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eBay reagiert auf Abmahnwelle

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eBay-Verkäufer mussten bisher damit leben, dass alle ihre Angebote in der so genannten „Bildergalerie“-Ansicht zwangsläufig rechtswidrig beworben wurden. Vor dem Landgericht Hamburg wurde dies zuletzt mit Beschluss vom 19.04.2007 festgestellt (Landgericht Hamburg, Beschl. v. 19.04.2007, Az. 315 O 296/07).

Abmahnwellen waren die Folge.

In den News verkündet heute eBay endlich die Reaktion darauf. Dies geschieht natürlich bemüht ganz nebenbei:

„Versandkosten in den Ergebnisseiten der Shops:
Um die Preistransparenz für Käufer zu verbessern und gewerblichen eBay Shop-Besitzern eine höchstmögliche Rechtssicherheit zu bieten, haben wir die Darstellung unserer Shop-Übersichtsseiten angepasst. Auf der Shop-Übersichtsseite werden nun – wie auf den normalen Suchergebnisseiten – auch die Versandkosten eines Artikels angezeigt.“

Das ist sehr schön. Das nützt aber im Ergbenis den Verkäufern nichts. Denn, was die Verantwortlichen bei eBay anscheinend übersehen haben, ist, dass es eine Artikelübersicht nicht nur in den eBay-Shops, sondern auch in der herkömmlichen Liste „Alle Angebote des Verkäufers“ gibt. Dort ist, zumindest bisher, noch nichts geändert worden.

eBay erinnert, was Behäbigkeit und Ignoranz angeht immer mehr an deutsche Behörden. Da muss wohl noch mal ein Antrag gestellt werden. (la)

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