klägerin mit der Bezeichnung als „Kriminelle (aus Schwetzingen)“ persönlich herabzuwürdigen; in der gegebenen Situation, in der nicht nur zugunsten des Beklagten, sondern auch zugunsten der Klägerin die Unschuldsvermutung gelte, sei gegenüber derartigen Zuspitzungen Zurückhaltung geboten.

Das Landgericht Mannheim hatte Kachelmann damals  darüber hinaus zunächst noch verboten, den Namen der Frau In der Öffentlichkeit oder in seinem Buch zu nennen. Diese Entscheidungen wurden nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung jedoch vom Landgericht wieder aufgehoben. (la)

(Bild: © ufotopixl10– Fotolia.com)

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