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JMStV 2011 gescheitert

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Der vielerorts heftig kritisierte und diskutiert Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) 2011 ist wohl Geschichte. Das Bundesland NRW wird voraussichtlich gegen den Vertrag stimmen.

Anwendung findet daher weiterhin der „alte“ Staatsvertrag, denn – so sieht es der Änderungsvertrag vor – landen bis zum 31.12.2010 nicht alle Ratifikationsunterlagen bei der zuständigen Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz, wird der Änderungsvertrag gegenstandslos. In NRW soll der Staatsvertrag heute aller Voraussicht nach abgelehnt werden.

Panische Angst vor drohenden Abmahnungen aufgrund des neuen JMStV und die Frage „Wie kann ich meine Website JMStV sicher machen?“ geisterten in Bezug auf den JMStV 2011 durchs Netz.

Nach der harten Kritik und den Zweifeln der Internetgemeinschaft am Vertragswerk, dürfte das Scheitern des JMStV 2011 eine Welle der Euphorie „durch das Netz schwappen lassen“. Doch uns stellt sich die Frage, ob die Freude angebracht ist?

Von Vorteil für die Gemeinschaft der Blogger, Foren- und Websitebetreiber ist sicherlich die Tatsache, dass die alten Regelungen derzeit angewandt werden und die Unsicherheit hinsichtlich der Pflichten im Umgang mit dem Jugendschutz für viele Betreiber dadurch geschmälert wird. Für die Internetcomunity eigentlich aber nur ein Teilerfolg:

Zwar gelangt der gefürchtete Vertrag nun nicht zur Anwendung, jedoch bietet auch der derzeit bestehende JMStV keine zuverlässige Sicherheit für Websiteanbieter mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten. Auch hiernach werden strenge Anforderungen an die Websiteanbieter gestellt. In der täglichen Praxis wird der bislang geltende JMStV praktisch aber bedeutungslos – eine wirkliche Kontrolle mit Zwangsmaßnahmen gegen Anbieter die gegen ihn verstoßen – sind selten.

Zu begrüßen ist die Ablehnung nach hiesiger Sicht vor allem aber deshalb, weil der Vertrag unzureichend ausgearbeitet und aus juristischer Sicht zu ungenau formuliert war. Ein Gesetzt ist nur dann sinnvoll, wenn die Adressaten und auch die Juristen die es anwenden sollen den Gesetzestext verstehen können und sich dementsprechend an die Vorgaben halten können.

So sahen es dann wohl auch die Regierungsvertreter in NRW die eine Ratifizierung ablehnten. Aus unserer Sicht zeigt die Ablehnung des neuen JMStV damit vor allem Eines:

Gesetze sollten anwenderfreundlich gestaltet werden und erst dann auf den Weg gebracht werden, wenn Sie ordnungsgemäß formuliert sind und nicht mehr Unklarheiten schaffen als Klarheiten. Ins Schwarze trifft hier der Beitrag von Prof. Dr. Thomas Hoeren. Sinnvoller, als das Scheitern des JMStV 2011 nun feiern zu können, wäre sicherlich ein praktikables Gesetz zur Gewährleistung des Jugendschutzes im Internet gewesen. Ob dies überhaupt in einem internationalen Medium wie dem Internet durch ein nationales, deutsches Gesetz erreicht werden kann, darf wohl eher mit Skepsis betrachtet werden. Jugendschutz bleibt daher wohl auch vor allem Aufgabe der Eltern. (cs)

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